News

BAFU rettet den Anlageperimeter


Kerze.jpgZu Weihnachten zur Abwechslung endlich einmal eine erfreuliche Nachricht aus dem BAFU (Bundesamt für Umwelt)

Hans-U. Jakob, 17.12.08

Der Anlageperimeter ist diejenige Kreisfläche innerhalb welcher keine weitere Mobilfunkantenne errichtet werden darf. Es sei denn, die beiden Anlagen würden für die Strahlungsberechnung der Nachbarhäuser zu einer einzigen Anlage zusammengefasst.  Dabei musste bisher die Sendeleistung einer später in der Nähe errichteten Anlage meistens stark reduziert werden damit die Strahlungsgrenzwerte eingehalten werden konnten.

Der Radius eines Anlageperimeters ist abhängig von der kumulierten Sendeleistung einer Mobilfunk-Sendeanlage in den meistbelasteten 90°-Sektor.  Also keine feste Grösse.  Dies war bisher so allgemeine Vollzugspraxis, jedoch in keinem Gesetz festgeschrieben.

Diese Gesetzeslücke wollte der Lobbyist der Mobilfunkbetreiber am Bundesgericht, Bundesrichter Dr. Heinz Aemisegger und sein Einflüsterer Dr. Benjamin Wittwer ausnützen, um landesweit rasch das Plebeyermodell einzuführen. Vergleiche mit Urteil 1C_40/2007 vom 6.Nov.07

Das Plebyermodell enthält eine verdichtete Bauweise von Mobilfunkantennen in unterprivilegierten Wohnlagen, um die privilegierten Wohnlagen (für gehobene Ansprüche) vor zu vielen Antennen und zu viel Elektrosmog zu schützen. Sehen Sie dazu auch unter /die-antennen-zu-den-hintersassen-und-plebeyern/  Hier ist dieses Modell eingehend beschrieben worden.

Dieser verdichteten Bauweise kommt aber der bisher von den Baubewilligungsbehörden gehandhabte Anlageperimeter in die Quere und dieser sollte deshalb nach Ansicht der Mobilfunkbetreiber und ihren Freunden möglichst rasch abgeschafft werden.

Alle 50m eine Mobifunkantenne, ein Horror

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat ihre Gemeinden deshalb bereits angewiesen, ab sofort einen fixen Abstand von nur gerade 50m zwischen 2 Antennenstandorten zuzulassen. Diesem Horror, alle 50m eine Mobilfunkantenne, kommt nun das BAFU mit einer Gesetzesänderung zuvor.

Hier ein Auszug aus der soeben veröffentlichten Aenderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) vom 28.11.2008


Anlageperimeter1.jpg



Aus diesem, Otto Normalbürger nicht gerade auf Anhieb verständlichen Text, geht bei genauerer Betrachtung die folgende Tabelle über die minimalen Abstände von Mobilfunkantennen hervor.


Anlageperimeter2.jpg



Man höre, sehe und staune, unser sonst so mobilfunkfreundliches BAFU will den Anlageperimeter nicht nur beibehalten, sondern im Schnitt sogar um den Faktor 1.3 vergrössern.

Für diesen mutigen Schritt in die richtige Richtung, dürfen wir für einmal

sogar laut „Danke“ sagen.

Nicht nur das. Der neue Gesetzestext beinhaltet auch, dass für die Berechnung des Anlageperimeters nicht nur wie bisher die später errichtete Anlage beigezogen wird, sondern auch die schon bereits bestehende.

Damit dürften die eher seltenen Fälle, wo Grenzwerte infolge zu geringem Abstand zwischen Mobilfunkantennen überschritten wurden, der Vergangenheit angehören.  Damit ist natürlich immer noch nichts darüber ausgesagt, ob die Grenzwerte überhaupt etwas taugen.

Wir sind gespannt, wie die Mobilfunkindustrie und die „Erfinder“ des Plebeyermodells auf diese Zurechtweisung reagieren. Vor allem interessiert uns, wie die Baudirektion des Kantons Zürich ihren Gemeinden erklären will, dass es mit den 50m Minimalabstand ausser Spesen nix gewesen ist.    



Einschätzung der Situation durch das BAFU

Im erläuternden Bericht zur Aenderung der NISV schreibt das BAFU auf Seite 15:

Für die Zukunft ist mit einer weiteren Verdichtung der Netze zu rechnen. Um Kapazitätsengpässe zu überwinden, werden zusätzliche Antennen nötig sein. Dies führt dazu, dass die Abstände zwischen den Basisstationen tendenziell kleiner werden, wobei teilweise, aber nicht immer, auch die Sendeleistung reduziert wird. Die Frage des engen räumlichen Zusammenhangs (des Anlageperimeters Red.) wird deshalb an Bedeutung gewinnen.



An Bedeutung gewinnen werden auch bissige Widerstandsorganisationen gegen diese Totalverseuchung unseres Landes.
Werden Sie deshalb Mitglied bei uns. Wir nennen uns nicht nur Umweltorganisation, sondern sind eine.

Von Hans-U. Jakob

Kommentare sind ausgeschaltet