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Nobelpreis für Bundesrichter Müller

Bundesrichter Müller löst im Alleingang auf einen Schlag sämtliche Energieprobleme der Schweiz. Der Nobelpreis in Physik oder mindestens der Dr. hc einer ETH dürften ihm sicher sein.

Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 23.August 2021

Bild oben: In der neuen Unterstation Riedbach, im Westen der Stadt Bern werden 2 solcher Transformatoren zu je 25’000kVA oder je 20’000 Kilowatt durch die 77 Jahre alte Hochspannungsleitung Wattenwil-Mühleberg, die bereits vorher zu 100% ausgelastet war, angespiesen, ohne dass nach höchstrichterlichem Rechtspruch auf dieser Zuleitung der Strom ansteigt. Ein physikalisches Wunder!

Gratis-Strom für 13’000 Haushaltungen.
Die Bewohner der Westseite der Stadt Bern dürfen sich freuen, sie erhalten demnächst für 13’300 Haushaltungen Gratis-Strom. Zumindest so will es Bundesrichter Müller haben, indem er eine Beschwerde von 8 Anwohnerinnen und Anwohnern der Hochspannungsleitung Wattenwil-Mühleberg im Alleingang hochkant abschmettert.
Beschwert hatte sich die Anwohnerschaft wegen einem völlig konfusen Entscheid des Bundes-Verwaltungsgerichts vom 11.März 2021.

Beschwert beim Bundesgericht haben sich die 8 Anwohner beileibe nicht etwa wegen dem Gratis-Strom, sondern dagegen,  dass die hochgelehrten Richter Greppi, Candrian und Tiefenthal vom Bundes-Verwaltungsgericht zum Schluss gekommen waren, auf der bereits anderweitig voll ausgelasteten Hochspannungsleitung von Wattenwil nach Mühleberg, die jetzt im Westen von Bern über eine neue Unterstation noch zusätzliche weitere 13’300 Haushaltungen mit ektrischer Energie versorgen soll, werde der Strom nicht ansteigen. Das sei gar nicht möglich, weil die stromführenden Seile der anspeisenden Hochspannungsleitung dafür zu dünn seien, so dass der Strom gar nicht weiter als bisher ansteigen könne. Punkt.
Das ist doch mal eine klare Logik? Wie lösen wir also auf einfachste Art sämtliche Energieprobleme der Schweiz, damit der Stromverbrauch nicht weiter von Jahr zu Jahr massiv ansteigt? Mit Solarkollektoren und Windrädern oder gar mit milliardenschweren neuen Wasserkraftwerken? Alles völliger Quatsch. Dafür gibt es jetzt eine viel einfachere und weitaus billigere Lösung: Damit wir weiterhin neue Industrie- und Wohnquartiere mit elektrischer Energie versorgen können, ohne dass dabei der Strom knapp wird, muss man auf den Hochspannungsleitungen nur dünnere Seile aufhängen! Fertig! Das genügt gemäss höchstrichterlicher Anweisung vollauf. Dass da bloss vorher noch keine/r draufgekommen ist. Für all die überstudierten ETH-Ingenieure und Ingenieurinnen total beschämend! Da muss schon so ein vierquadratiger Jurist daherkommen um euch vorzumachen, wie das geht!

Für Ungläubige noch einmal von vorne.
Beschwert haben sich Anwohnerinnen und Anwohner auch nicht wegen dem Ansteigen des Stromes, das wäre ihnen auch völlig egal gewesen, wenn mit dem zu erwartenden Stromanstieg nicht auch ein Anstieg des Magnetfeldes hätte in Kauf genommen werden müssen. Und das bereits heute erwiesenermassen gesundheitsschädigende Magnetfeld nicht im selben Masse ansteigen würde. Eine Zunahme des Stromes um 50% verursacht unweigerlich eine Ausdehnung und Erhöhung des Magnetfeldes von heute 100 auf neu 150%.
Mit der Anspeisung der neuen Unterstation Riedbach im Westen von Bern durch die bereits zu 100% ausgelastete Hochspannungsleitung, schaltete sich die Leitung nicht etwa mittels der Überlastschalter ab, weil jede Hochspannungsleitung problemlos dauernd mit 150% Nennlast betrieben werden kann. Die stromführenden Seile werden dann statt nur 40°C, einfach 60°C warm. Dadurch wurden auf der Leitungsseite lediglich die Transportverluste etwas höher.
Auf der Richterseite hat das jetzt, wie beschriebener Fall zeigt, weit schwerwiegendere Folgen, Denn die Erhöhung des Stromes auf 150% und die Erhöhung der Seiltemperatur von 40 auf 60°C hat beim Richtergremium offensichtlich zur sofortigen Abschaltung des gesunden Menschenverstandes geführt. Wenn im Gesetz steht, dass eine Leitung nicht wärmer als 40°C werden sollte, hat die Leitung dies auch zu befolgen und auf keinen Fall etwa mehr Strom zu führen und gar nicht etwa wärmer zu werden! Wozu sind wir dann Bundesricher! Herrgott nochmal!

Es wird doch noch etwas komplizierter.
Im Gesetz steht auch, wenn eine alte Leitung geändert wird, was hier mit der Einschlaufung der neuen Unterstation Riedbach zutrifft, so hat der Leitungsbetreiber dafür zu sorgen, dass das Magnetfeld durch eine entsprechende Phasenbelegung minimiert (halbiert) wird. (NISV Anh.1 Ziff.15-17)

Was ist in der Praxis eine entsprechende Phasenbelegung?
Eine Hochspannungsleitung hat in der Regel 2 Stränge à 3 Phasen. Je 1 Strang links und je 1 Strang rechts des Mastes. In der Regel ist die Phasenfolge von oben nach unten R-S-T.
Jeder Strang erzeugt für sich ein Magnetfeld. Ist die Phasenfolge links und rechts des Mastes die selbe, drehen die Magnetfelder in die selbe Reichtung und verstärken sich gegenseitig. Durch Änderung der Phasenfolge auf der rechten Seite des Mastes auf T-R-S (statt RST) dreht das Magnetfeld rechts des Mastes in der Gegenrichtung zum Magnetfeld links des Mastes und die beiden Felder «bremsen» sich gegenseitig aus. Das heisst, das Gesamtfeld halbiert sich ungefähr. Was für die Anwohnerschaft gesundheitlich von grossem Vorteil ist.

Optimierung nur da wo es nichts kostet.
Nun waren die Bernischen Kraftwerke als Leitungsbetreiber also gezwungen, diese Phasenoptimierung, wie die neue Phasenbelegung auch genannt wird, vorzunehmen. Aber weil im Gesetz auch steht «soweit wirtschaftlich zumutbar» wollten sie das nur auf zwei Dritteln der Gesamtstrecke Wattenwil-Mühleberg tun. Das heisst nur dort, wo der Platzwechsel der Seile praktisch nichts kostete. Dummerweise waren auf denjenigen 33% der Streckenlänge, welche die BKW aus Kostengründen nicht optimieren wollte, gerade am meisten Anwohnerinnen und Anwohner betroffen. Es betrifft dies die Teilstücke Wattenwil bis Lohnstorf, Gasel bis Liebewil und das Gemeindegebiet von Frauenkappelen. Der Grund, warum die BKW diese Abschnitte nicht optimieren wollte, ist ein simpel einfacher: Im Gegensatz zu den übrigen zwei Dritteln hätte es etwas gekostet. Etwa 6 Masten hätten leicht umgebaut, das heisst leicht erhöht werden müssen.

Die Beschwerdeführenden waren der Ansicht, wenn die BKW ihrer Konzernchefin ein Jahresgehalt von 2.5Millionen Schweizerfranken (nicht etwa Venezuelanische Bolivar) bezahlen können, sei der Umbau von 6 Strommasten für ca Fr. 300’000 absolut zumutbar.
Soweit kamen indessen die Bundes-Verwaltungsrichter und Bundesrichter gar nicht in ihren Erwägungen. Sie waren bereits mit der Zunahme des Stromes, der nach juristischen Gesetzen nicht hätte zunehmen dürfen, es aber gemäss physikalischen Gesetzen dennoch tat, heillos überfordert.

Die 4 höchstrichterlichen Superhirne wurden bei ihren heldenhaften Kampf gegen eine Hand voll aufmüpfiger, minderwertiger aber höchstgefährlichen Anwohnerinnen und Anwohner tatkräftig unterstützt von den Amtsjuristen des Starkstrominspektorates, des Bundesamtes für Energie, des Bundesamtes für Umwelt und selbstverständlich von den Konzernjuristen der BKW. Die Aktendossiers füllten mit 10kg eine Obstharasse und dürften mehr gekostet haben als die Optimierung der letzten Streckenabschnitte. Diese Kosten gehen zu Lasten des Staates resp. der Steuerzahler und der Stromkonsumenten.
Den Beschwerdeführenden wurden insgesamt Fr. 6000.- an Gerichtskosten aufgebrummt, welche von der Interessengemeinschaft, welche die Anwohnerschaft von Wattenwil bis Mühleberg vertritt, locker beglichen werden können. Dazu sind schliesslich deren Jahresbeiträge vorgesehen.

Gratis-Strom, dank 77-jähriger Hochspannungsleitung
Noch kurz etwas zu der Hochspannungsleitung Wattenwil-Mühleberg. Diese transportiert Strom aus den Kraftwerken Oberhasli und aus dem Wallis nach Mühleberg, wo sich auch nach Abschaltung des AKW’s weiterhin eine grosse Strom-Verteilzentrale befindet. Die Leitung stammt aus dem Jahre 1944, ist 77 Jahre alt und hätte längstens durch eine 3 mal leistungsfähigere ersetzt werden sollen. Vor 20 Jahren machte das damals noch weit umweltfreundlichere Bundesgericht den BKW einen Strich durch die Rechnung und verlangte eine Erdverlegung der neuen Leitung, weil diese durch eine geschützte Landschaft von nationaler Bedeutung führt. Was die BKW dazu bewog, ihr Projekt schleunigst zurückzuziehen und die alte Leitung weiterhin als genügend zu bezeichnen. Mit dem Resultat, dass die 77 Jahre alte Leitung heute einen beängstigenden Engpass in der nationalen Stromversorgung darstellt. Das heisst die alte Leitung, die jetzt noch zusätzlich den Westen der Stadt Bern mit Strom versorgen soll, ist bereits zu 100% ausgelastet. Das hat indessen, wie Eingangs erklärt weder die Bundesverwaltungsrichter Greppi, Candrian und Tiefenthal noch Bundesrichter Müller beeindruckt. Diese sagen vielmehr wenn die Leitung für eine Seiltemperatur von 40°C ausgelegt ist, kann diese auch gar nicht über diesem Nennstrom betrieben werden. Ergo steigt der Strom auf der Leitung auch nicht weiter an. Ergo gibt es da nichts zu motzen. Punkt. Woher dieser Strom für die Anspeisung des neu eingeschlauften Unterweks mit einer Leistung von 50’000kVA, das sind 40’000Kilowatt, kommen soll, bleibt wohl auf immer ihr Geheimnis.
Wir rufen die Bewohner des Westens der Stadt Bern in 13’300 Haushaltungen deshalb dazu auf, Ihre Stromrechnungen nicht mehr zu bezahlen, denn die BKW beziehen diesen ja, jetzt höchstrichterlich bestätigt, auch gratis aus dem Nirwana.

Bild links: Hochspannungsleitung Wattenwil-Mühleberg, Mast 355 bei Riedbach. Hier wird die Leitung für die Lieferung von elektrischer Energie an 13’300 Haushaltungen im Westen der Stadt Bern mittels 9 einphasigen Erdkabeln «angezapft» ohne dass laut Bundesrichter Müller der Strom auf dieser Leitung ansteigt. Bundesrichter Müller und seine Kollegen Greppi, Candrian und Tiefenthal vom Bundes-Verwaltungsgericht haben mit ihren Urteilen auf einfachste Art sämtliche Energieprobleme des Landes für alle Zeiten gelöst. Man müsste sie schleunigst für den Nobelpreis in Physik anmelden. Urteil Nr. 1C_200/2021 ff.

Von Hans-U. Jakob

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