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Nationales Forschungsprogramm – Ein Feigenblatt

Nationales Forschungsprogramm zur Schädlichkeit der Mobilfunkstrahlung ??? ein Feigenblatt

Die Einsprachen gegen Mobilfunkantennen gehen mittlerweile pro Objekt nicht mehr in die Hunderte, sondern in die Tausende. Indes haben die Mobilfunkbetreiber alle Rechte, die Bevölkerung so gut wie keine. Angewendet wird nur das Baurecht, unberücksichtigt bleiben die Auswirkungen auf die Gesundheit und das Volk fragt sich mit Recht, wie es denn da mit der Demokratie steht.

von Evi Gaigg, 24.3.05

Jetzt hat der Bundesrat entschieden, dass im Rahmen eines auf 4 Jahre angelegten nationalen Forschungsprogramms mit einem Budget von 5 Millionen das Thema „Nichtionisierende Strahlung; Umwelt und Gesundheit“ wissenschaftlich untersucht wird. Angesichts der seit 2002 /2003 vorhergegangenen Abklärungen, ob der Vorschlag für diese Studie überhaupt gemacht werden sollte, wird man in unfreiwilliger Komik an Reinhard Mey???s Song „vom Antrag auf Erstellung eines Antragsformulars“ erinnert. Weiter auf die lange Bank geschoben wird das Projekt schon deshalb, weil bis Ende Jahr vorerst einmal Themenvorschläge eingereicht werden sollen.

Indes macht eine solche Studie ohnehin nur Sinn, wenn gleichzeitig das Ausbauprogramm der Antennen bis zum Vorliegen von Ergebnissen gestoppt wird.

Es liegen heute bereits mehrere sehr brisante epidemiologische Studien (Erfahrungsstudien) vor, die die Schädlichkeit der elektromagnetischen Strahlung eindrücklich dokumentieren. Ohne Ausbaustopp ist die ganze Studie also nichts anderes als ein reines Feigenblatt. Tausende von Antennen auf Verdacht zu bauen und parallel dazu während 4 Jahren die Schädlichkeit zu erforschen, sind zwei Dinge, die sich gegenseitig ausschliessen.

Swisscom Sprecher Josef Frey im K-tipp 05/5, widerspricht sich selbst in zwei aufeinander folgenden Sätzen. Menschen, die sich gegen den Antennenbau wehren, seien „Gruppierungen, die nicht allzuviel vertiefte Informationen haben und UMTS als etwas Schädliches betrachten, das es aber mit Bestimmtheit nicht ist.“

Und auf die Frage, ob er beweisen könne, dass die neu entstehende UMTS-Strahlung nicht schädlich sei: „Das können wir genauso wenig beweisen, wie das Gegenteil.“ (Ende Zitat). Übrigens ein reiner Hohn, von „Gruppierungen“ zu sprechen, wenn es sich, wie z.B. in Langenthal BE, um ein Drittel der Bevölkerung (4000 Unterschriften) handelt.

Was nun das Nationale Forschungsprogramm betrifft und das Vergabeverhalten, so darf an einen Antrag für eine Mortalitäts-Nachfolgestudie im Fall des abgebrochenen Kurzwellensenders Schwarzenburg (dreifach erhöhte Krebsrate) erinnert werden. Dieser Antrag wurde 1999 abgelehnt, denn das Eisen war wohl zu heiss. Dafür wurde einer Studie der Uni Basel „über die Wirkung der Wärme von Bettflaschen auf die Psyche des Menschen“ der Vorzug gegeben. Das ist kein Witz, sondern Fakt, auch wenn sich dies etwas komisch liest.

Siehe auch
Neues Nationales Forschungsprogramm (unter WHO/ICNIRP/CH-Behörden)

Von Hans-U. Jakob

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