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Nachttischlämpchen für Ahnungslose

In der Weltwoche Nr. 3 vom 18. Januar glaubte der Journalist Alex Reichmuth, den Mobilfunkkritikern fehle schlicht die Basis um Warnungen vor Mikrozellen herauszugeben und spöttelte etwas über Nachttischlämpchen. Eine Entgegnung von Hans-U. Jakob, als Leserbrief verfasst, wurde selbstverständlich nicht angenommen. Deshalb steht der Leserbrief jetzt hier.

publiziert bei Gigaherz am 8.2.2012

Wie ein Nachttischlämpchen, glauben die Ahnungslosen


10vor10_1.JPG<<<Bild links: Hans-U. Jakob auf der Suche nach einer versteckten Mini-Antenne in der Berner Altstadt. Bild sf-drs 10vor10

In den tiefen Strassenschluchten der Grossstädte, welche von den Mobilfunkantennen hoch über den Dächern nur schlecht bestrahlt werden, ist eine Zunahme der Strahlungsstärke von 0.1V/m (Volt pro Meter) im EG auf 6.4V/m im 6.Stock fast Normalzustand. Deshalb werden verharmlosende Strahlenkataster (wie Basel) immer 1.5m über dem Erdboden dargestellt.

Von Sachkundigen wurde deshalb den HF-empfindlichen Stadtbewohnern stets empfohlen, ihre Wohnungen im 5. oder 6.Stock gegen Parterre-Wohnungen zu tauschen. Dies vielfach mit gutem Erfolg.

Die Mini-Antennen der sogenannten Mikrozellen werden jedoch 2-2.5m über dem Erdboden angebracht, um bisher abgeschattete Strassenstücke oder Plätze besser auszuleuchten. Das bringt nicht die geringste Reduktion an Strahlung, sondern das pure Gegenteil.

Jetzt werden HF-Empfindliche, die sich ins Erdgeschoss geflüchtet haben, endgültig aus den Stadtwohnungen vertrieben, nur weil für die schnelle Datenübertragung (bewegte Bildchen), höhere Feldstärken als 0.1V/m erforderlich sind.


10vor10_2.JPG<<<Bild links: Gefunden! Aus dieser Leuchtreklame strahlen gleich 2 Mobilfunksender. Einer im GSM-Modus und  einer im UMTS-Modus. Bild sf-drs 10vor10

Mikrozellen haben, weil sie so tief unten angebracht werden, keine vertikale Richtungsdämpfung und strahlen in horizontaler Senderichtung wie folgt: In 1.5m Abstand mit 11V/m, in 3.0m mit 5.5V/m, in 4.5m mit 3.65V/m, in 6.0m mit 2.75V/m, in 9.5m mit 1.73V/m, in 12m mit 1.37V/m. Dies bei einem amtlich erlaubten Grenzwert von 6V/m und einem biologisch (gesundheitlich relevanten) Grenzwert von 0.02V/m

Gefährdet ist in erster Linie das Verkaufspersonal in den angestrahlten Geschäften. Rasch zirkulierende Passanten auf dem Trottoirs kaum, ausgenommen Herzschrittmacherträger.  Diese können da bereits in lebensbedrohende Situationen geraten. 11V/m entspricht immerhin fast dem doppelten Grenzwert gemäss NISV, der Strahlungsverordnung des Bundesrates, die mittels Mikrozellen elegant umgangen wird.

Hans-U. Jakob, Präsident von Gigaherz.ch

Eine Reportage über Mikrozellen war darauf hin auch in der Sendung 10vor10 im Schweizer Fernsehen zu sehen. 30 Minuten Drehzeit für Gigaherz auf 30 Sekunden zusammengeschnitten. Immerhin das!

http://www.videoportal.sf.tv/video?id=d89a3d81-f2d2-4919-9e48-3309cb742076

Von Hans-U. Jakob

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