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Nachahmenswerte Motion im Kanton Thurgau

Nachahmenswerte Motion im Kanton Thurgau

Die schöngefärbte (angebliche) Replikation der UMTS-Studie an der UNI/ETH Zürich hat ihre beabsichtigte Wirkung landesweit verfehlt.
Unsere Politiker lassen sich offensichtlich doch nicht für dumm verkaufen.
Im Thurgauer grossen Rat hat SP-Grossrat Daniel Badraun aus 8255 Schlattingen zusammen mit 21 Mitunterzeichnern folgende Motion eingereicht. Erfreulich und nachahmenswert für die übrigen Kantone der Schweiz ! Wir hoffen inständig, dass diese Motion in diesem Kantonsparlament eine Mehrheit finden möge.

Schlattingen, den 3. Juli 2006

Motion

Für mehr Rechtssicherheit im Umgang mit Mobilfunkanlagen und für die Besserstellung der Standortgemeinden bei möglichen Schadensfällen

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau wird eingeladen, eine Vorlage auszuarbeiten, die ermöglicht, einen Kantonalen Mobilfunksicherheitsfonds zu bilden.
Der Fonds soll von den Mobilfunkanbietern gespeist werden. Für alle Antennen ist von ihnen entsprechend der Sendeleistung ein bestimmter Betrag pro Jahr zu entrichten (z B eine Grundgebühr von 200.- pro Antenne, dazu ein Leistungsbetrag).
Als Antenne gilt jede Einrichtung mit eigener Senderichtung. Pro Mast wären also mehrere Antennen beitragspflichtig.

Aus dem Kantonalen Mobilfunksicherheitsfonds soll bezahlt werden:
1. Entschädigungen an nachweislich durch Mobilfunk geschädigten Personen
2. Beiträge an bauliche Massnahmen in von Antennen betroffenen Gebäuden zur Minimierung von Immissionen.
3. Unterstützung von Gemeinden in schwierigen Rechtsfällen im Zusammenhang mit Mobilfunkanbietern
4. Abbruch der Anlagen bei Insolvenz eines Anbieters

Begründung
Die Telekommunikationsbranche ist im Wandel. Neue Technologien tauchen schnell auf und können bestehende innert kürzester Zeit überholen. Durch die Schnelllebigkeit des Marktes fehlt meist die Zeit, um neue Angebote auf Verträglichkeit zu prüfen. Studienresultate widersprechen sich gegenseitig, oft werden solche Studien auch von Telekommunikationsanbietern mitfinanziert, was ihrer Glaubwürdigkeit nicht zuträglich ist.
Durch die internationale Verflechtung der Unternehmen und das wirtschaftliche Risiko des Marktes kann es geschehen, dass ein grosser Anbieter von Mobilfunkdiensten beim Zusammenbruch des Marktes (Einführung des Telefonierens per Internet) zahlungsunfähig wird. Die Folgen hat wie so oft die öffentliche Hand zu tragen.
Wenn wir nun die Möglichkeit schaffen, dass die Anbieter selber einen Mobilfunksicherheitsfonds speisen, werden wir später keine unliebsamen Überraschungen erleben wie beispielsweise beim DDT, bei Abfalldeponien oder auch bei der Asbestproblematik, wo die öffentliche Hand Millionenbeträge leisten musste und muss, um Schadenplätze zu sanieren und Betroffenen zu entschädigen.

Mit einem Kantonalen Mobilfunksicherheitsfonds haben wir die Möglichkeit, möglichen Schäden vorzugreifen.

Daniel Badraun

und 21 Mitunterzeichner/Innen

Von Hans-U. Jakob

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