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Mobilfunkbetreiber haben beim Kanton Bern ein Halbtaxabo.


Halbtaxabo.JPGDie Baudirektion des Kantons Bern vermietet Plätze zum Aufstellen von Mobilfunkantennen zum halben Preis und prellt damit die Staatskasse, resp. den Steuerzahler um jährlich mindestens 600‘000 Franken. Das sind bei 100 Standplätzen für die üblichen 15 Jahre Vertragsdauer über 9 Millionen.



Hans-U. Jakob, 4.2.09

 

Der Mietvertrag zwischen Sunrise und dem Kanton Bern über den geplanten Standort eines Mobilfunksenders im Werkhof des kantonalen Tiefbauamtes in Schwarzenburg, mitten im Wohngebiet gelegen, brachte es an den Tag.

18 Monate hatte der Rechtsstreit zwischen den Anwohnern und dem Mobilfunkbetreiber Sunrise gedauert, bis das Bundesgericht entschied, der Mietvertrag sei Teil der Bauakten und deshalb den Einsprechern zugänglich zu machen.

Monatelang hat sich Sunrise gegen die Herausgabe gewehrt, selbst dann noch, als das Bundesgericht längst entschieden hatte, sperrten sie sich vehement dagegen.  Erst beim 2. Durchlauf durch die Instanzen erhielten die Einsprecher den Mietvertrag zugestellt.  Nicht etwa von Sunrise, sondern vom bernischen Verwaltungsgericht.  In diesem Fall hatten die Einsprecher für einmal die besseren Nerven und den längeren Atem.

Dass Sunrise deswegen monatelang nicht bauen konnte, war diesen mehr wert, als dass ein solcher Mietvertrag den Einsprechern in die Hände fallen könnte.  Was stand denn wohl so geheimnisvolles in diesem Vertrag?

Je mehr sich Sunreise dagegen sperrte, desto misstrauischer wurden die Einsprecher.

Es war dann so, wie es die Einsprecher vermutet hatten. Darin standen weder Geschäftsgeheimnisse noch irgendwelche schützenswerten technische Daten, welche die Konkurrenz sowieso durch exakte Strahlungsmessungen in der Umgebung hätten herausbekommen können.

 

Es waren nebst den völlig ungleichen Kündigungsfristen – Sunrise kann jederzeit innerhalb von 6 Monaten aussteigen, während der Kanton erstmals nach 15 Jahren mit einer vorausgegangenen Frist von 5 Jahren kündigen kann – schlicht und einfach der viel zu tiefe Mietzins von Fr. 6000 im Jahr.

Dass es sich dabei nur gerade um die Hälfte der üblichen Jahresmiete handelt, welche normalerweise für Standorte mit dieser Bedeutung bezahlt wird, konnte von den Einsprechern dem Gigaherz-Archiv entnommen werden, wo verschiedentlich private Standortgeber um Hilfe für den vorzeitigen Ausstieg aus einem Vertrag gebeten hatten.

 

Davor, dass herauskam, dass der Kanton, die Standplätze zum halben Preis vermietet, hatte man offensichtlich am meisten Angst.  Nicht nur bei Sunrise, sondern auch bei der Baudirektion des Kantons Bern. Denn auch der Kanton sprach sich ziemlich schroff gegen eine Herausgabe aus.

Dabei ist der Baudirektion ein Fehler unterlaufen, indem sie gegenüber dem Verwaltungsgericht beteuerte, dies sei für alle Grundstücke des Kantons der übliche Betrag. Irgendwelche Wahlkampfspenden oder Schwarzgeldzahlungen seien nicht im Spiel. Solche Vermutungen seien ehrverletzend.

 

Die Mobilfunkbetreiber haben demnach beim Kanton Bern ein Halbtaxabo gelöst. Dies ist umso verwerflicher, weil in der Kantonsverfassung in Artikel 31 Absatz 3 festgeschrieben ist:



Kanton und Gemeinden sorgen für den Schutz des Menschen und der natürlichen Umwelt vor schädlichen und lästigen Einwirkungen.



Anfänglich haben die Mobilfunkkritiker noch gemeint, sie würden möglicherweise gar nicht mehr als Menschen, sondern bloss noch als steuernzahlendes Stimmvieh betrachtet, bis sie in der Verfassung noch Art. 31 Absatz 4 entdeckt haben.  Da steht nämlich, dass der Kanton auch die Viecher schützen müsste. Dieser lautet:

 

Kanton und Gemeinden schützen auch die Tier- und Pflanzenwelt sowie deren Lebensräume.

Von Hans-U. Jakob

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