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Messgutachten Salzburgleitung – Schimpfkanonade gegen Mängelliste

Die Professorenschelte verfing nicht – Die Salzburger Landesregierung muss Auskunft geben.

Schwarzenburg (Schweiz) 13.9.2012

Vorgeschichte:

Die Anwohnerschaft eines neuen Teilstücks der geplanten 380kV-Höchstspannungsleitung der sogenannten Salzburgleitung im Bundesland Salzburg trat mit der Bitte um eine Stellungnahme zu einem Messbericht der technischen Universität Graz, Prof. Dr. Ing. Norbert Leitgeb, an den Leiter der Fachstelle Nichtionisierende Strahlung von Gigaherz.ch, heran.

Hans-U. Jakob erstellte darauf hin eine Mängelliste, die 12 Punkte umfasste und kam dabei zum Schluss, dass das Leitgeb-Messgutachten nicht den Anforderungen entspricht, die an eine technische Universität gestellt werden müssen.




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Bild oben: So „landschaftsschonend“ werden heute oberirdische Hochspannungsleitungen verlegt. Kein Wunder, dass sich europaweit Widerstand regt und praktisch überall eine zeitgemässe Boden-Verkabelung verlangt wird. Die Kabelindustrie ist seit 5 Jahren bereit und bietet ausgereifte, landschaftsschonende Lösungen an. Davon wollen die Stromnetzbetreiber nichts wissen. Sie schonen lieber ihre Gewinne statt die Landschaft und die Anwohner. Dafür sind ihnen (fast) alle Mittel recht. (Bild: Salzburger Fenster)



Anstatt sich um die 12 kritisierten Punkte zu kümmern und sein Messgutachten entsprechend nachzubessern, liess Prof Leitgeb eine wahre Schimpfkanonade über Gigaherz und dessen Fachstellenleiter los.

Zitat Prof. Leitgeb: „Es würde das Elaborat Herrn Jakobs unverdient aufwerten, wenn ich auf jeden einzelnen seiner Punkte eingehen würde. Ich möchte jedoch zu der mir vorgehaltenen Stellungnahme grundsätzlich anmerken, dass es Ihr „Gutachter“ leider …..usw. usw.“ Ende Zitat.

Antwort Hans-U. Jakob: Das heisst doch gar nichts anderes als, dass er gar nicht auf jeden einzelnen Punkt eintreten kann, da ihm die notwendige Praxis im Umgang mit Höchstspannungsleitungen offensichtlich fehlt. Von einzelnen Fakten und physikalischen Tatsachen wie diese im Bau, Betrieb und Unterhalt von Höchstspannungsleitungen vorkommen und in meiner Stellungnahme vermerkt sind, hat er vermutlich zum ersten mal etwas gehört. Ansonsten er nicht mit Ausdrücken wie

„… vorsätzliches Ignorieren …“

„… schlicht das Thema verfehlt …“

„… mangelndes Erfassungsvermögen …“

„… mit unlauterer Absicht …“

„… bedenkliche Grundhaltung in Form von rufschädigenden Unterstellungen …“

„… ist die Unterstellung für Ihren ‚Gutachter‘ entlarvend.“

„… die Phantasie mit dem ‚Gutachter‘ durchgegangen …“

„… ungerechtfertigte und rufschädigende Unterstellung …“

usw. usw.

nur so um sich schmeissen würde.

Prof Leitgeb kommt zum Schluss

Zitat: „Sein ‚Gutachten‘ kann aber immerhin als beeindruckendes Dokument angesehen werden, das es einem objektiven Leser gestattet, sich seine eigenen Meinung über die fachlichen und menschlichen Qualitäten Ihres ‚Gutachters‘ und sein Verständnis von Anstand zu bilden.“

Nun, die Salzburger Anwohnerschaft und die dortigen Umweltpolitiker/Innen haben sich unterdessen ihre Meinung über die fachlichen und menschlichen Qualitäten und das Verständnis über Anstand des „Gutachters“ Jakob gebildet.  Mit Anstand war offensichtlich die Dreistigkeit gemeint, einem österreichischen Hochschulprofessor am Zeug zu flicken. Wie die neueste Meldung in der Online-Ausgabe des Salzburger Fensters vom 12. September zeigt, beeindruckte die professorale Schimpfkanonade dort niemanden besonders.

Landesregierung muss Auskunft geben:

Auszug aus dem Salzburger Fenster vom 12.9.2012

Die vom Schweizer Experten festgestellten Mängel im Leitgeb-Gutachten rufen nun auch die Grünen auf den Plan: sie haben eine Anfrage an die Regierungsmitglieder gerichtet. Das im Auftrag der APG erstellte Gutachten der TU Graz entspreche nicht den fachlichen Anforderungen einer Technischen Universität, die Messresultate und Schlussfolgerungen seien aufgrund zahlreicher Mängel nicht nachvollziehbar, wird in der Landtagsanfrage angeführt.

Konkret wollen die Grünen wissen,  wie Politiker und Behörden damit umgehen,  dass ein von der APG in Auftrag gegebenes Gutachten zur Strahlenbelastung beim ersten Abschnitt der 380-kV-Leitung  massiv angezweifelt wird.  „Das ist ja auch für den zweiten Abschnitt von Bedeutung, es sind ja dieselben Behörden, die dafür zuständig sind“, sagt Grünen-Landtagsabgeordnete As­trid Rössler.

Ende des Auszuges.

Der gesamte Artikel kann eingesehen werden unter: http://www.salzburger-fenster.at/redaktion/aktuelle_berichte/380_kv_leitung_weiter_wirbel_um_strahlenmessungen_art1270/

Bezeichnend für Prof. Leitgebs Verhalten war, dass er seine Antwort zuerst im internationalen Mobbing-Forum IZgMF in München (Leitung Stefan und Heidrun Schall) publizieren liess. Herr Stefan Schall ist ein in Deutschland rechtmässig verurteilter Cyber-Krimineller, welcher gegen gute Bezahlung im Auftrag europäischer Mobilfunk- und Stromnetzbetreiber im Internet Elektrosmog-Betroffene Menschen und deren Schutzorganisationen nach allen Regeln der Kunst mobbt und mit Methoden verfolgt und verleumdet, die schlicht als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet werden müssen. Schalls Hetzmethoden sind Methoden, wie sie schliesslich zum Balkan-Krieg geführt haben oder noch weiter zurück, zum 2. Weltkrieg mit all den Verfolgungen und Eliminierungen von ethnischen Minderheiten.

Wer dort mitschreibt, wie in diesem Fall Prof Leitgeb, disqualifiziert sich zum Vorneherein gleich selbst.

Als weitere Erläuterung kann noch dienen, dass zum Beispiel Prof. Alexander Lerchl, Dozent an der privaten Jacobs-Universität in Bremen, wegen seiner Mobbing-Mitarbeit an Schalls Schmutz-Forum von der Teilnahme an der letztjährigen IARC-WHO-Konferenz in Lyon ausgeschlossen wurde. Das besagt doch schon Einiges. Sehen Sie dazu nach unter /ausgebootet/

Persönliche Erklärung von Hans-U. Jakob zu Prof Leitgebs Antwort in Schalls Schmutz-Forum

Ich kenne diesen Ton bestens von den 3 höchstinstanzlichen Gerichtsfällen her, die ich in den letzten 6 Jahren gegen die Stromgiganten als Sachverständiger verschiedener Anwohnerschaften verfahrensentscheidend mitbestimmen durfte und schlussendlich auch gewonnen habe. Das war auch dort die Tonart von ziemlich hilflosen Gegenanwälten. Damit kann man mich nicht mehr erschrecken.

Meine Stellungnahme vom 9.7.12 erachte ich deshalb als gerichtstauglich und sehe mich nicht veranlasst, daran etwas zu ändern. Der Stil entspricht demjenigen, wie er vor schweizerischen Gerichtshöfen üblich ist. Was möglicherweise in Oesterreich, wo ein gewisser Titel-Kult noch in voller Blüte steht, schon etwas sauer aufstossen könnte.

Prof Leitgeb ist beratendes (nicht ständiges) Mitglied der ICNIRP. Die ICNIRP ist bekanntlich jener Verein von 14 industrienahen Wissenschaftlern, welche im November 2010 den Grenzwert niederfrequenter Magnetfelder für das gewöhnliche Volk auf von 100 auf 200Mikrotesla und für die arbeitende Bevölkerung von 100 auf 1000Mikrotesla heraufsetzen wollte, während die internationale Krebsagentur IARC der WHO 0.4Mikrotesla seit 2001 als „möglich“ für Krebserzeugung einstuft.

Das zeugt doch von 2 völlig inkompatiblen Systemen. Welchem dieser Systeme man angehören will, ist meines Erachtens Charaktersache.

Von Hans-U. Jakob

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