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Lügen am Schweizer Fernsehen neu auf 40 Sekunden limitiert!

Das schriftliche Urteil der UBI über die Konzessionsbeschwerde von Gigaherz, betreffend der Sendung Puls vom 2. Juni 08, ist nach über 5 Monaten bei uns eingetroffen.  Ein Skandal der sich unterdessen noch ausgeweitet hat.

Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch), 6.8.09

 

Der Verhandlungen vor der UBI, der sogenannt unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, fanden am 20. Februar 09 statt und sind unter /in-der-sendung-puls-des-schweizer-fernsehens-darf-weiterhin-schamlos-gelogen-werden/ näher umschrieben.

Das schriftliche Urteil wurde erst am 23.Juli 08 an Gigaherz übermittelt(!)

Der von Gigaherz beanstandete Kurzbeitrag lautete wie folgt:

Das Handy am Ohr ist gefährlich, Das zumindest behaupteten 2 viel beachtete Studien der Universität Wien. Nun kam ans Licht: Die Labordaten waren reihenweise gefälscht, die Warnungen also voreilig. Dass Strahlungen aus dem Handy das Erbgut schädigen und so Krebs verursachen, war wissenschaftlicher Betrug.  Doch Achtung: dass Strahlen für Viel-Telefonierer deshalb harmlos sind, beweist dieser Wissenschaftsskandal ebenso wenig.


PULS_3.jpg<<<Vorsicht,  hier können Sie unter Umständen ganz schön angelogen werden.

 

Das Verrückteste an diesem schriftlichen Urteil ist wohl das Eingeständnis, dass die Redaktion PULS bereits am Tag der Ausstrahlung darüber informiert war, dass der Vorwurf der Datenfälschung unhaltbar geworden war.  Also bereits am Tag der Ausstrahlung und nicht wie von Gigaherz in ihrer Beschwerde dargestellt, erst im Nachhinein. (!)  Die Erstausstrahlung erfolgte um 21.25Uhr. Das heisst es wären mehr 12 Stunden  zur Verfügung gestanden, den Kurzbeitrag zu kippen oder zu ändern.

Der hauptsächliche Diskussionspunkt an den Verhandlungen der UBI vom 20. Februar 09 war derjenige, dass in einem Nachrichtenblock von weniger als 30 Sekunden, Falschmeldungen, die bei genauerem Hinschauen und bei Rückfragen als solche erkannt werden könnten, wegen der Kürze des Beitrages angeblich keine Konzessionsverletzung darstellen.

Offenbar hat sich die Kommission in der Zwischenzeit eine bessere Stoppuhr besorgt und die Zeit der Meldung nochmals nachgemessen . Denn im Urteil ist jetzt plötzlich von 40 Sekunden die Rede, welche nicht zu besonderer Sorgfalt verpflichten würden.(!)

Etwas Anderes als diese 30 Sekunden wurde am 20. Februar gar nicht verhandelt.  Das wäre auch gar nicht möglich gewesen, denn die 9 Kommissionsmitglieder hatten weder Aktenkenntnis, noch hatten diese irgendwelche Akten zum Fall auf dem Tisch.  Sie liessen sich einzig von einer sogenannten Fallreferentin ziemlich einseitig, sagen wir dem mal „inspirieren“

Immerhin wirft die UBI in ihrem schriftlichen Urteil der Redaktion PULS  zum Schluss doch noch vor, dass in ihrem Kurzbeitrag die Datenfälschung  als FAKT und als erwiesene Tatsache dargestellt wurde, obschon in der offiziellen Mitteilung des Rektorates der UNI Wien nur von einem Verdacht die Rede gewesen sei.

Die Redaktion PULS wird aber gleich damit reingewaschen, dass sie sich auch auf Meldungen des Spiegels (eines Revolverblattes) und der NZZ (einer Wirtschaftszeitung) habe stützen dürfen, welche auch ganz gross (und ebenso falsch) darüber berichtet hätten.  (Kommentare in Klammern von Gigaherz)

Die Zusammensetzung der Kommission, die im Urteil aufgeführt ist, ist nicht die selbe, die am 20. Februar verhandelt hat.  Am 20 Februar führte ein Vicepräsident die Verhandlung.  Roger Blum, der Präsident befand sich im Ausstand.

Aufgeführt im Urteil ist unter der der Rubrik Besetzung jedoch Roger Blum als Präsident und eine am 20. Februar noch unbekannte Vicepräsidentin, Regula Bähler.(?)

Blum hat das Urteil trotzdem unterschrieben, obschon er an der Verhandlung gar nicht anwesend war.(!)

Als Schlusswort steht im Urteil:

Sollten die Studien nachträglich ihren wissenschaftlichen Wert wieder vorbehaltlos erlangen, würde es sich im Sinne des Vielfahltsangebotes aufdrängen, dass die Sendung PULS wieder darüber berichtet.

Man beachte: Im Sinne des Viefaltsangebotes und nicht etwa im Sinne der Wahrheit.

Mit keiner Silbe wird der von Gigaherz erhobene Vorwurf erwähnt, die Falschmeldung habe den Zweck gehabt, das Sponsoring durch die Mobilfunkbetreiber und Handyverkäufer am Schweizer Fernsehen und indirekt, via Krebsliga, auch an der Sendung PULS aufrechtzuerhalten oder zu fördern.

Trotz dieses schwerwiegenden Fehlverhaltens der Redaktion PULS und des Schweizer Fernsehens wird die Beschwerde von Gigaherz abgewiesen.  



FAZIT: Falschmeldungen, auch wenn diese bereits vor ihrer Ausstrahlung  als solche zu erkennen sind, dürfen am Schweizer Fernsehen weiterhin ungestraft ausgestrahlt werden, solange diese in Kurzmitteilungen verpackt werden und kürzer als 40 Sekunden sind.  Zusammenhänge mit dem Sponsoring solcher Sendungen, werden nicht untersucht.

Trotz der 2 Antennenfreunde am Bundesgericht, wird Gigaherz den Fall dorthin weiterziehen. Es könnte ja sein, dass diesen ob so viel Unverschämtheit doch noch „der Hut hochgeht“.

Das Urteil trug für die Stromhändler und Mobilfunker bereits Früchte. In der Sendung Gesundheitsprechstunde wurde ungestraft eine weitere katastrophale Falschmeldung, kürzer als 30 Sekunden ausgestraht. Siehe unter /luegen-ist-profitabler-als-forschen/

 

Ueber die Wege der ganz legalen Geldwäsche in Form von Sponsoring berichtet: https://www.gigaherz.ch/media/PDF_1/Antwort-Krebsliga.pdf

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Von Hans-U. Jakob

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