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Korruptionsskandal beim Eidg. Justiz- und Polizeidepartement

Korruptionsskandal beim Eidg. Justiz- und Polizeidepartement und beim Bundesamt für Metrologie (früher Amt für Mass und Gewicht)

Jahrzehntelang konnten die Senderbetreiber der Bevölkerung beliebige Messresultate präsentieren, ohne dass irgendein kritischer Geist je in der Lage gewesen wäre, hier etwas nachzumessen oder eine Unkorrektheit nachzuweisen.

Von Hans-U.Jakob, 4.5.2002

So war es möglich, dass ein im Solde der Telecom stehender ETH-Professor den Gemeinde- und Schulbehörden von Schwarzenburg jahrzehntelang vorflunkerte, die E-Feldstärke im 600m vor den Kurzwellenantennen von Schweizer-Radio-International gelegenen Schulhaus Tännlenen betrage lediglich 0.3V/m und sei völlig unbedenklich.
Das änderte sich erst 1988, als die ersten, für die Allgemeinheit erschwinglichen zuverlässigen Messgeräte für nichtionisierende Strahlung auf dem Markt erschienen. Diese kosteten zwar noch Fr.15’000, liefern aber trotz veralteter Technologie, wie untenstehender Brief beweist, noch heute nach 15 Jahren Betriebszeit, die genauesten Messresultate.
Ab 1988 war es also möglich, zahlreiche Schwindeleien rund um den Kurzwellensender Schwarzenburg aufzudecken. So unter anderem, dass die E-Feldstärke in besagtem Schulhaus nicht 0.3V/m betrug, sondern rund 4V/m.
Die verantwortlichen Behörden beschlossen jedoch, auf die privaten Messungen nicht einzutreten und mehrere Einladungen, sich die Sache vor Ort anzusehen, wurden nicht einmal beantwortet. So schrieb die wirtschaftsorientierte Berner Zeitung“ Der Bund“ damals nach einer Krisensitzung der Regionsbehörden voller Spott und Hohn „Keine Antwort für Hobbyforscher Hans-U. Jakob“ und der damalige Gemeindepräsident liess sich zu der Aeusserung hinreissen: „Wir hören nur auf seriöse Experten.“

Das Hören auf „seriöse Experten“ hatte verheerende Folgen für die Schüler, die dort zur Schule gehen mussten. 1995 wies eine Studie der UNI Bern nämlich nach, dass diese Schüler seit 40 Jahren, das heisst seit Bestehen des Senders, die schlechteste Uebertrittsrate von allen Schulen in der Region Schwarzenburg in die Sekundarschule aufwiesen. Und eine französische Zeitung wies daraufhin nach, dass sich diese schlechteste Uebertrittsrate nicht nur auf die Region Schwarzenburg bezog, sondern auf den ganzen Kanton Bern. Dies trotz erstklassiger Lehrkräfte, bestem Unterrichtsmaterial und modernen, hellen Unterrichtssräumen.
Kein Wunder, denn Konzentrationsstörungen und Lernbeeinträchtigung durch nichtionisierende Strahlung wurden seit Mitte der 50er Jahre in etlichen ausländischen Studien einwandfrei nachgewiesen.

Einen Quantensprung in der Messung nichtionisierender Strahlung durch „Hobbyforscher“ gab es nochmals 1996, als exakte Messgeräte für Langzeitaufzeichnungen zum Preis von ca. 5000 Franken auf dem Markt erschienen. Jetzt konnten der staunenden Oeffentlichkeit Feldstärkeaufzeichnungen jedes beliebigen Messortes über eine Länge von 12 Stunden vorgestellt werden.

Das brach den Senderbetreibern in Schwarzenburg endgültig das Genick.
Behörden und Senderbetreiber spuckten zwar gegen diese Dokumente, die es in dieser Form noch nie gegeben hatte, immer noch Gift und Galle. Ihre Glaubwürdigkeit war aber dahin. Besonders, als die Berner Zeitung „BZ“ zwei sogenannte „seriöse Experten“ dazu einlud, Jakobs Messresultate an Ort und Stelle nachzumessen und zu widerlegen, und die „seriösen Experten“ von CERN und CIBA dann 12 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Grundangabe absagten und nicht erschienen.
Und als der Leiter der 1995 veröffentlichten Studie zur Gesundheit der Anwohner des Kurzwellensenders (Study on Health Effects of the Shortwave Transmitter Station of Schwarzenburg, UNI Bern 1995) Prof Dr. med Th.Abelin sich auf Grund von Jakobs Messresultaten entschloss, die Studie zu wiederholen, blieb den Senderbetreibern nichts anderes übrig, als ihre elektronische Dreckschleuder unverzüglich stillzulegen und abzubrechen.

So darf sich heute niemand wundern, wenn die Datenfriseure unter sich bleiben wollen, und die Konkurrenz von „Hobbyforschern“ oder anderen unliebsamen Konkurrenten mit allen Mitteln auszuschalten versuchen.
Mit sogenannten akkreditierten Messfirmen will man sich jetzt jeder Kontrolle und jeder Kritik entziehen.
Denn nur sogenannt akkreditierte Messfirmen sollen bei Streitigkeiten mit Behörden und Gerichten mitreden dürfen.

Dass aber unsere Bundesämter und sogar das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement dieses unwürdige Spiel nicht nur decken sondern auch noch mitspielen, schlägt dem Fass jetzt endgültig den Boden aus.

Die Geschichte wiederholt sich. Es gibt keine Antwort für „Hobbyforscher“ Hans.-U.Jakob. Die angeschriebenen Departemente und Bundesämter hüllen sich in vornehmes Schweigen. Nicht einmal eine Eingangsbestätigung wurde uns zugestellt.
Deshalb haben wir uns entschlossen, das nachfolgende Schreiben zu veröffentlichen.

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Gruppe Hans-U.Jakob
Schweizerische Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener
Flüehli 17, 3150 Schwarzenburg

Schwarzenburg, den 22.4.02

An
Frau Bundesrätin
Ruth Metzler
Departementsvorsteherin Eidg. Justiz und Polizeidepartement

3003 Bern

mit Kopie an Herrn Bundesrat Moritz Leuenberger

Betrifft akkreditierte Messlabors für nichtionisierende Strahlung:

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Metzler

Der Präsident des oben genannten Vereins hat im Herbst 2001 anlässlich eines Workshops, durchgeführt von METAS, Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung Schweiz an einem Mess-Wettbewerb teilgenommen. Das Resultat wurde vor kurzem bekannt gegeben und ist für Hans-Ulrich Jakob, Prevotec Engineering, überaus positiv ausgefallen. In der Kategorie Breitbandmessungen hat er die genauesten Resultate abgeliefert.
Die Abweichungen der andern Teilnehmer betrugen bis zu 200%, bei ihm dagegen im
Gesamteindruck weniger als 10%. Soweit das Resultat.

Da Hans-U. Jakob in seiner Kategorie die genauesten Messresultate aller Teilnehmer, auch jener, die schon akkreditiert sind, geliefert hat, wollte er logischerweise jetzt seine
Akkreditierung beantragen. Dabei ergäbe sich laut Bundesamt für Metrologie und
Akkreditierung (METAS) folgendes Prozedere:

1.)Einschreibegebühr: Fr. 1800.-

2.)Bezahlung für die Begutachtung der Firma des Gesuchstellers: ca. Fr. 5000.-
Dabei liegt die Entscheidung über Akkreditierung oder Ablehnung bei einer politischen Kommission aus ETH- und Industrievertretern, nicht etwa beim Bundesamt für Akkreditierung.

3.)Im Falle einer Ablehnung gibt es kein Geld zurück.

4.)Verlangt wird sodann eine jährliche Lizenzgebühr von Fr. 2800.-

5.)Sodann muss der Gesuchsteller als erstes eine Erklärung unterschreiben (METAS Dokument Nr. 707d) in der er sich verpflichtet, keine Dokumente zu
veröffentlichen, die am Ruf anderer akkreditierter Firmen oder der
Akkreditierungsstelle selbst, Zweifel aufkommen lassen könnten

6)Er wird mit seiner Unterschrift dazu verpflichtet den Prüfberichten anderer
akkreditierter Stellen denselben Stellenwert beizumessen, wie seinen eigenen. Es gibt also nichts zu kritisieren. Und das ist weltweit international so geregelt.

7.)Wer sich nicht an die Spielregeln hält, dem wird die Akkreditierung ohne
Kostenrückerstattung sofort entzogen.

Was heisst das im Klartext?

Wenn eine Gemeinde ein akkreditiertes Messlabor für Messungen engagiert, kann sie die Ergebnisse, falls diese unglaubwürdig sind, von keinem andern akkreditierten Labor nachprüfen lassen. Oder anders ausgedrückt: Je nach Lust und Laune können die Ergebnisse manipuliert oder frisiert werden, ohne dass es Konsequenzen für die entsprechende Messfirma hätte. Wie gross muss da wohl die Angst vor Kritik und wie „gut“ muss das Gewissen dieser Gesellschaften sein?

Sehr geehrte Frau Metzler, diese unglaubliche Regelung ist wohl der Skandal aller Skandale, speziell, was die Punkte 5-7 betrifft. Damit ist nach der Devise „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ der Willkür Tür und Tor geöffnet, denn die akkreditierten Messlabors schützen sich damit gegenseitig. Die interessierte Industrie sorgt zudem dafür- das hat die Erfahrung mehrfach gezeigt – dass stets nur ihr wohl gewogene Unternehmen für Messungen berücksichtigt werden. Zum Teil gehören diese sogenannt akkreditierten Messlabors sogar den Mobilfunkgesellschaften oder diese sind finanziell an den Labors beteiligt

Ein solches Vorgehen ist völlig unakzeptabel und wir protestieren in aller Form dagegen. Wir sind der Ansicht, dass ein Labor, wenn es imstande ist, genaue
Messungen durchzuführen, nicht verpflichtet werden kann, sich gegen das eigene Gewissen einem eventuell falschen Messergebnis anzuschliessen, nur um nicht die Lizenz zu verlieren. Es muss im Gegenteil sogar erwünscht sein, mit so eindeutig guten Messresultaten, wie sie die Fa. Prevotec erreicht hat, Messergebnisse zu publizieren, die den Mobilfunkbetreibern nicht ins Konzept passen.

Ein anderer Entscheid wäre völlig unverständlich, denn es geht ja in erster Linie um
genaue Messungen.

Das Bundesamt für Akkreditierung ist Ihrem Departement unterstellt. Wir
erwarten deshalb von Ihnen, dass Sie das Akkreditierungsverfahren der METAS genau unter die Lupe nehmen und als erste Sofortmassnahme das Dokument Nr. 707d von METAS so rasch wie möglich als ungültig erklären. Dieses widerspricht jeglichem Anstand, jeglicher Moral und jeglicher Ethik.

Ferner fordern wir eine Gebührenordnung, die es auch einem Kleinunternehmer erlaubt, als akkreditiertes Messlabor aufzutreten. Kosten in der Höhe von Fr.30’000 (exl. Kosten der Messgeräte) und mehr für 10 Jahre sind völlig inakzeptabel. Wer die Bevölkerung vor
unzulässiger Bestrahlung schützen will, soll dafür nicht noch bezahlen müssen oder gegen Bezahlung erst noch einen Maulkorb umgehängt bekommen.

Wir erachten diese Angelegenheit als dermassen skandalös, dass wir uns ernsthaft
überlegen, damit an die Oeffenlichkeit zu gehen. Das könnte die ganze Mobilfunkdiskussion endgültig zum Siedepunkt bringen. Doch vorerst möchten wir Ihnen und Herr Bundesrat Leuenberger die Gelegenheit verschaffen, die Sache rasch und gründlich intern zu regeln.

Mit freundlichen Grüssen

sig. HU. Jakob, Präsident und L.Gaigg, Sekretariat

Kopie an:
Herrn Bundesrat Moritz Leuenberger
Direktion BUWAL
Direktion METAS

Beilage: Dokument Nr.707d von METAS

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Achtung, das Akkreditierungs-(Un)wesen ist durch folgende Behörden international geregelt:
European Co-operation for Accreditation und
International Accreditation Forum, INC.
Der Korruptionsskandal beschränkt sich demnach wahrscheinlich nicht nur auf die Eidgenossen.
Ausländische Bürgerintitativen mögen sich bitte in ihren Ländern raschnöglichst um Aufklärung bemühen.

interner Link dazu:

Achtung vor „neutralen“ Messfirmen! (unter Aufrufe und Aktionen)

Von Hans-U. Jakob

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