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Kein Durchleitungsrecht

Mobilfunkbetreiber haben kein Recht, fremde Telefon- und Datenverbindungen durch Privatwohnungen hindurchzustrahlen

Ein interessanter Artikel aus Deutschland im

Südkurier, Region Konstanz (D)

publiziert bei Gigaherz am 22.1.2011

Konstanz – Mobilfunkbetreiber haben kein Recht, das Innere von Wohnräumen einer Dauerbestrahlung auszusetzen, davon geht Bernd I. Budzinski aus.

Für Bernd Budzinski handeln Mobilfunkbetreiber illegal. Für die Dauerbestrahlung von Wohnräumen fehlten die gesetzlichen Grundlagen, sagt der ehemalige Richter.


Budinski.jpgDer ehemalige Richter am Verwaltungsgericht Freiburg
(im Bild links) hält die Praxis für „illegal“. Er betrachtet sie als Verstoß gegen Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte. Vor rund 100 Gästen in der Volkshochschule Konstanz sagte er, aus dem Grundgesetz lasse sich ein Auftrag für die Grundversorgung im Freien ableiten, nicht aber für die Wohnung. Dafür fehlten die gesetzlichen Grundlagen. Der ehemalige Richter spricht deshalb von der „illegalen Indoorversorgung“.

Wie lästige Vertreter

Für Bernd Budzinski sind Mobilfunkbetreiber wie lästige Vertreter, die den Fuß in die Tür stellen und sich so Zugang zu einer Wohnung verschaffen. Sie drängten mit ihren Datenautobahnen in die Häuser, ohne zu fragen, ob dies den Bewohnern recht sei. Um den Empfang auch in den Innenräumen sicher zu stellen, müssten die Antennen eine extrem hohe Leistung fahren. „Wir werden ständig von mehreren Netzen durchstrahlt“, in Konstanz kämen neben denen der deutschen Anbieter noch die aus der benachbarten Schweiz hinzu. Dabei, so sagt Budzinski, gäbe es technische Alternativen für den Empfang in den Wohnräumen. Jeder Bewohner könnte ihn ähnlich wie beim Fernsehen mit eigenen kleinen Funkzellen (Femtozellen) ermöglichen. Die Empfangsqualitäten würden dabei nicht schlechter, sondern besser, bei steigender Wohnqualität.

Mobilfunkbetreiber könnten auch viel Strom sparen.

Zudem müssten Anlieger nicht mehr um die Wertminderung ihrer Immobilie fürchten, weil ein Nachbarhaus eine große Mobilfunkantenne auf dem Dach hat. Für Budzinski gibt es keine Gründe, an der bisherigen Vollbestrahlung festzuhalten.

Budzinski hält es für möglich, dass Gemeinden Musterbaugebiete mit beschränkten Mobilfunk-Emissionen ausweisen. Der ehemalige Richter führt eine Meldung über Nokia als Beweis dafür an, wie stark die Belastung ist: Das Unternehmen erwäge, den Elektro-smog zum Wiederaufladen des Handys zu nutzen. Als das Publikum dies hört, geht ein Raunen durch den Saal. Zuhörer fragen: „Warum reagieren die Gerichte nicht?“

Die Volkshochschule bleibt dran am Thema Mobilfunk.

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Von Hans-U. Jakob

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