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Hallo Bundesrat, Ihr habt ein Problem

Genauer ausgedrückt, ein Riesenproblem mit den Interessenkonflikten bei der Bewertung der Gefahren durch nichtionisierende Strahlung. (Elektrosmog)

Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 20. Februar 2017

In der nationalrätlichen, wie in den ständerätlichen Debatten zu der von den Mobilfunkbetreibern geforderten Lockerung der Strahlungsgrenzwerte bei Mobilfunk-Sendeanlagen, war von den Befürwortern (inkl. Bundesrätin) immer und immer wieder der Spruch zu hören: „Wir berufen uns auf das, was die WHO feststellt, und dort weis man ganz genau, was zu verantworten ist.“

Um es nochmals ganz klar auszudrücken: Die WHO stellt hier gar nichts fest, sondern die ICNIRP, welche sich Internationale Kommission zum Schutz vor Nichtionisierender Strahlung nennt, jedoch ein rein privater Verein aus lediglich 14 auserkorenen Wissenschaftlern ist, welcher mit seinen FACT-SHEETS nicht nur die WHO, sondern die meisten Regierungen der Welt unterwandert.
Keine Nation der Welt kann irgendjemanden in die ICNIRP delegieren oder von dort abberufen. Die Mitglieder bestimmen ihre Nachfolger selber auf Grund ihrer Qualifikationen als Abstreiter nichtthermischer (biologischer) Wirkungen nichtionisierender Strahlung.
Ausser Wärmewirkung anerkennt die ICNIRP keinerlei Schäden durch nichtionisierende Strahlung und bezeichnet Menschen die trotzdem Symptome entwickeln, als Geisteskranke und empfiehlt der Ärzteschaft diese umgehend in die Psychiatrie zu überweisen. Fact-Sheet Nr.296.

Hallo Bundesrat! Wer spinnt jetzt hier?
Die 14 überdrehten Vereinsmitglieder der ICNIRP oder die 4.3Millionen Schweizerinnen und Schweizer, welche laut den Erhebungen des Bundesamtes für Statistik, Mobilfunk-Sendeanlagen für gefährlich oder eher gefährlich halten?

Interessenskonflikt Nr.1
Die Beratergruppe BERENIS sichtet neu publizierte wissenschaftliche Studien zum Thema nichtionisierende Strahlung (NIS) und wählt diejenigen zur detaillierten Bewertung aus, die aus ihrer Sicht für den Schutz des Menschen von Bedeutung sein könnten. Die Ergebnisse werden vierteljährlich auf der Webseite des Bundes veröffentlicht.

Die Leitung dieser Beratergruppe des Bundesrates liegt in den Händen von Dr. Martin Röösli von der Universität Basel. Röösli ist aber seit einem Jahr eines der 14 Mitglieder der ICNIRP.
Ausgerechnet ein Mitglied der ICNIRP, das heisst des Vereins der weltbesten Abstreiter nichtthermischer (biologischer) Wirkungen, soll also zu Handen des Bundesrates untersuchen, ob es ausser thermischen Wirkungen von NIS, vielleicht auch noch andere Wirkungen, zB im zellulären und subzellulären Bereich (Krebs) oder neurologischer Art gebe. Ein Interessenkonflikt, wie er grösser kaum noch sein könnte.

Interessenskonflikt Nr.2
Ein weiteres Mitglied der beratenden Expertengruppe BERENIS ist Dr. Jürg Fröhlich, ein privater Unternehmer welcher sich auf den Verkauf von Dosimetern spezialisiert hat. Dosimeter sind bekanntlich diejenigen Messgeräte zur Messung nichtionisierender Strahlung, die von ihrer Verwendungsart her stets um den Faktor 10 bis 100 zu wenig anzeigen und deshalb weltweit zu den Lieblingsinstrumenten der Verharmlosergilde zählen. Siehe:
https://www.gigaherz.ch/so-falsch-messen-dosimeter-die-bilder/ und
https://www.gigaherz.ch/das-konzept-zum-emf-monitoring-ein-schlechter-silvesterscherz-des-bundesrates/

Interessenskonflikt Nr.3
Wer in der Schweiz nebst dem Nationalfonds auch noch Forschungsgelder verteilt, ist die angeblich neutrale Forschungsstiftung Strom und Mobilkommunikation (FSM), eingemietet bei der Eidg. technischen Hochschule (ETH) in Zürch. Wie weit her es mit deren Neutralität ist, zeigt ein einziger kurzer Blick auf deren Webseite:
http://www.emf.ethz.ch/stiftung/sponsoren-traeger/
Die Millionen an Forschungsgeldern, die hier verteilt werden, stammen offensichtlich von den Mobilfunk- und Stromnetzbetreibern und von deren Zulieferfirmen. Die FSM dient lediglich als Geldwaschmaschine, damit die Forschungsinstitute, welche hier Beiträge abholen, bei der Offenlegung ihrer Finanzierung nicht gleich Swisscom, Sunrise, Salt oder Swissgrid hinschreiben müssen.
Und darüber, dass hier in die richtige Richtung geforscht wird, wacht mit Adleraugen der Institutsleiter Dr. Gregor Dürrenberger. Sollte doch einmal infolge eines Betriebsunfalls etwas herauskommen, was den Mobilfunk- oder Stromnetzbetreibern in die Quere kommen könnte, ist Dr. Gregor Dürrenberger augenblicklich mit seinen kunstvollen Verwässerungs-und Verdrehungsmethoden  zur Stelle. Auf weitere Forschungsgelder wird ein solchermassen korrigiertes Institut wohl vergeblich hoffen.

Anlass zu diesem Artikel gab die Arbeit von Frau Sarah J. Starkey mit dem Titel:
Fehlerhafte offizielle Bewertung der Sicherheit von Funkstrahlung durch die Beratergruppe für nicht-ionisirende Strahlung.

Sarah J. Starkey beschreibt darin, wie die Beratergruppe für nicht-ionisierende Strahlung AGNIR, die einen Bericht für die amtlichen Empfehlungen zur Sicherheit hochfrequenter elektromagnetischer Felder in Grossbritannien verfasste, von Mitgliedern der ICNIRP regelrecht durchsetzt wurde. Und wie in diesem Bericht ausschliesslich nur Forschungsarbeiten berücksichtigt werden durften, die keine Hinweise auf gesundheitsschädigende Wirkungen ergeben hatten. Und wie viele andere Studien in weit überwiegender Anzahl auch noch vorhanden gewesen wären.
Sarah J. Starkey beschreibt weiter, welche meist unhaltbaren Behauptungen aufgestellt werden, um Studien, welche Schäden nachweisen, aus der Betrachtung zu entfernen.

Diagnose Funk Deutschland hat in verdankenswerter Weise den Starkey-Bericht in die deutsche Sprache übersetzt und mit einem eigenen lesenswerten Kommentar versehen mit dem Titel:
Studie weist nach, wie Grenzwerte scheinwissenschaflich legitimiert werden.
Das Ganze kann heruntergeladen werden bei:
https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1163

Von Hans-U. Jakob

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