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Grenzwertiges

Made in Switzerland

Zusammengestellt von Hans-U. Jakob, am 27.2.2013

damit diese Richtersprüche im Zusammenhang mit der Grenzwertfindung für nichtionisierende Strahlung (Funkstrahlung) nicht vergessen werden.

Es sagte das ehemalige Kantonale Amt für Industrie Gewerbe und Arbeit des Kantons Bern (heute BECO):

Eine Anlage gilt als zumutbar, wenn weniger als 10% der Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden gestört sind.

Sofortmassnahmen (Sanierungen) sind erst erforderlich, wenn mehr als 25% der Bevölkerung erheblich gestört sind.

Schlafstörungen gelten nicht als Schädigung, sondern lediglich als Belästigung.

Quelle: Amtlicher Umweltverträglichkeitsbericht von 1997 zu der als Sanierung getarnten Aufrüstung des Kurzwellensenders Schwarzenburg. 

Es sagte das Bernische Verwaltungsgericht:

Die Bevölkerung hat kein Anrecht auf ein Null-Risiko, Grenzwerte dienen lediglich dazu, die Schäden in vertretbaren Grenzen zu halten.

Quelle: Urteil 20928U Se/wi vom 5.3.2001

Es sagte das Aargauische Verwaltungsgericht:

Das Schweizerische Umweltschutzgesetz ist kein Verhinderungsgesetz, sondern ein Massnahmengesetz.

Die Nachfrage nach bestimmten Erzeugnissen soll nicht untersagt, sondern mit einer gewissen Risikominderung befriedigt werden

Quelle:  Urteil 00045-K3 vom 8.2.2001

Es sagte das Schweizerische Bundesgericht:

Grenzwerte sind nicht nach medizinischen Gesichtspunkten festzulegen, sondern nach wirtschaftlicher Tragbarkeit und technischer Machbarkeit.

Quelle: Urteil 1A 94/2000/sch vom 30.8.2000

Es sagte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte:

          

Es liegt durchaus im Ermessen der Regierungen, wenn diese ein vollständig ausgebautes, tadellos funktionierendes Mobiltelefonnetz der Volksgesundheit vorziehen.

Quelle: Weigerung der Entgegennahme einer Klage gegen die Schweiz vom 17. Jan. 2006

Es sagte die Weltgesundheitsorganisation WHO

Die ICNIRP (Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung) ist keine Unterorganisation der WHO oder der UNO sondern eine private Vereinigung.

Quelle: Brief von WHO-Direktorin Anne Kern (WHO Genf) an Gigaherz vom 14.9.2001

Anmerkung des Verfassers:

Die Schweizerische Rechtsprechung beruht auch Anfangs 2013 immer noch auf obigen Richtersprüchen. Geändert hat sich daran bis heute nichts. Als Folge davon sind unzählige Menschen im eigenen Land auf der Flucht vor dieser Strahlung, oder auf der Suche nach einem unverstrahlten Plätzchen Erde, wo sie in Ruhe und Frieden leben und ihrem Verdienst nachgehen können. 

Da dies im Drahtlos-Wahn unserer Kommunikations-verrückten, völlig intoleranten Mehrheit in unserer Gesellschaft kaum mehr möglich ist, kommt es neuerdings zu tragischen Ereignissen wie unter /zum-tod-von-pfarrer-carsten-haeublein/ und /fuer-pfarrer-haeublein/ nachzulesen.

Von Hans-U. Jakob

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