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Gigaherz.ch: Steuerbehörde bestätigt Gemeinnützigkeit

Das Anschwärzen unseres Vereins bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern blieb erfolglos

von Hans-U. Jakob (Präsident Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 17. Juli 2014

Die Steuerverwaltung des Kantons Bern sah sich im April dieses Jahres veranlasst, die Gemeinnützigkeit, das heisst die Steuerbefreiung des Vereins Gigaherz.ch erneut zu überprüfen, obschon diese auf dem rechtskräftigen Urteil 22998U vom 30. Juli 2007 des Bernischen Verwaltungsgerichts beruht.

Nach 3-monatiger akribischer Prüfung unserer letzten 3 Jahresrechnungen, unserer 3 letzten Tätigkeitsberichte, unserer zur Zeit gültigen Vereinsstatuten und unserer Internetseite, kam die Abteilung Recht und Kommunikation der Steuerverwaltung des Kantons Bern am 16. Juni 2014 zum Schluss, dass die Steuerbefreiung des Vereins Gigaherz.ch infolge Nachweises der Gemeinnützigkeit weiterhin gegeben sei.

Die Reklamation, dass wir gewisse Personen nicht „besonders nett“ behandeln würden, vermöge einen Entzug der Gemeinnützigkeit und der Steuerbefreiung nicht zu bewirken.

Wer sich angeblich von uns nicht „besonders nett“ behandelt fühlte und offensichtlich die Überprüfung ausgelöst hatte, wollte uns die Steuerverwaltung nicht sagen.

Mit Vorstandsbeschluss vom 12.Juli verzichten wir, das heisst der Verein Gigaherz.ch auf eine Offenlegung der Anzeige, die wir wahrscheinlich auf Grund des Öffentlichkeitsprinzips in der Verwaltung (Kantonsverfassung Art.17 Abs.3) mit einem langwierigen Verfahren durchgebracht hätten.
Grund: Wir haben Gescheiteres zu tun, als unsere Arbeitszeit und unser Geld damit zu vertrödeln, einem fanatischen EMF-Gesundbeter nachzuspüren, der sich ohnehin bald selbst mit diversen  „Bekennerschreiben“ in den einschlägigen Internetforen zu erkennen geben wird.

Von Hans-U. Jakob

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