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Gescheiter als Bundesgericht, BAFU, BAG und Bundesrat – Zürich warnt seine Schüler

Seit Jahren werden Studien publiziert, die eine Gefärdung der Gesundheit nachweisen, von Schlafstörungen bis Krebs. Nun ist tatsächlich eine weitere, zwar harmlose Warnung, aber dennoch beachtenswert, der Zürcher Schulbehörde herausgekommen.

von unserem Basler Korrespondenten, 29.11.08<?xml:namespace prefix = o />

 


Warnung_ZH.jpgDamit das Handy nicht krank macht.


So heisst die neueste Broschüre der Zürcher Schulbehörde.

Die Stadt Zürich bestätigt damit, dass das Handy krank machen kann, was schon ausserordentlich ist.

Zur Warnung der Zürcher Schulbehörden, bitte hier klicken

 

Die Ratschläge, damit die Strahlung keine gesundheitlichen Risiken für Kinder und Jugendliche verursacht, sind gut, es fehlt aber der beste Hinweis auf die Festnetztelefone.

Ausserdem betreffen die gesundheitlichen Risiken nicht nur Kinder und Jugendliche.



Die Beschreibung der Strahlen beim Mobilfunk und deren Wirkung ist sehr rudimentär und beinahe fahrlässig ist der einzige Hinweis, dass in hoher Frequenz das Körpergewebe erwärmt wird. Im Anhang finden die Interessierten die nunmehr weitere Bestätigung, dass GSM-Mikrowellen die Blut-Hirnschranke aufmachen und dadurch nicht nur die bewiesenen Albumine, Eiweisskörperchen, sondern auch andere toxische Substanzen eindringen können. Sarfold et al haben dies allerdings schon 2003 publiziert.  Siehe  auch unter /erwiesen-handys-machen-unfruchtbar-und-erhoehen-das-tumor-risiko-deutlich/

Dass die Mobilfunkantennen 24 Stunden und 365 Tage strahlen wird verdankenswerterweise ebenso erwähnt wie die DECT Telefone und die WLAN Zugänge.

 

Bei den Empfehlungen, wie man sich informieren kann ist allerdings der verharmlosende Durchschnitt wie etwa das Bundesamt für Umwelt (BAFU) erwähnt.

Deshalb ist Gigaherz  eine weiter Quelle, die von Schülern, Lehrer und Eltern deren Wissensdrang stillen kann.

Es wundert uns nur, wieso die anderen Schulbehörden, Basel (tickt anders), Bern und alle anderen Kantone noch nicht so weit sind, die Gefahr zu erkennen, den Mut zu haben zu warnen um nicht später sagen zu müssen, wir haben es zwar geahnt aber nicht gewusst.

 

Die Beweise wie in der genannten Studie genügen schon lange um zu handeln und nicht zu warten bis man genügend MRI-, MRA- oder MRT Bilder von jugendlichen Hirnen mit Albuminablagerungen haben. Der Gedanke daran, dass dies bereits flächendeckend sein könnte, ist geradezu grauenvoll und jede Warnung käme zu spät.



Vielleicht liest ja auch einmal das Bundesgericht, das BAFU, das BAG und bundesrat Leuenberger diese Mitteilungen.

Quellenhinweise.

 

Studie Dr. Eberhardt et al. Lund Universität, Schweden.

http://www.emf-portal.de/viewer.php?aid=16425&l=g

Ziel der Studie: (lt. Autor)

Diese Studie untersuchte die Wirkung von GSM-Mikrowellen-Befeldung auf die Blut-Hirn-Schranken-Permeabilität und Nerven-Zell-Schäden in Ratten-Gehirnen.

Hintergrund/weitere Details:

96 Ratten wurden acht Gruppen zugeordnet, die mit vier verschiedenen spezifischen Absorptionsraten befeldet wurden und zwei verschiedene Erholungs-Zeiten nach der Exposition hatten (14 Tage oder 28 Tage).

Hauptergebnis der Studie (lt. Autor)

Die Albumin-Extravasation und die Albumin-Aufnahme in die Neuronen war nach 14 Tagen bei den befeldeten Tieren signifikant erhöht, nicht aber nach 28 Tagen. Es gab ein signifikant erhöhtes Auftreten von geschädigten Neuronen nach 28 Tagen. Es gab eine signifikante Korrelation zwischen der neuronalen Aufnahme von Albumin nach 14 Tagen und dem Auftreten von geschädigten Neuronen nach 28 Tagen. Schon für den niedrigsten Expositions-Wert zeigten sich statistisch signifikante Unterschiede zwischen den befeldeten Tieren und der Schein-Expositions-Gruppe. Dieses Ergebnis konnte für alle Parameter, außer für das diffuse Auftreten von Albumin, bestätigt werden. Der SAR-Wert der niedrigsten Expositions-Bedingung lag weit unter dem derzeit empfohlenen EU-Grenzwert für die Exposition am Kopf (2 W/kg) entsprechend ICNIRP.

Von Hans-U. Jakob

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