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Gemeindeamman von Tägerwilen warnt vor Standorthändlern.


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Tägerwilen (vorne) liegt im Kanton Thurgau am unteren Ende des Bodensees



Und was sich diese Seelenverkäufer sonst noch so alles erlauben. Die Fachstelle nichtionisierende Strahlung von Gigaherz.ch berichtet dazu von ihren alltäglichen Erfahrungen

Hans-U. Jakob, 21.8.09

Von dieser Sorte von Seelenverkäufern gibt es 2 Arten. Solche die als freie Mitarbeiter eines Mobilfunkunternehmens oder Mobilfunk-Subunternehmens gegen Fixum und Provision arbeiten und solche die als selbständige Unternehmer mögliche Standorte für Mobilfunkantennen (Basisstationen) auskundschaften und organisatorisch bis zum Vertragsabschluss bringen. Letztere verkaufen dann die von ihnen organisierten Standorte dem meistbietenden Mobilfunkunternehmer für sehr viel Geld.




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<<< Bild links: Ausschnitt aus dem Mitteilungsblatt der Gemeine Tägerwilen vom 7.8.09



Beiden Arten ist eines gemeinsam.
Sie treten äusserst raffiniert auf und arbeiten mit den übelsten Verkäufertricks.  Denn es gibt hier unwahrscheinlich viel Geld zu verdienen. Unterhalb von 5-Stelligen Summen läuft da gar nichts. Und Vorsicht: Beide Arten können gegen Mobilfunkkritiker äusserst aggressiv werden. Referenten von Kritiker-Veranstaltungen können da ein Liedchen singen. Da gab es schon herausgeschraubte Sicherungen im Elektro-Verteiler oder einen verschwundenen Hellraumprojektor bis zum versuchten Kindnapping des Referenten am Bahnhof. Referenten tun gut daran, vor der Heimreise ihr Auto eingehend zu inspizieren. Gelockerte Radmuttern an einem Vorderrad hat es nämlich auch schon gegeben.

Sie sprechen nie von einer Mobilfunkantenne, sondern stets von einer modernen Kommunikationsanlage. Merk ein Opfer vorzeitig, dass es um eine Antenne geht, heisst es, diese hier strahle gar nicht, sondern diene lediglich der Signal-Umleitung von der Basis-Station in der Nachbargemeinde zu den Handys am Vertragsort. Was ja im weitesten Sinn auch zutrifft, nur eben mit Ausnahme der Strahlung, die dabei entsteht.

Standorthändler sprechen überhaupt nie von Strahlung, sondern stets von Wellen……

Was auch vorkommt, ist, dass sich Standorthändler als Vertreter von Rettungsorganisationen wie Sanität, Polizei und Feuerwehr ausgeben, die ein Funkloch beheben müssten.

Gibt sich das Opfer immer noch skeptisch, wird natürlich mit Begeisterung von den angeblich Tausenden von wissenschaftlichen Studien berichtet, die eine Gesundheitsgefährdung völlig ausschliessen würden und dass Studien, welche eine Gefährdung nachwiesen, alle gefälscht worden seien.

Mobilfunkkritische Organisationen werden verunglimpft

Mobilfunkkritische Organisationen wie Gigaherz, Bürgerwelle, oder Diagnose Funk werden, falls nötig in die Ecke krimineller Vereinigungen oder von gefährlichen Sekten gestellt. Wobei am Erzählen von bösartigen Anekdoten und dreckigen Witzen über elektrosensible Personen nicht gespart wird. Falls man von solchen Organisationen belästigt werde, solle man dies sofort melden, die Mobilfunkanbieter würden in solchen Fällen ihre Staranwälte gratis zur Verfügung stellen.

Bei der Festlegung des Jahresmietzinses werden Ahnungslose, schamlos übers Ohr gehauen. Denn je tiefer der Jahresmietzins, umso höher die Provision für den Standorthändler. Bei Gigaherz sind mehrere Fälle bekannt, wo Bergbauern für 300 Franken Jahresmiete unterschrieben haben, obwohl diese Standorte gut 10‘000 bis 12‘000 Franken pro Jahr wert gewesen wären.

Die schlimmste Art von Standort-Aquisition passiert in den Alters- und Pflegeheimen.

Was unsere Leser lange nicht glauben wollten und für bösartige Unterstellungen von unserer Seite hielten, bestätigte jetzt vor kurzem das Bundesgericht in Urteil 1C_282/2008 vom 7. April 2009.

Standortaquisiteure erscheinen mit einem Köfferchen voller Banknoten auf der Demenzabteilung eines Pflegeheims und: „Tschau Sepp, hier unten rechts kannst Du für das grosszügige Geschenk unserer Firma quittieren.“ Und schon ist ein Mietvertrag für 15 Jahre unterschrieben.

Denn es gibt in unseren Alters- und Pflegeheimen viele Alzheimer- und Demenzkranke die als Alterskapital noch irgendwo eine Liegenschaft besitzen und weder bevormundet noch verbeiständet sind, weil sich Angehörige liebevoll um sie kümmern und alles Notwendige für sie erledigen.

 

Jetzt haben die Antennenfreunde beim Bundesgericht entschieden, dass solche Unterschriften rechtsgültig sind.(!)

Es stehe den Beschwerdeführern nicht zu, die Frage der Zurechnungsfähigkeit der Standortgeberin zu thematisieren. Sagte das Bundesgericht und öffnete den Standorthändlern für ihr hinterhältiges Treiben in Alters- und Pflegeheimen Tür und Tor und legalisierten dieses verabscheuungswürdige Vorgehen. Sehen sie dazu /bundesrichter-mit-roehrenblick/ (Bundesrichter mit Röhrenblick)

 

Sehr beliebte Opfer von Standorthändlern sind ferner kleinere Unternehmer die in finanziellen Schwierigkeiten stecken. Diese werden mit Zahlung der Miete bei Vertragsabschluss zum Voraus für 10 Jahre geködert. So 120‘000 bis 150‘000 Franken bar auf die Hand sind in einem solchen Fall nicht zu verachten….



Von Standorthändlern immer gerne besucht werden auch Liegenschaftsverwalter von Renditeliegenschaften oder Stockwerkeigentümergemeinschaften. Hier ist es schon zu wüsten gerichtlichen Auseinandersetzungen gekommen weil Jahresmieten zum halben Preis abgeschlossen wurden und nicht nachgewiesen werden konnte, dass die andere Hälfte als Schwarzgeld unter dem Tisch in den Tresor des Verwalters gewandert ist.



Beinahe vergessen wurden hier diejenigen Standorthändler, die nicht nur Standorte ausfindig machen, diese zur Baureife entwickeln, dann dem meistbietenden verkaufen, sondern sich am Schluss den Gemeinden auch noch gleich als akkreditierte Messfirma für besonders neutrale Abnahmemessungen anbieten. Davon gibt es mehrere in der Schweiz.

Sie dürfen sich dann Kompetenzzentrum nennen. Bei unseren Antennenfreunden auf dem Bundesgericht ist schlicht alles möglich……..

Achtung: Mietverträge für Standorte von Mobilfunkantennen sind sogenannte Knebelverträge und können erstmals nach 10 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 5 Jahren gekündigt werden. Ist ein Vertrag einmal unterschrieben, steht die Antenne für mindestens 15 Jahre.

Da gibt es nur eines, jedem Standorthändlern sofort die Türe weisen!

Von Hans-U. Jakob

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