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Flugblatt bei Baugesuchen von Mobilfunkantennen

Achtung, in Ihrer Nachbarschaft soll schon wieder ein neuer Mobilfunksender gebaut werden!




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        Hier ist Platz für das Einkopieren der Baupublikation aus dem

        Amtsblatt oder aus dem Amtsanzeiger.

 

 

 

 

 
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        Hier ist Platz für das Einkopieren der Baupublikation aus dem

        Amtsblatt oder aus dem Amtsanzeiger.

 

 

 

 

Wussten Sie,

dass die Strahlungs-Grenzwerte nur vor thermischen Wirkungen (Hautrötungen) schützen und alle nichtthermischen Wirkungen wie direkte Beeinflussung des Nervensystems, Schwächung der Gehirnleistung, Schwächung der Konzentrationsfähigkeit, Schwächung des Immunsystems, Erhöhung der Krebsanfälligkeit usw. mit diesen Werten nicht abgedeckt sind.

Wussten Sie,

dass die Strahlungs-Grenzwerte in der Schweiz gar nicht 10 mal tiefer sind als im Ausland, wie die Behörden und die Mobilfunkbetreiber immer wieder behaupten, sondern auf ein komplett anderes Erfassungssystem zurückzuführen sind und Mobilfunksender in der Schweiz gar nicht etwa schwächer strahlen als im übrigen Europa.

Wussten Sie,

dass unsere Behörden wissenschaftliche Studien, die gesundheitliche Schäden nachweisen, nicht anerkennen wollen, so lange die Mobilfunkbetreiber Studien vorlegen, die das Gegenteil besagen.

Wussten Sie,

dass wissenschaftliche Studien in der freien Marktwirtschaft an jedem beliebigen Institut bestellt werden können und falls diese nicht die Wunschergebnisse der Besteller enthalten, die Institutsleitungen nach spätestens 18 Monaten Konkurs anmelden müssen.

Wussten Sie,

dass in der 8-köpfigen Leitungsgruppe des nationalen Forschungsprogramms, für welches der Bundesrat 5 Millionen zur Verfügung stellt, 5 Verteter sitzen, die der Mobilfunkindustrie sehr nahe stehen.  Und dass auf Anfrage der Bundesrat geantwortet hat, dies sei ausdrücklich erwünscht.

Wussten Sie,

dass sich die NISV (Verordnung des Bunderates über nichtionisierende Strahlung) auf Grenzwerte abstützt die von der ICNIRP (einer sogenannten internationalen Strahlenschutz-kommission) herausgegeben werden.  Nur dass diese ICNIRP keine internationale Behörde ist, sondern ein privater industrienaher Verein mit Sitz in München, dessen Mitglieder sich gegenseitig selbst ernennen oder gelegentlich auch absetzen und dass keine Nation der Welt die Möglichkeit hat, dorthin jemanden zu delegieren oder jemanden abzuberufen.

Wussten Sie,

dass sich Bundesrat und Bundesgericht seit Jahren ein skandalöses Schwarzpeterspiel liefern?

Bundesrat: „So lange das Bundesgericht unsere Grenzwerte schützt, machen wir keine neuen.“  Bundesgericht: „So lange der Bundesrat uns keine neuen Grenzwerte schickt, gelten für uns die bestehenden.“

Wussten Sie,

dass Liegenschaften in der Nähe von Mobilfunksendern ganz massiv an Wert verlieren.

Nach Erhebungen der Neuen Zürcher Zeitung vom Dezember 06 ist es für 70% solventer Mieter oder Käufer wichtig, dass sich kein Mobilfunksender in der Nähe befindet.     29 von 100 möglichen Käufern lehnen ein solches Objekt sogar strickte ab.  Das schmälert die Nachfrage, welche schlussendlich den Preis bestimmt, enorm.

Wussten Sie,

dass durch Mobilfunkstrahlung geschädigte Menschen, egal ob gesundheitlich oder finanziell, von den Mobilfunkbetreibern und den Behörden neuerdings kurzerhand als geistesgestört erklärt werden und oft versucht wird, diese in psychiatrische Klinken zu versenken, wenn sie nicht anders zum Schweigen gebracht werden können.  Es sei nur die Angst, welche krank mache, wird oft etwa behauptet.  Dabei werden sämtliche Erfahrungswerte und Unter-suchungen mit Tieren völlig ignoriert.  So zum Beispiel die zunehmende Kälberblindheit auf Höfen, bei welchen eine Mobilfunkantenne in der Nähe oder auf dem Hof selbst steht.

Wussten Sie,

dass es in der Schweiz eine nationale Schutzorganisation unter dem Namen „Gigaherz.ch“ gibt, welche sich landesweit mit allen Kräften für Elektrosmog-Betroffene einsetzt und auf ihrer Homepage www.gigaherz.ch sogar eine Mustereinsprache aufgeschaltet hat, welche Sie bequem herunterladen und auf Ihre Verhältnisse anpassen können. https://www.gigaherz.ch/1199

Dieses Informationen wurden Ihnen überbracht durch:

Hier Name und Adresse der Initianten einsetzen.  (Nie anonyme Flugblätter verteilen)

Für weitere technische und rechtliche Unterstützung wenden sie sich bitte an:

Fachstelle nichtionisierende Strahlung von

gigaherz.ch, der Schweizerischen Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener

per Adresse: Hans-U. Jakob, Flüehli 17

3150 Schwarzenburg    tel 031 731 04 31 / fax 031 731 28 54

Von Hans-U. Jakob

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