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Falsche Töne aus dem BUWAL

Falsche Töne aus dem BUWAL

Weil nur 2% der Bevölkerung niederfrequenten Magnetfeldern von über 0.4Mikrotesla ausgeliefert seien, gebe es in der Schweiz „nur“ 1 Kinder-Leukamiefall pro Jahr welcher auf Magnetfelder von Hochspannungsleitungen zurückzuführen sei. Und das wäre kein Problem grösseren Ausmasses, meint das BUWAL . (www.umwelt-schweiz/buwal)
BUWAL = Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft

Hans-U. Jakob, 23.2.02

Makabrer geht es wohl nicht mehr!? Passt aber ausgezeichnet zur gängigen Bundesgerichtspraxis welche feststellt, dass

„Grenzwerte nicht nach medizinischen Gesichtspunkten festzulegen sind, sondern nach wirtschaftlicher Tragbarkeit und technischer Machbarkeit. (Urteil 1A94/2000/sch vom 30.8.2000)

Noch „schöner“ sagt es das Bernisches Verwaltungsgericht

„Die Bevölkerung hat kein Anrecht auf ein Null-Risiko, Grenzwerte dienen lediglich dazu, die Schäden in vertretbaren Grenzen zu halten.“ (Urteil BE1998.00045-K3 vom 8.2.2000, vom Bundesgericht abgesegnet)

Somit wäre also 1 totes Kind pro Jahr offensichtlich innerhalb der vertretbaren Grenzen.

Wissenswertes:
Hochspannungs-Freileitungen erzeugen immense niederfrequente Magnetfelder. Diese nehmen aber mit zunehmender Distanz sehr rasch ab und sind deshalb mit Hochfrequenzfeldern von Sendeanlagen, welche man über gewaltige Distanzen verschickt, nicht direkt vergleichbar.

Die amtliche Masseinheit für das niederfrequente Magnetfeld ist in der Schweiz das Mikrotesla. Abgekürzt uT. 1uT sind 1000Natotesla, abgekürzt nT.
Der Grenzwert in der Schweiz beträgt maximal 1Mikrotesla für Orte. wo sich Menschen über längere Zeit aufhalten. Dieser Grenzwert ist in der Verordnung des Bundesrates über nichtionisierende Strahlung vom Dezember 99, nachstehend NISV genannt, festgeschrieben und wird dort Anlagewert genannt. Der Wert von 1uT muss zu jeder Zeit an jedem Ort, wo sich Menschen über längere Zeit aufhalten, eingehalten sein. Durchschnittswerte über Tage, Wochen oder Monate sind nicht erlaubt.
Vom gesundheitspolitischen Standpunkt aus, sollte aber zum gesunden Wohnen der Wert nicht über 0.05uT betragen und an Arbeitsplätzen nicht über 0.1uT. Zwischen den amtlichen und den gesundheitlich relevanten Werten liegen also auch hier wieder Welten.

Zurück zu den toten Kindern:
Die BUWAL-Berechnung hinkt gewaltig. Diese ist etwa vergleichbar mit der Annahme, wenn in Luzern ein Gewitterregen niederginge, würden gesamtschweizerisch gesehen nur 0.04 Kinder nass.
Denn allein auf dem Hochspannungs-Leitungsstück der ATEL durch die Gemeinden Küssnacht a.R, Arth, Lauerz, Ingenbohl und Morschach leben 4% (nicht 2%) der Bevölkerung, oder rund 1000 Personen in Magnetfeldern von über 0.4uT. Das heisst, dass diese mit dem 2-fachen Krebsrisiko leben müssen.
Davon sind 104 Personen mit mehr als 1.6uT belastet und 140 Personen gar mit über 5uT.
Falls das Krebsrisiko proportional der Magnetfelddichte zunimmt, haben wir da 104 Leute mit dem 8-fachen Leukämierisiko und 140 Leute mit dem 30-fachen Leukämierisiko.
Denn je näher wir der Hochspannungsleitung kommen, desto intensiver wird das Magnetfeld.

(Alle Angaben zu den Magnetfeldern und den Bevölkerungszahlen sind dem sogenannten Umweltverträglichkeitsberich der ATEL entnommen)

So geht die BUWAL-Rechnung mit einem toten Kind pro Jahr bestimmt nicht auf. Um diese Kalkulation (nur 1 totes Kind pro Jahr) einzuhalten, dürfte wohl niemand näher als 150m an der Leitung wohnen und selbst eine solche Lösung müsste noch als verwerflich bezeichnet werden.

Weshalb macht das BUWAL jetzt plötzlich auf Verwässerungstaktik und versucht den Grenzwert von 1uT zu verwässern anstatt zu verbessern?
1uT beziehe sich auf den Spitzenwert, welcher eine Hochspannungsleitung erzeuge. Der Durchschnittswert liege dann etwa so bei 0.4uT (mit 1 Kinder-Leukämiefall pro Jahr) und da liege man doch gerade richtig, meint das BUWAL.
Ganz abgesehen davon, dass Grenzwerte nicht da angesetzt werden dürfen, wo die ersten Schäden auftreten, sondern noch mit einem Sicherheitsfaktor von mindestens 10 belegt werden müssten. Und die Frage sei erlaubt, wie rechnen sich dann die Leute mit 5uT und darüber?

Auf dem oben beschriebenen 27 km langen Leitungsstück müssten zwecks Einhaltung des Grenzwertes 61 Wohnhäuser abgebrochen und an weniger belasteten Orten wieder aufgebaut werden, was gut und gerne 60 Millionen kosten dürfte, und das zahlt sich für nur 1 totes Kind pro Jahr doch nicht aus? Oder etwa doch? Was ist das Leben eines Kindes denn wert?

Da die Leitung zur Zeit sogenannt saniert werden muss, das heisst alle Masten abgebrochen und neue Seile eingezogen werden, wäre eine viel bessere Variante, die Verlegung der Leitung in das NEAT-Trassee. Diese Variante käme erst noch dem Landschaftsschutz zu 100% entgegen.

NEAT.jpg

Bild: Die 27 Kilometer verlaufen praktisch parallel zu den NEAT-Tunneln und könnten mittels zeitgemässer, moderner Gas-isolierten Leitungen (GIL) problemlos in dieses Trassee eingepackt werden. Einmal im Lüftungs- und Fluchtstollen zwischen den Bahntunneln (Mitte) oder direkt über dem Doppelspur-Bahntrasse (rechts)

GIL erzeugen, weil sie im Mantelrohr einen Sekundärstrom in der Gegenrichtung produzieren, praktisch keine Magnetfelder. Das heisst 1uT wäre bereits in einem Abstand von nur 5-10m eingehalten. Das Isoliergas ist, ganz im Gegensatz zu den Aussagen der Stromhändler, ungiftig und unbrennbar. Die Mehrkosten für diese Variante dürfte sich in der Grössenordnung 160Millionen bewegen.
Den Stromhändlern kommen aber 2 tote Kinder pro Jahr immer noch wesentlich billiger zu stehen und mit diesem 160Millionen liessen sich doch mehr als das 10-Fache an Schadenersatzforderung für tote Kinder begleichen, falls unser Bundesgericht etwas so Wirtschaftsfeindliches, wie einer Schadenersatzforderung infolge Magnetfeldern, überhaupt zustimmt. Dazu müsste zuerst noch ein bestimmterTeil unserer Bundesrichter/Innen ausgewchselt werden.

Es fällt auf, dass seit Jahren in praktisch allen abwimmelnden Bundesgerichtsurteilen die in irgendeiner Form mit elektromagnetischen Feldern zusammenhängen, ein gewisser Herr Aemisegger als verantwortlicher Präsident unterschreibt. Es wäre sicher angebracht, hier einmal die näheren Zusammenhänge und Verwicklungen mit diesem Namen unter die Lupe zu nehmen.

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