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Elektrosmog im Express

Die Baselbieter Zeitung „Express“ wollte von Gigaherz.ch wissen, warum die Bevölkerung auch 13 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung des Bundesrates zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (Elektrosmog) nicht zur Ruhe kommt. Was läuft da eigentlich alles schief?

Wer hätte das gedacht? Express druckte auf über 3 Seiten die Antwort von Gigaherz, vollumfänglich ab und noch weitere Überraschungen betreffend Mobilfunk dazu. http://www.myexpress.ch/e-paper  (dann Juni 2013 anklicken und auf Seiten 11-16 scrollen.)

Der Express ist eine Gratiszeitung und bedient die Region Basel und die Nordwestschweiz mit 170‘000 Exemplaren.

Nachfolgend der Artikel:

von Hans-U. Jakob

Schwarzenburg, am 19.6.2013

Im Februar 2000 setzte der Bundesrat die Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) in Kraft. Seither jagt ein Skandal den anderen. Denn bei näherem Hinsehen und mit zunehmender Erfahrung zeigt sich, dass diese Verordnung die  Industrie vor den Anliegen der Bevölkerung schützt, statt umgekehrt.

Grundsätzlich muss in 2 Gruppen von Wirkungen durch nichtionisierende Strahlung unterschieden werden. Es sind dies Wirkungen aus körperfernen Strahlungsquellen, das sind die Mobilfunksender auf den Nachbardächern und Wirkungen aus körpernahen Quellen, das sind zu 99.9% die Handys am Kopf des Menschen. Erstere werden den Anwohnern aufgezwungen. Letztere sind freiwillig. Jede wissenschaftliche Untersuchung, die einen Effekt findet, wird postwendend mit 2-3 industriefinanzierten Gegenstudien bekämpft.

Hier das Beispiel der jüngsten fremdmittelfrei erstellten Studie

In der bayerischen Stadt Selbitz wurden im Januar 2009 im Auftrag der Gemeinde von den Hausärzten, im Rahmen einer Gesundheitsbefragung, Daten von 251 Einwohnern erfasst und anschließend daran nach Belastungsstärken der Strahlung aus Mobilfunksendern ausgewertet.

Zitat aus der Zusammenfassung von Eger und Jahn:

Für die Beschwerden Schlafstörung, Depressionen, cerebrale Symptome, Gelenkbeschwerden, Infekte, Hautveränderungen, Herz-Kreislauf Störungen sowie Störungen des optischen und akustischen Sensoriums und des Magen-Darm-Traktes besteht eine signifikante dosiswirkungsabhängige Korrelation zu objektiv bestimmten Expositionslagen, die mit dem Einfluss von Mikrowellen auf das Nervensystem des Menschen erklärt wird. Ende Zitat

Die mittlere Strahlenbelastung der höchstbelasteten Gruppen in Selbitz lag mit gemessenen 1,2V/m (Volt pro Meter) deutlich über den Belastungen, welche staats- oder industriefinanzierte Verharmloserstudien in der Regel aufweisen wie zum Beispiel die Studien aus dem Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms mit ihren Mittelwerten von 0.07V/m (!)

Im Vergleich dazu die Schweizer Grenzwerte von 4-6V/m und die von der EU empfohlenen von 40-60V/m. (Volt pro Meter)

Zu sehr ähnlichen bis deckungsgleichen Ergebnissen kamen bereits früher die Professoren Hutter, Moshammer, Walner und Kundi von der medizinischen Universität Wien. Und noch weiter zurück im Jahre 2001, der Franzose Roger Santini.

Bei Bestrahlungsdauern ab 5 Jahren und mehr kommen dann noch die in der Nähe von Mobilfunkantennen erhöht auftretenden Krebserkrankungen dazu.

Bereits 2008 wurde von Dr. med. Horst Eger aus Naila (D) nachgewiesen, dass die Anzahl der Krebsfälle im Nahbereich von Mobilfunksendern praktisch doppelt so hoch sind wie anderswo. Selbst das industriefreundliche Schweizerische Bundesgericht kam nicht umhin, in Urteil 1C_282/2008 vom 7.4.09. diese Studie als „wissenschaftlich genug“ zu beurteilen.

Zu ähnlichen Ergebnissen kommt auch die letzthin in der Brasilianischen Stadt Belo Horizonte von Frau Dr. Adilza Condessa Dode durchgeführte Studie. In den 9 Stadtteilen gibt es unterschiedlichste Antennendichten. Im Stadtteil Centro Sul konzentrieren sich 40% der Gesamtzahl der 856 Antennen und im Stadtteil Barreiro lediglich 5%.  Im Bezirk mit der höchsten Antennendichte waren die Todesfälle an Krebs auf je 1000 Einwohner gerechnet 2.8mal häufiger als im Stadtteil mit der geringsten Antennendichte.

Bei körpernahen Strahlungsquellen, also den Handys, I-Phones und Smartphones ist die Sache noch dramatischer. Weil es für den Welthandel ein Hemmnis darstellen würde, gibt es für diese Geräte keinerlei amtliche Grenzwerte, lediglich Empfehlungen.

Anhand von Versuchen bei Ratten hat Prof. Leif Salford von der Lund Universität in Schweden bereits 2003 nachgewiesen, dass sich bei Strahlungswerten, welche das Mobiltelefon beim Telefonieren aussendet, die Blut-Hirnschranke öffnet und Schadstoffe aus dem Blutkreislauf ins Gehirn eindringen lässt.

Die darauf erfolgte Fall-Kontrollstudie über Hirntumore durch das Mobiltelefonieren in Dänemark, Norwegen, Schweden und der Schweiz unter dem Namen CEFALO, ergab angeblich keinen Zusammenhang. Das behauptete zumindest der vom Bundesrat eingesetzte Verharmlosungsbeauftragte Dr. Martin Röösli von der UNI Basel. (Die UNI Basel garniert jährlich 71Millionen an Sponsorengeldern aus der Industrie)

In die industriefinanzierte CEFALO-Studie wurden in den vier Ländern 352 Kinder und Jugendliche eingeschlossen, bei denen zwischen 2004 und 2008 ein Hirntumor diagnostiziert worden war. In der über Radio und Fernsehen grossspurig verbreiteten Entwarnung waren die Vieltelefonierer kurzerhand ausgeschlossen worden.

Verschwiegen wurde, dass je länger der Vertrag eines Kindes läuft, desto grösser sein Risiko für einen Tumor auf der Seite des Kopfes ist. Für Mobiltelefonverträge über 4 Jahren lag das erhöhte Risiko zwischen 274% und 300% und je mehr Zeit ein Kind mit telefonieren verbrachte, umso grösser sein Risiko. Nach insgesamt über 144 Stunden Mobiltelefongebrauch erhöht sich dieses auf 519%. (Korrigierte Zahlen nach Prof Magda Havas Trent University, Peterborough, Canada)

Der Schwindel mit den 10mal besseren Schweizer Grenzwerten.

Der 1998 von den Anwohnern erzwungene Abbruch des Kurzwellensenders Schwarzenburg  löste landesweit eine so grosse Widerstandswelle aus, dass sich der Bundesrat gezwungen sah, die Verstrahlung weiter Bevölkerungskreise , mit der Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV) zu legalisieren.

Nun war aber guter Rat teuer. Die gesundheitlichen Probleme bis 4km rund um den Kurzewellensender von Schweizer Radio International traten, bei den Anwohnern gemessen, bei Feldstärken zwischen 0.4 und 4V/m auf. Dies waren 5mal mehr Schlafstörungen, 4mal mehr depressive Erkrankungen, 3mal mehr Krebsfälle und 2mal mehr Diabetes als in den unbestrahlten Zonen.  Die Mobilfunkgesellschaften, benötigen jedoch, ebenfalls bei den nächsten Anwohnern gemessen Grenzwerte zwischen 4 und 6V/m. Und im Gegensatz zum Sender Schwarzenburg, wo die Siedlungen 700m bis 4km vor den Sendeantennen standen und die Strahlenkeulen die ersten Hausdächer in einer Höhe von 100m überquerten, müssen die Mobilfunker ihre Antennen mitten in Wohnquartiere hineinstellen. Dies um Handys auch noch im 2. Untergeschoss und hinter dicken Mauern oder in fahrenden Zielen erreichen zu können.

Also musste die Bevölkerung beruhigt werden, indem die Verfasser der NISV behaupteten die Grenzwerte, welche die NISV vorschreibt, lägen 10mal tiefer als diejenigen, die von der Internationalen Strahlenschutzkommission, ICNIRP genannt, erlaubten 40-60V/m

Das stimmt jedoch bei genauer Kenntnis der Sachlage nicht. Denn das 10mal tiefer als im Ausland bezieht sich lediglich auf eine völlig andere Erfassungsart.

Während im Ausland dort berechnet und gemessen wird, wo sich Menschen nur kurzfristig aufhalten können, wie etwa Dachdecker, Kaminfeger, Spengler oder Mieter von Dachterrassen, wird in der Schweiz dort gerechnet und gemessen, wo sich Menschen dauernd aufhalten müssen. Das heisst, die 10mal tieferen Schweizer Grenzwerte gelten nur für sogenannte Orte empfindlicher Nutzung (OMEN) wie Wohnungen, Krankenzimmer und Schulzimmer und Innenraum-Arbeitsplätze. Und an diesen OMEN ist die Strahlung bereits aus physikalischen Gründen auf 10% der ICNIRP-Werte abgesunken. Sei es aus Gründen der Abweichung zur Senderichtung, wegen der Dämpfung durch Betondecken oder ganz einfach wegen der Distanz.

Fazit: Der Trick mit den OMEN verhilft den Schweizer Mobilfunkbetreibern eher zu noch stärkeren Sendern als im Ausland. Es gibt im Ausland nirgends Orte empfindlicher Nutzung, die stärker bestrahlt werden als bei uns. Die Behauptung, in der Schweiz müssten wegen der 10mal strengeren Grenzwerte 10 mal mehr Antennen gebaut werden, gehört ins Reich der Propagandamärchen.

Was sagen Schweizer Gerichtshöfe zu all diesen Enthüllungen?

Es sagte das Bernische Verwaltungsgericht: Die Bevölkerung hat kein Anrecht auf ein Null-Risiko, Grenzwerte dienen lediglich dazu, die Schäden in vertretbaren Grenzen zu halten. Urteil 20928U Se/wi vom 5.3.2001.



Es sagte das Aargauische Verwaltungsgericht: Das Schweizerische Umweltschutzgesetz ist kein Verhinderungsgesetz, sondern ein Massnahmengesetz. Die Nachfrage nach bestimmten Erzeugnissen soll nicht untersagt, sondern mit einer gewissen Risikominderung befriedigt werden. Urteil 00045-K3 vom 8.2.2001.

Es sagte das Schweizerische Bundesgericht: Grenzwerte sind nicht nach medizinischen Gesichtspunkten festzulegen, sondern nach wirtschaftlicher Tragbarkeit und technischer Machbarkeit. Quelle: Urteil 1A 94/2000/sch vom 30.8.2000.



Es sagte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: Es liegt durchaus im Ermessen der Regierungen, wenn diese ein vollständig ausgebautes, tadellos funktionierendes Mobiltelefonnetz der Volksgesundheit vorziehen. Quelle: Weigerung der Entgegennahme einer Klage gegen die Schweiz vom 17. Jan. 2006.

Die ICNIRP-Story – ein Altherrenclub hält die Welt zum Narren

Im Januar 2001 fasste der neuseeländische Wissenschaftler Dr. Neil Cherry die weltweit greifbaren Studien zu Mobilfunkstrahlung in einem 130 Seiten starken Dokument zusammen und kam dabei zum Schluss, dass die von der Internationalen Strahlenschutzkommission ICNIRP, herausgegebenen Grenzwerte fahrlässig bis kriminell seien.

Bis zum September 2001 galt die ICNIRP weltweit als Abteilung der Weltgesundheitsorganisation WHO, also der UNO. Zumindest wurde dies von allen Regierungen und nationalen Behörden der Welt so verkündet und die ICNIRP hat nie einen Finger gerührt, dieses Image klarzustellen.

So kam es, dass der Verein Gigaherz.ch, damals noch unter dem Namen Gruppe Hans-U. Jakob, die Aktion „Goldene Mistgabel“ startete. Eine erfolgreiche Petition, unterschrieben von 65 Organisationen aus 19 Ländern mit 40‘000Mitgliedern und 63 namhaften Wissenschaftlern aus 16 Nationen forderten die WHO dazu  auf, die ICNIRP „auszumisten“.

Die WHO Genf und später die UNO Wien weigerten sich monatelang, die Petition entgegenzunehmen. Bis den Vorstandsmitgliedern von Gigaherz der Kragen platzte und sie die ganze Kiste voller Dokumente direkt an Mr. Kofi Anan, UNO-Gebäude, New-York spedierten. Dann ging es plötzlich sehr schnell. Die WHO Genf musste auf höchsten Befehl dem Verein Gigaherz antworten, es tue ihr sehr leid, die ICNIRP gehöre nicht zu ihnen. Es handle sich viel mehr um einen rein privaten Verein, mit Sitz in München…..Allerdings habe sich der Präsident der ICNIRP bei ihr ein Büro gemietet von wo aus er die WHO mit Dokumenten beliefere und Kongresse organisiere…..

Sie nennen sich also Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung, (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection). In Wirklichkeit besitzen sie lediglich die Rechtsform eines gewöhnlichen Vereins, eines erbärmlich kleinen dazu, mit bloss 14 Mitgliedern, die nach Ablauf der maximal möglichen Mitgliedschaftsdauer von 12 Jahren ihre Nachfolger selber wählen oder zwischenzeitlich auch absetzen. Absetzen kommt dann in Frage, wenn es einem der Mitglieder einfallen sollte, den Ehrenkodex des Vereins zu brechen und epidemiologische oder nicht-thermische, das heisst biologische Wirkungen elektromagnetischer Strahlung anzuerkennen. Der Verein anerkennt demnach nur thermische Wirkungen (Verbrennungen) und stellt bis zum heutigen Datum jegliche andere Auswirkungen, wie etwa die Entstehung von Krebs, konsequent in Abrede.

Sämtliche Anfragen an den Bundesrat, wie es komme, dass sich die Schweiz bei der Grenzwertsetzung auf die Angaben eines industrienahen privaten Vereins verlasse, wurden ausgesessen. Das heisst, einfach nie beantwortet.




Jakob_130.jpgZum Autor dieses Artikels:


Hans-U. Jakob steht seit 25 Jahren an der Front gegen die elektromagnetische Verstrahlung unseres Landes. 12 Jahre als „Hobby-Forscher“ im erfolgreichen Kampf gegen den Kurzwellensender von Schweizer Radio International in Schwarzenburg. Daran anschliessend Gründungsmitglied und nun seit 13 Jahren Präsident des Vereins Gigaherz.ch, der grössten Schweizerischen Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener. Seit 10 Jahren, das heisst, seit Eintritt in das AHV-Alter, vollamtlicher Leiter der Fachstelle Nichtionisierende Strahlung von Gigaherz.ch, welche der Bevölkerung bei Einsprachen gegen Mobilfunksender oder Hochspannungsleitungen und in anderen technischen Belangen mit Rat und Tat zur Verfügung steht.

Hans-U. Jakob ist von Beruf Elektrotechniker und hat bis zu seinem Unruhestand während 23 Jahren erfolgreich ein eigenes Ingenieurbüro für Steuerung- und Regelungstechnik geführt.
Von Hans-U. Jakob

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