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Einsprachen sind nicht sinnlos

Allein mit Hilfe der NIS-Fachstelle von Gigaherz wurden im Verlauf des Jahres 2010 insgesamt 45 Gerichtsverfahren durchgeführt. 9 davon wurden gewonnen.

von Hans-U. Jakob

Leiter der NIS-Fachstelle von gigaherz.ch

8.12.2010

Wer sich heute auf einer Gemeindeverwaltung die Baupläne und Standortdatenblätter eines projektierten und publizierten Mobilfunksenders vorlegen lassen will, bekommt als Erstes zu hören: „Lassen Sie die Finger von einer Einsprache, da geht alles mit rechten Dingen zu. Die Unterlagen wurden vom Kanton genauestens geprüft und für tadellos befunden. Sie machen sich und uns nur eine Menge unnützer Arbeit und Ärger!“


Zaehlrahmen.jpegBild links: viele Amtsstellen glauben, unterstützt von einigen Grossmäulern der Mobilfunker und der Stromhändler, der Leiter der NIS-Fachstelle von Gigaherz sei ein Häfelischüler, der vielleicht noch gerade mit einem Zählrahmen umzugehen wisse.

Falsch gedacht, liebe Freunde!

Allein mit Hilfe der NIS-Fachstelle von Gigaherz wurden im Verlauf des Jahres 2010 insgesamt 45 Gerichtsverfahren durchgeführt. 9 davon wurden gewonnen, so dass die Mobilfunkantenne nicht gebaut werden durfte. Konnte in früheren Jahren nur jede zehnte Antenne verhindert werden, war es im laufenden Jahr bereits jede Fünfte Die Gründe sind vielfältig und für den funktechnischen und juristischen Laien oft verwirrend. Nachstehend sind die 9 gewonnen Fälle, kurz beschrieben.

Hägendorf SO

Auf dem benachbarten in der Bauzone gelegenen, unüberbauten Grundstück waren die Strahlungsgrenzwerte nicht eingehalten.

Solche Grundstücke müssen so berechnet werden, wie wenn dort bereits ein Gebäude mit der maximal erlaubten Bauhöhe stehen würde.

Die Vorinstanzen waren der Meinung, das spiele keine Rolle. Erstens könnten die Sachverständigen der Beschwerdeführenden (Gigaherz) sowieso nicht rechnen und zweitens gehöre dieses Grundstück ja auch dem Standortgeber der Antenne. Dieser dürfe dann später halt lediglich um 1 Stockwerk weniger hoch bauen. Basta.

Das Bundesgericht war dann da ganz anderer Meinung. Die Fachstelle der Beschwerdeführenden (Gigaherz) könne sehr wohl rechnen und ein unüberbautes Grundstück sei eben Bauland, egal wem dieses gehöre. Die Antenne dürfe nicht gebaut werden. Basta.

Ins BE

Im Seeländer Dorf Ins wollten die Mobilfunker nebst den 2 bestehenden Mobilfunkantennen am Dorfrand eine dritte ins Dorfzentrum stellen.

Nachdem dort der Präsident und Leiter der NIS-Fachstelle von Gigaherz anlässlich eines Informationsabends einen Vortrag halten durfte, unterschrieben 1087  Gemeindebürger/Innen eine der laufenden Einsprachen. Das waren etwas mehr als die Hälfte der dort wohnhaften Stimmberechtigten. Die Gemeinderäte wollten kein Risko einer künftigen Wahlniederlage eingehen und lösten den Baurechtsvertrag mit den Mobilfunkern unverzüglich auf. /ins-sagt-nein/

Brüttelen BE

Auf dem Hof auf welchem die Antenne stand, gab es einen Besitzerwechsel. Die neuen Besitzer, 2 Tierärzte, wollten dort ein Edelgestüt einrichten und kündigten kurzerhand den Mietvertrag mit den Mobilfunkern, da bekanntlich Mobilfunkstrahlung edlen Pferden nicht gerade gut bekommt.

Darauf versuchten die Mobilfunker im Dorf, auf dem Gebäude der landwirtschaftlichen Genossenschaft einen neuen Masten zu errichten.

Die Dorfbewohner sagten sich, wenn Pferde das schon nicht vertragen, wie dann wir Menschen und luden den Präsidenten von Gigaherz als offiziellen Referenten zu einem Informationsabend ein, welchen die Mobilfunker lieber unter sich aufgeteilt hätten. Daraufhin hagelte es Einsprachen, ähnlich wie in Ins. Im Standortgebäude waren bei der rechnerischen Prognose der NIS-Fachstelle von Gigaherz die Strahlungs-Grenzwerte für Arbeitsplätze überschritten. Der Regierungsstatthalter durfte das natürlich nicht gelten lassen. Da ja bekanntlich der Sachverständige von Gigaherz nicht rechnen kann, musste er einen andern Grund finden, die Antenne abzulehnen. Er meinte die Antenne verschandle das Ortsbild. Auch gut. Haupsache: Antenne weg!

Rapperswil SG

Auch hier meinten alle unteren Gerichtsinstanzen, der Sachverständige von Gigaherz könne sowieso nicht rechnen und bei der rechnerischen Prognose für die Strahlungsgrenzwerte auf einem benachbarten Baugrundstück hätten die Mobilfunker nicht gemogelt, wie dieser glaube.

Doch, doch sie hätten gemogelt, sagte das Bundesgericht und die Berechnung der NIS-Fachstelle von Gigaherz würde sehr wohl stimmen und deswegen könne die Antenne jetzt nicht gebaut werden.

Dachsen ZH

Auch hier schlugen die Vorinstanzen alle Warnungen der NIS Fachstelle von Gigaherz, dass auf einem benachbarten, unüberbauten Baugrundstück die Strahlungs-Grenzwerte im obersten Stockwerk eines künftigen Gebäudes nicht gehalten werden könnten, in den Wind. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, unterdessen etwas vorsichtiger geworden in der Beurteilung der Fähigkeiten des Sachverständigen von Gigaherz, liess eigene neutrale Berechnungen anstellen. Und siehe da, der Mann kann doch rechnen. Ergo darf die Antenne jetzt nicht gebaut werden.

Das Verwaltungsgericht bestätigte ferner, dass im Kanton Zürich die sogenannten softwareseitigen Qualitätssicherungssysteme der Mobilfunkbetreiber, welche beim Überfahren der bewilligten Sendeleistungen Alarm auslösen sollten, niemand auf Vorhandensein, geschweige denn auf Funktion überprüfe.

Zürich-Wittikon

Auch die Bausektion des Stadtrates war der Meinung, der Sachverständige von Gigaherz könne nicht rechnen und man müsse auf seine Behauptung, in einer Nachbarwohnung der Antenne würden laut seiner rechnerischen Prognose die Grenzwerte nicht eingehalten werden können, gar nicht reagieren. Die nächste Instanz, die Baurekurskommission des Kantons Zürich wollte aber sicher gehen und liess von neutraler Seite nochmals nachrechnen. Und siehe da, er konnte doch rechnen. Die Antenne durfte nicht gebaut werden. Leider haben die Mobilfunker unterdessen ein neues Baugesuch mit schwächeren Sendeleistungen und anderen Senderichtungen eingereicht. Hier also nur ein halber Sieg.

Buchs SG

Sunrise wollte mitten im Räfis-Quartier eine Monster-Antenne aufstellen.

Für dieses Quartier ist diese Antenne 2 Nummern zu gross, die ist für das benachbarte Fürstentum Liechtenstein bestimmt, befand die NIS-Fachstelle von Gigaherz und wies dies auch rechnerisch nach.

Die können so etwas doch gar nicht berechnen, meinten die unteren Instanzen und was wollen die den Mobilfunk-Göttern schon beweisen. Wenn diese sagen die Antenne sei für Räfis ist die auch für Räfis. Basta.  „Doch, doch die können so etwas schon berechnen,“ befand das Verwaltungsgericht des Kantons SG. Die Antenne entspricht erst recht nicht den Vereinbarungen über die grenzüberschreitenden Strahlungsstärken. Diese Antenne wird nicht gebaut. Basta.

Der Fall ist insofern interessant, weil dies die erste einer ganzen Reihe von starken Mobilfunkantennen war, die von der Schweiz aus das Fürstentum bestrahlen sollten, weil Sunrise in Liechtenstein keine Konzession besitzt.

Oberbalm BE

Im Nacbardorf Oberscherli wohnen einige einflussreiche Leute bei Bund und Kanton die sich über schlechten Handy-Empfang beklagen, aber ja keine Antenne im Wohnquartier dulden wollen. Also hinaus damit zu den Bauern in der Nachbargemeinde Oberbalm. In der Bachtelen hätte diese in einen Leitungsmast der Hochspannungsleitung Wattenwil-Mühleberg eingebaut werden sollen. Das gefiel wiederum den Landwirten dort gar nicht, weil man nicht nur die Gesundheit ihrer Familien, sondern auch noch ihre Existenzgrundlage wegen der mobilfunkbedingten Kalberblindheit gefährdet hätte. Sie riefen kurzerhand die NIS-Fachstelle von Gigaherz zu Hilfe. Diese stellte fest, dass die Netzabdeckungspläne, welche die Mobilfunkbetreiber zum Beweis der Standortgebundenheit jeweils vorlegen müssen, um in der Landwirtschaftszone eine Sonder-Baubewilligung zu erhalten, unbrauchbar und gezinkt war.

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hatte sich sogar angemasst, ein Gefälligkeitsgutachten zu erstellen, welches besagte, es komme überhaupt nur dieser Standort in Frage und sonst gar keiner. Und weil es auf diesem Amt überhaupt keine Fachleute für Funkanwendungen gibt, hatte man kurzerhand alles den Mobilfunkbetreibern abgeschrieben. Die Amtsinhaber hätten eigentlich von der Primarschule her wissen können, dass wer abschreibt, auch die Fehler abschreibt.

Die Gemeinderäte von Oberbalm waren wenigstens ehrlich und schrieben, davon würden sie nichts verstehen, deshalb möge der Regierungsstatthalter entscheiden. Dieser verstand von Mobilfunk jedoch noch weniger und schrieb wiederum schön brav alles den Mobilfunkern ab.

Die Netzabdeckungskarten seien tip-top in Ordnung. Wer nichts von der Sache verstehe seien die Beschwerdeführenden.

Weil sich die Landwirte zu einer finanzkräftigen Einsprechergemeinschaft zusammengeschlossen hatten, und gewillt waren, bis vor Bundesgericht zu gehen, musste sich die nächste Instanz, der Rechtsdienst der Bernischen Verkehrs- und Energiedirektion genau überlegen, was zu tun war und liess die Netzabdeckungskarten nochmals von einer neutralen Stelle prüfen. Und siehe da. Die Karten waren unbrauchbar und gezinkt. Die Anlage darf deshalb nicht gebaut werden.

Anmerkung: Leider vergessen einige Beschwerdeführende, die von uns mit Rat und Tat unterstützt worden sind, uns vor lauter Freude am Sieg zu benachrichtigen. Bitte nachholen! Wir freuen uns gerne mit Euch!

Von Hans-U. Jakob

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