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Ein Gemeinderat kuscht nicht

Der Gemeinderat Wattwil SG kuscht nicht vor der Mobilfunklobby. Sehr zur Nachahmung empfohlen.

 

Eine Mitteilung der Gemeindekanzlei Wattwil SG vom 10.2.2010

 


Wattwil_SG.jpgDer Gemeinderat Wattwil SG erwägt
, das Baureglement derart zu ändern, dass die Erstellung von Mobilfunkantennen an eine nachvollziehbare Standortevaluation gebunden ist. Dabei sollen auch Standorte ausserhalb der Bauzone miteinbezogen werden. Für das ganze Gemeindegebiet wurde mit Beschluss vom 24. März 2009 eine Planungszone mit folgendem Inhalt erlassen: Es besteht vorläufig auf dem ganzen Gemeindegebiet ein generelles Verbot für die Erstellung von Mobilfunkanlagen. Die Planungszone gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss der Entwicklungsplanung, längstens aber während dreier Jahre oder bis zum Widerruf durch den Gemeinderat Wattwil. Die Behandlung laufender Baugesuche für Mobilfunkantennen ist zurückzustellen.

 

Mobilfunkbetreiber erheben Einsprache

Der Erlass lag während 30 Tagen vom 28. April 2009 bis 27. Mai 2009 im Foyer des Gemeindehauses Wattwil zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die Mobilfunkbetreiber Swisscom (Schweiz AG) und die Sunrise Communications AG erhoben während dieser Frist begründet Einsprache und beantragten, die Planungszone aufzuheben.

 

Der Gemeinderat wies die Einsprachen mit Entscheid vom 30. Juni 2009 ab, worauf die Swisscom (Schweiz) AG und die Sunrise Communications AG gegen diesen Entscheid beim Baudepartement des Kantons St. Gallen Rekurs erhoben. Das Baudepartement schützte mit dem Entscheid vom 22. Januar 2010 die Rekurse und hob die Planungszone sowie die beiden Einspracheentscheide vom 30. Juni 2009 auf.

 

Im Wesentlichen begründet das Baudepartement den Entscheid damit, dass für die Planungsabsicht der Gemeinde, also die Vorschrift einer Standortevaluation, keine rechtliche Grundlage im Baugesetz des Kantons St. Gallen vorhanden sei. Daher fehle die Voraussetzung einer Planungszone wie ein öffentliches Interesse, weiter sei die Planungszone unverhältnismässig und mit dem Bundesrecht nicht vereinbar. Der Zweck der Planungszone sei mit dem übergeordneten Recht nicht vereinbar und daher unzulässig.

 

Aus Sicht der Gemeinde ist dieser Entscheid nicht nachvollziehbar, hat doch das Bundesgericht in einem Entscheid festgehalten, die Gemeinden können in ihrem Bau- und Zonenreglement vorschreiben, dass die Erstellung von Mobilfunkanlagen eine Standortevaluation voraus setze. Daraus folgte auch ein entsprechendes Merkblatt der Baudirektion Kanton Zürich für die Zürcher Gemeinden. Der Kanton St. Gallen sollte diesen gesetzlichen Spielraum wahrnehmen und dem Zürcher Beispiel folgen. Die Gemeinde Wattwil wird den Entscheid an das Verwaltungsgericht weiterziehen.

Sehen Sie dazu auch unter http://www.funkstrahlung.ch

Von Hans-U. Jakob

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