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Ein Blick zurück auf das Jahr 2022

Heute ist der 30. Dezember 2022. Also höchste Zeit auf das vergangene Jahr zurückzuschauen. Der Sturm namens 5G ist richtig losgebrochen und es gibt demnach viel zu berichten. Dank der Hilfe von meinen Vorstandsmitgliedern und unseres Partnervereins Schutz-vor-Strahlung habe ich das Gigaherz-Schiff einigermassen heil durch das Unwetter bringen können. Glaube ich wenigstens. Bitte lesen Sie selbst.
Die vollständigen Texte zu den nachfolgenden Kurzberichten können Sie in chronologischer Reihenfolge hier abrufen: https://www.gigaherz.ch/category/archiv/

Ein Bericht von Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)

JANUAR 2022

Der Schock sitzt tief.

Wir können uns mit dem Verrat des Bundesrates nicht abfinden, den er am 17. Dezember mit der neuen Ziffer 63 in Anhang 1 der Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV) festgeschrieben hat. Adaptive 5G-Sendeantennen dürfen demnach, je nach Antennentyp 2.5 bis 10 mal stärker strahlen, als in den Baubewilligungen festgelegt wurde. Was im näheren Umkreis der Sendeantennen unweigerlich zu dauerhaften, teils massiven Grenzwertüberschreitungen führt. Der Bundesrat hat damit auf kaltem Weg die Lockerung der Strahlungs-Grenzwerte beschlossen, welche das Parlament zuvor 2 mal abgelehnt hatte.  

Bundesrichter nehmen den Notausgang

Es gibt gleich zu Beginn des neuen Jahres 2 Bundesgerichtsentscheide, bei welchen sich das Bundesgericht weigert, zur Sache Stellung zu beziehen und lieber den Notausgang nimmt.
Der erste Fall betrifft das Ausstandsbegehren, gestellt von Gigaherz.ch gegen 3 Berner Verwaltungsrichter wegen fehlenden Kenntnissen in Sachen Mobilfunktechnologie, nichtionisierender Strahlung, Biologie und Medizin.
Das Bundesgericht ist der Ansicht, das Ausstandsbegehren hätte spätestens 3 Tage nach Erscheinen des Urteils eingereicht werden müssen.
Der zweite Fall betrifft unser Ausstandsbegehren gegen einen urteilenden Mitarbeiter der Fachstelle Immissionsschutz des Kantons Bern. Wegen dessen Teilnahme an Propagandaveranstaltungen der Mobilfunkbetreiber pro 5G, an sogenannten Turnhallen-Partys. Das Bundesgericht ist der Ansicht unser Begehren sei nicht genügend begründet. Was das heissen mag, bleibt Berufsgeheimnis der Bundesrichter.

FEBRUAR

5G: Himmelfahrtskommando EU-Terminplan

Gigaherz.ch veröffentlicht den Terminplan der EU zur Einführung von 5G. Daraus geht hervor, das einzige europäische Land, welches diesen wahnwitzigen Terminplan zur Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G bisher eingehalten hat, ist der Nicht-EU-Staat Schweiz! Alle andern Staaten sind um Monate und Jahre im Verzug.

Cabaret Bauabnahme

In den von den Gemeinde- oder Kantonsbehörden erteilten Baubewilligungen für Mobilfunk-Sendeanlagen gibt es am Schluss jeweils ein Kapitel «Auflagen» die erfüllt werden müssen, bevor eine Anlage in Betrieb genommen werden darf. Wer hier genau hinschaut, hat des Öfteren mit den Tränen zu kämpfen.
Da müsste zum Beispiel der Bauverwalter der Gemeinde oder eventuell der Gemeindeschreiber höchst persönlich oder vielleicht sogar die Gemeindepräsidentin, die diesen Blödsinn  unterschrieben haben, auf den freistehenden 55m hohen Mast steigen und dort im Klettergurt hängend, mit der Lupe die chinesischen Typenschilder der Antennen entziffern, oder mit dem GPS-gestützten Justiergerät das eingestellte mechanische Azimut (Senderichtung) der Antennen überprüfen, oder mit der elektronischen Wasserwaage den mechanischen vertikalen Abstrahlwinkel kontrollieren.

BAFU fälscht BERENIS Schlussfolgerungen

Das war zu erwarten: Nämlich dass der Sondernewsletter von BERENIS vom Januar 2021 über den Oxydativen Zellstress, welcher bereits im Bereich des Anlagegrenzwertes von 5V/m auftritt, von den Mobilfunkbetreibern und den Bundesämtern zum Verschwinden gebracht oder zumindest bis zum geht nicht mehr verfälscht werden muss, um die Milliardeninvestitionen in den Funkdienst 5G noch irgendwie zu retten. BERENIS ist die vom Bundesrat eingesetzte wissenschaftliche Arbeitsgruppe in Sachen nichtionisierender Strahlung. (sprich Elektrosmog)
Das Aufkommen von oxidativem Stress «auch im Bereich des Anlage-Grenzwertes», wird kurzerhand aus deren Zitaten gestrichen oder durch den nichtssagenden Ausdruck «Niedrigdosisbereich» ersetzt.

MÄRZ

5G: Weitere Einschränkung der Rechte der Bevölkerung

Am Freitag 4. März 22 hat die Plenarversammlung der kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren (BPUK) über weitere Vereinfachungen bei Baubewilligungsverfahren für Mobilfunk-Sendeanlagen beschlossen. Das heisst, das ohnehin schon knappe Mitwirkungsrecht der betroffenen Bevölkerung noch weiter einzuschränken.
Beschlossen wurde unter Anderem, dass ein von den Mobilfunkbetreibern nachträglich beantragter Korrekturfaktor für adaptive 5G-Antennen, keiner erneuten Baupublikation bedürfe. Damit können deren Sendeleistungen verdeckt um das 2.5- bis 10-Fache hochgefahren werden, ohne die Anwohnerschaft benachrichtigen zu müssen, obschon das bei diesen zu massiven Überschreitungen des Strahlungsgrenzwertes führen kann.
Die Mahnungen von Gigaherz.ch wurden weder behandelt, noch berücksichtigt, geschweige denn beantwortet.

Das Treffen der Spitzen des BAFU mit Delegierten der Schutzorganisationen

Am Donnerstag, 31. März fand ein 3-stündiges Treffen zwischen den Spitzen des BAFU und Delegierten der Schutzorganisationen vor NIS statt.
Das Wichtigste aus dem Protokoll:
Das BAFU bestätigt, dass man unterdessen mit 5-10% der Bevölkerung rechne, die mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Folge von nichtionisierender Strahlung leben müssen. Das wären dann allein in der Schweiz 400’000 bis 800’000 Menschen. Infolge der Dunkelziffer wohl eher 800’000!
Währenddem Bundesrichter immer noch von ideelen Immissionen, also von eingebildeten Kranken sprechen. Wie lange wollen wir uns Solches noch gefallen lassen?

Ein weiterer wichtiger Punkt: Das BAFU gibt erstmals offiziell zu, dass weder die kantonalen Vollzugsbehörden, noch das BAKOM auf die in den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber eingestellten Sendeparameter Einsicht habe. Und dass die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung einzig und allein von einem Formular abhängt, in welchem die Mobilfunkbetreiber alle 2 Wochen dem BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) mitteilen sollten, auf welchen ihrer 22’000 Mobilfunk-Sendeanlagen sie allenfalls die Strahlungsgrenzwerte nicht eingehalten hätten. Halleluja!

APRIL

WLAN: 2 Nullen zu viel im BAG

Am 6.April mussten wir ein Faktenblatt für WLAN des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)korrigieren, welches es in sich hat. Eine Schweizer Studie zeige, dass WLAN-Strahlung im Mittel rund 1500 mal kleiner als der Grenzwert sei. Und, Zitat: Die höchsten gemessenen Strahlungswerte sind rund 400mal kleiner als der Grenzwert. Ende Zitat. Dass es sich bei diesen Angaben jedoch um den Immissionsgrenzwert von 61V/m (Volt pro Meter) und nicht um den Anlagegrenzwert von 6V/m handelt, war für den funktechnischen Laien nicht ersichtlich. Das ist ungeheuerlich, denn der Immissionsgrenzwert von 61V/m ist ein Maximalwert für Kurzzeitaufenthalt von Menschen für maximal 6 Minuten. Während der Anlagegrenzwert von 6V/m für Daueraufenthalt, wie neben einem WLAN-Router gilt.
Bei näherer Betrachtung ergibt sich, dass die Zahlen im BAG-Faktenblatt zwei Nullen zu viel aufweisen.

Hurra, nur noch 7500 neue Antennenstandorte

In seiner Sitzung vom 13. April 2022 hat der Bundesrat noch rasch das 38-seitige neue Zauberbuch mit dem Titel «Nachhaltiges Mobilfunknetz» des Bundesamtes für Kommunikation verabschiedet. Mit der Inkraftsetzung der neuen Vollzugshilfe des BAFU vom 23. Februar 2021 seien die Rahmenbedingungen geschaffen worden, dass ohne Lockerung der Strahlungsgrenzwerte ein leistungsfähiges 5G-Mobilfunknetz jetzt nicht die erforderlichen 26’500 zusätzlichen neuen Antennenstandorte benötige, sondern lediglich 7500.
Und dadurch könne die Strahlenbelastung der Bevölkerung erheblich reduziert werden.
Es ist mehr als erstaunlich, welch ein technischer Unsinn hier dem Bundesrat von gerissenen Funkfanatikern des BAKOM untergejubelt wurde.

Dariusz Leszczynskis EHS-Forschung

Die Finnish Electrosensitivity Foundation hat Prof. Dr. Dariusz Leszczynski ein Stipendium für EHS-Studien verliehen. Ein Aufruf für freiwillige EHS-Teilnehmer und eine sehr kurze Beschreibung, worum es bei diesem Projekt geht, wurde bereits veröffentlicht.
Zu diesem Zeitpunkt hatten sich über 120 EHS-Personen aus Australien, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Italien, den Niederlanden, Norwegen, Peru, Polen, Schweden, der Schweiz und den USA freiwillig gemeldet und erhielten bereits eine E-Mail mit einer Reihe von Vorfragen. Je mehr Freiwillige sich jedoch an dem Projekt beteiligen, desto robustere und zuverlässigere Schlussfolgerungen zu EHS können gezogen werden.

5G-Abnahmemessungen sind Geheimsache

Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN), für welche in den Baubewilligungsakten (Standortdatenblättern) ein Strahlungswert von über 80% des Anlagegrenzwertes berechnet worden sind, müssen nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung, spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme einer sogenannten Abnahmemessung unterzogen werden.
Die bisher öffentlich zugänglichen Messprotokolle sollen jetzt mit fadenscheinigen Argumenten zur Geheimsache erklärt werden. Den für den Vollzug verantwortlichen Gemeinde-Bauämtern wird lediglich noch mitgeteilt, Zitat: «Bei den im Standortdatenblatt ausgewiesenen Orten empfindlicher Nutzung mit den Nummern…………. wurden Messungen durchgeführt. Bei allen OMEN lagen die gemessenen und hochgerechneten Werte der elektrischen Feldstärke unterhalb des Anlage-Grenzwertes. Damit entspricht die Anlage den Vorgaben der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV).
Diese Beurteilung des Messberichts, sowie die Zusammenfassung des Messberichts sind öffentlich aufzulegen. Der vollständige Messbericht darf zum Schutz der Privatsphäre der Anlieger der gemessenen OMEN nicht aufgelegt werden.» Ende Zitat.
Gemeint ist wohl eher der Schutz der Messfirma, die den ganzen Schwindel noch schriftlich bestätigen muss.

MAI

5G-Volksbeschiss kommt schlecht an

Knapp 4 Wochen nach Veröffentlichung des Berichts «Nachhaltiges Mobilfunknetz» des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) welcher der Bevölkerung von einem wundersamen Zaubertrick berichtete, dank welchem es jetzt zwecks flächendeckender Einführung des Mobilfunkstandards 5G  nur noch 7500 statt der ursprünglich berechneten 26’000 zusätzlichen Antennenstandorte benötigen werde, wollt die Landesregierung wissen, wie der Bericht über die BAKOM-Zauberei von der  Bevölkerung aufgenommen worden sei.
Das Resultat einer repräsentativen Comparis-Umfrage unter 1023 Personen aus allen Landesteilen ergab für die Landesregierung eine totale Blamage. Nur gerade 42.5% sind auf die Schalmeien des BAKOM hereingefallen.

Unsere Generalversammlung 2022

Nachdem die Landesregierung die Corona-Seuche offiziell als beendet erklärt hatte, konnte die Generalversammlung wiederum in physischer Anwesenheit der Vereinsmitglieder durchgeführt werden.
Die jährliche gesetzliche Pflichtübung fand dieses Jahr am 14. Mai zum ersten mal in der Vereinsgeschichte, am Wohnort des Präsidenten statt. Zur Präsentation, Diskussion und Abstimmung standen die Ereignisse des Betiebsjahres 2021.
Der Vormittag war den gesetzlich vorgeschriebenen Geschäften und Abstimmungen gewidmet und am Nachmittag gab es 3 Fachvorträge.
Vortrag Nr, 1: «Vom Buebetrickli zum Volksbetrug» Die Geschichte der vom Bundesrat am 17.Dezember 2021 in Kraft gesetzten Ziffer 63 im Anhang 1 zur NISV. Eines Grenzwertschwindels von schier unglaublichem Ausmass. Dargeboten von Rebekka Meier, Präsidentin unseres Partnervereins Schutz vor Strahlung.
Vortrag Nr. 2: «Mobilfunk ausser Kontrolle» Vom totalen Versagen der Bundesbehörden in der Regulation der adaptiven Antennentechnik. Das heisst, der Story von den tanzenden Beams (Strahlenkeulen) und deren Mehrwegsverbindungen infolge Reflektionen. Dargeboten von Dipl. Ing. ETH Thomas Fluri. Funk-Ingenieur der ersten Wahl.
Vortrag Nr.3: «Der Einfluss von Mobilfunkstrahlung auf das Verhalten von Honigbienen». Dargeboten von Dr. Daniel Favre, Biologe und Imker. Eindrückliche Berichte über seine Erfahrungen mit Imkerverbänden und Bundesämtern, die von seinen Messungen der Akustik (Summen) in Bienenstöcken, vor und während intensiver Mobilfunkstrahlung, nichts wissen wollen, obschon bei intensiver Strahlung eindeutige Signale zum sofortigen Verlassen des Stockes (Schwärmen) zu hören sind.

JUNI

Staats-Monitoring oder die 5G-Wanderer

Das Wandern ist des Müllers Lust, das Wa-a-andern… So beginnt ein uraltes Volkslied. Schön passend zu der vor vielen Jahren von Nationalrätin Yvonne Gilli (heute nicht mehr im Rat) eingebrachten Motion für ein landesweites Monitoring (Erfassen und Aufzeichnen) der nichtionisierenden Strahlung. Nachdem einst der Bundesrat dem BAFU den Auftrag erteilt hatte, die Sache an die Hand zu nehmen, hat man sich dort, nachdem man eine Wandergruppe mit Exposimetern im Rucksack losgeschickt hatte, lieber an die zweite Strophe gehalten. Diese heisst bekanntlich: Vom Wasser haben wir’s gelernt, vom Wa-a-sser…. Offensichtlich vom Verwässern!
Das hat begreiflicherweise etwas länger gedauert. Denn die Staats-Wanderer mit ihren Exposimetern im Rucksack mussten ja ungeheure Strecken zurücklegen um zu einigermassen harmlosen Messresultaten zu kommen. Nicht nur über Stock und Stein, nicht nur Naturlandschaften, nein  auch ganze Industriequartiere, Bahnhöfe oder Tramhaltestellen und Einkaufscentren, mussten abgeschritten werden. Sogar in Zügen und Bussen, wurde der Rucksack deponiert. Nur nicht in Wohnungen.

JULI

Zum Tod von Dr. Franz Adlkofer

Am Samstag 2. Juli 2022 bestätigte sich die Meldung, dass Dr. Franz Adlkofer während seinen Ferien in Griechenland in seinem 87.Altersjahr verstorben ist. Tief traurig und erschüttert nehmen wir Abschied von diesem grossartigen Menschen. Unsere Dankbarkeit gegenüber Dr. Franz Adlkofer für sein hartnäckiges jahrelanges Durchhalten, ist so gross, dass diese hier kaum in Worte gefasst werden kann. Für uns ein grosser, unvergesslicher Mann in der Weltgeschichte.
Gegen das unermüdliche Schaffen von Dr. Franz Adlkofer liefen die interessierten Wirtschaftskreise und ihre Helfershelfer unter den Presseleuten sturm. Wie in deren Branche üblich mit unsäglichen Verleumdungen und Unwahrheiten. Dr. Adlkofer scheute auch vor Gerichtlichen Auseinandersetzungen nicht zurück, die stets zu seinen Gunsten entschieden wurden.

TA-Medien lancieren Offensive gegen die Zivilbevölkerung

«Dank 5G hat die Strahlung abgenommen» war am 28.Juli auf allen Frontseiten der TA-Printmedien, das sind unterdessen 90% aller Tageszeitungen, zu lesen. Für wie blöd müssen die ihre Abonennten wohl halten?
Die Qualitätsjournalistin, die diesen Unsinn von der abnehmenden Strahlung in den TA-Medien verbrochen hat, hat infolge fehlendem Fachwissen den Schwindel nicht erkennen können. Was sie jedoch hätte tun müssen: Handy AUS- und eigenes Gehirn EINschalten und bei einem oder einer der kritischen Sachverständigen nachfragen, über welche die Schutzorganisationen vor NIS längstens verfügen. Aber bei diesem hohen Anteil an Tageszeitungen, die diesem Konzern unterdessen gehören, ist das nun nicht mehr erforderlich. Stattdessen bezieht sie sich auf den Jahresbericht der staatlichen Wandergruppe. Siehe oben

AUGUST

Unwetterwarnung: Neuer Volksbeschiss im Anmarsch

Zur Zeit werden die Mitglieder der vorberatenden Kommissionen des Ständerates (KVF-S) und wie des Nationalrates (KVF-N) von der ASUT, dem Verband der Schweizerischen Telekommunikation, mit neuen, noch unverschämteren Forderungen bombardiert.
In einem uns zugespielten Papier wird für die Hochrüstung bestehender Mobilfunk-Sendeanlagen auf die Hochrüstung des 5G-Standards nichts mehr und nichts weniger als die Abschaffung der Einsprache-Berechtigung durch die betroffene Bevölkerung verlangt. Zur Zeit seien landesweit 3200 solche Baugesuche durch Einsprachen und Beschwerden blockiert und bis diese den Instanzenweg bis zum Bundesgericht durchlaufen hätten, könne das noch 5-6 Jahre dauern.
Gigaherz.ch ist indessen nicht untätig geblieben und hat die Mitglieder der vorberatenden Kommissionen KVF-N und KVF-S über alle diese Schwindeleien schriftlich aufgeklärt. Ob sich die Volksvertreter die Zeit nehmen, das zu lesen, ist allerdings fraglich. Denn damit verdient man sich garantiert keinen lukrativen Verwaltungsratssitz.

Schweizer Gesundheitsminister verhindert den Bau einer Mobilfunkantenne in der Nähe seines Hauses

Pechvogel Alain Berset: Zuerst will eine flotte Dame viel Geld von ihm erpressen, indem sie sich als seine Geliebte ausgibt, dann verblässt ihn ein rauher Ostwind mitsamt seinem Sportflugzeug, welches er persönlich pilotiert, ausgerechnet über ein militärisches Sperrgebiet der Franzosen. Und jetzt kommt noch eine rabiate Elektrosmog-Bekämpferin daher und gräbt auf der Gemeindeverwaltung seines Wohnortes eine Einsprache gegen den Bau einer Mobilfunkantenne aus, welche er am 25. April 2018 dort deponiert hat.
Das hiess Grossalarm bei der Mobilfunklobby!
Das durfte ja nicht wahr sein! Unser Gesundheitsminister erhebt Einsprache gegen den Bau einer Mobilfunk-Sendeanlage und erst noch mit dem Gesundheits-Argument.
In einer Krisensitzung entschied man sich dafür, in der Tagespresse folgende Notlüge zu verbreiten:
Der Grund, weshalb Swisscom das Antennenprojekt im Zentrum von Belfaux nicht realisiert habe, seinen keineswegs gesundheitliche Gründe gewesen, sondern die Einwendungen der kantonalen Denkmalpflege, die der Gesundheitsminister ja auch angerufen habe.
Zu spät. Chantal Blanc, unsere westschweizer Jeanne d’Arc hatte zuvor zu gründliche Arbeit geleistet.

SEPTEMBER

Die häufigsten Irrtümer der Einsprechenden

Die Anzahl der Einsprachen oder Einwendungen gegen den Bau von Mobilfunk-Sendeanlagen haben ein Ausmass angenommen, von welchem wir nie zu träumen gewagt hätten. Weil diese infolge fehlendem minimalen Fachwissen oft in einem Scherbenhaufen enden oder bereits mit einem solchen beginnen, hat Gigaherz.ch für all die hunderten von Enthusiasten die häufigsten Irrtümer aufgezeigt, welchen Einsprechende leider oft unterliegen.

Wasserfallen erneut ins Wasser gefallen

Nationalrat Christian Wasserfallen ist mit seiner Motion 20.3237 «Mobilfunknetz; Die Rahmenbedingungen für einen raschen Aufbau jetzt schaffen» in der vorberatenden Kommission Verkehr und Ferenmeldewesen des Ständerates (KVF-S) erneut durchgefallen.
Er musste zur Kenntnis nehmen, dass die Kommission den Entscheid für die von ihm ultimativ geforderte, sofortige Erhöhung des Strahlungs-Grenzwertes von 5 auf 20V/m einstimmig auf nächsten Frühling verschoben hat.

Sparet dir Löle

Strom sparen ist angesagt, mit allen möglichen weisen Ratschlägen von oben. Aber wussten Sie, dass jede Kilowattstunde, die Sie jetzt mühsam zusammensparen, schon längstens verkauft ist? Nicht nur um Tage zum Voraus, sondern um mehrere Monate. Und dies um teilweise bis zu 10mal höheren Preisen.
Dass Strom eine Handelsware ist, wussten wir schon lange. Ebenfalls wussten wir, dass Strom an der Strombörse gehandelt wird. Jedoch glaubten wir bis anhin, dass dieser Handel für den laufenden Tag oder maximal für eine Woche zum Voraus stattfinden würde. Weit gefehlt! Strom, welcher erst nächsten Frühling produziert wird, wurde infolge der riesigen Nachfrage schon lange verkauft. Mit langfristigen Lieferverträgen und dies zu Preisen, die bis zum 10-Fache von heute betragen können.

OKTOBER

Die 7 schönsten Märchen der Mobilfunkbetreiber

Zur Zeit scheint unter den Mobilfunkbetreibern und ihren Söldnern in den technischen Hochschulen und der Wissenschaft ein Wettbewerb zu herrschen, wer der Bevölkerung und den Baubewilligungsbehörden den grössten technischen Blödsinn aufzutischen vermag. Gigaherz listet hier die 7 schönsten Mobilfunker-Märchen auf und zeigt, was davon zu halten ist. Die 7 schönsten Titel lauten:
«5G benutz keine neuen Frequenzen.»
«Es gibt keine wissenschaftlichen Belege für gesundheitliche Risiken.»
«Die höchste Strahlung kommt vom eigenen Handy.»
«Adaptive 5G-Antennen strahlen punktgenau, die Strahlenbelastung sinkt massiv.»
«Der Stromverbrauch für Mobilfunk-Sendeanlagen sinkt.»
«In der Schweiz haben wir gegenüber dem Ausland 10mal strengere Grenzwerte.»
«Die Digitalisierung ist unverzichtbar.»
Und die Realität dazu steht direkt hier: https://www.gigaherz.ch/5g-die-7-schoensten-mobilflunker-maerchen/

Die Schweizer Vorsorge-Grenzwerte sind eine biologische Katastrophe.

Während Swisscom in einem üblen Propagandafilm Bier-Reklame macht und dabei über die Schweizer Vorsorge-Grenzwerte bei Mobilfunkstrahlung unakzeptable Witze reisst, beschreibt uns ein betroffener Familienvater den die Krankengeschichte seines Sohnes Joscha, die sich im Bereich dieses Vorsorge Grenzwertes abspielt.
-Grüner Star im Alter von 7 Jahren
-Chronische schmerzhafte Nackensteife
-Autoimmun-Erkrankung
Gigaherz hat vorgängig der Veröffentlichung die Standortdatenblätter der beteiligten 2 Mobilfunk-Sendeanlagen überprüft.

NOVEMBER

Positionspapier von Gigaherz.ch zum Initiativkomitee der Saferphone-Initiative

Solange im Initiativkomitee Leute sitzen, die nicht vorbehaltlos hinter uns und unseren Publikationen stehen und sogar noch glauben, sich von den Kreisen die ursprünglich hinter der Initiative standen, distanzieren zu müssen, wird Gigaherz.ch die Saferphone-Initiative weder finanziell noch personell noch ideell weiter unterstützen.
So diskutiert und beschlossen, anlässlich der Vorstandssitzung von Gigaherz.ch vom 9.November 2022
Begründung: Die Idee des Initiativkomitees, zur Dekoration einige Nationalrätinnen und Nationalräte anzuwerben, hat sich als kapitaler Fehler erwiesen. Diese liessen sich von dem in den Medien veranstalteten Shitstorm tief beeindrucken, und beschlossen die Führung an sich zu reissen, einen eigenen Trägerverein zu gründen und die Frequencia-Leute, welche die ganze Vorarbeit geleistet hatten, aus dem Initiativkomitee auszubooten. Von Leuten die dermassen gegen Behörden und Regierung vorgingen, müsse man sich distanzieren. Distanzieren müsse man sich vor allem von den Sprüchen der Referenten anlässlich der Anti-5G-Demo vom 21. September 2019 (!) in Bern. Als erste Massnahme wurde die Internetseite www.frequencia.ch vom Netz genommen, auf welcher die Referenten der Anti-5G-Demo gross aufgemacht waren. Andere Argumente fielen dem Rufmord-Kommando offensichtlich nicht ein. Da sich Gigaherz.ch von niemandem den Mund verbieten lässt, sind diese Reden jetz auf www.gigaherz.zv abrufbar.

Das Spiel der Journalisten mit dem Feuer

Preisgekrönte Qualitätsjournalisten dürfen weiterhin ungestraft behaupten, «Mobilfunkgegner zünden Antennen an und hin und wieder fliegen sogar Antennen in die Luft». Obschon die Polizei auch nach drei Jahren intensiver Fahndung, weder Brandstifter noch Sprengstoff-Attentäter präsentieren konnte. Man stelle sich das Riesengeschrei in den Medien vor, falls da irgendwo irgendeine/r zum Vorschein gekommen wäre.
Das Zürcher Obergericht hat jetzt, 18 Monate nach Einreichung unserer Beschwerde entschieden, dass die Staatsanwaltschaft Limmat seinerzeit unsere Strafanzeige gegen Schweizer Radio- und Fernsehen SRF wegen planmässiger Verleumdung und übler Nachrede zu Recht nicht entgegengenommen habe.
Die zahlreichen Verunglimpfungen am Fernsehen und Radio fanden zwischen dem 3.März und dem 16. Juli 2021 statt. Trotzdem wir nach jeder Sendung per e-mail und mit eingeschriebenen Briefen interveniert hatten, hörten die Verleumdungen nicht auf. Immer wieder von Neuem haben wir SRF darauf hingewiesen, dass nebst der unwahrscheinlichen Brandstiftung zahlreiche andere Brandursachen in Betracht gezogen werden müssen.
Das Obergericht kommt zum weisen Schluss, dass sich laut bundesgerichtlicher Rechtsprechung gegen Verleumdungen und üble Nachrede auch Organisationen als juristische Personen zur Wehr setzen dürfen. Aber der Beschwerdeführer und seine Organisation hätten nicht nachweisen können, dass ihr Bekanntheitsgrad gross genug sei, dass der unvoreingenommene Zuschauer, Zuhörer oder Leser ohne Weiteres auf seinen Namen oder seine Organisation hätten schliessen können.

DEZEMBER

2 Damen tanzen auf dem Glatteis

Die Propagandamaschinerie der Mobilfunkbetreiber hat es wieder einmal geschafft. Auf ganzseitigen, notabene redaktionellen Beiträgen in den TA-Medien wird Nationalrätin Edith Graf-Litscher (SP) porträtiert, die jetzt die 5G-Debatte versachlichen möchte. Hat diese nette Dame überhaupt eine Ahnung wovon sie spricht? Aus dem Interview geht hervor, dass dies wohl kaum der Fall ist. Was übrigens auch für die Interviewerin Eveline Rutz zutreffen dürfte.
Wie kommt eine Sozialdemokratin dazu, sich als bezahltes Vorstandsmitglied in die ASUT, den Verband der Schweizer Mobilfunkbetreiber wählen zu lassen und zudem noch als Co-Präsidentin des Lobbyistenvereins «Chance 5G» zu betätigen? Glaubt die SP wirklich, auf die Wählerstimmen der inzwischen nach Angaben des BAFU  auf 800’000 angestiegenen Anzahl von Menschen die unter den Folgen der stark gestiegenen Funkstrahlung leiden, verzichten zu können?

Lichtblicke in dunklen Zeiten

Andelfingen ZH:

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat sich gegen die Empfehlungen der Kantonalen Umweltdirektorenkonferenz gewandt. Wollten doch diese Schlaumeier die nachträgliche Anwendung des sogenannten Korrekturfaktors für adaptive 5G-Antennen, gemäss NISV Ziffer 63 Anhang 1, jeweils mit Bagatellbewilligungen, zu welchen die Anwohnerschaft nichts mehr zu sagen hat, erlauben. Dies hätte den Betreibern ermöglicht, ihre 5G-Sendeantennen, je nach Typ, widerspruchslos mit 2.5 bis 10mal höherer als der einst bewilligten Sendeleistung zu betreiben.

Ostermundigen BE:
Gemäss dem neuesten Bundesgerichtsurteil in Sachen Zonenkonformität dürfen Anlagen, die in Folge gesetzlichen und technischen Neuerungen illegal geworden sind, durch Nach- und Hochrüstungen auf 5G in ihrer Illegalität nicht noch verstärkt werden. Die Besitzstandgarantie erlaubt bestenfalls den Weiterbetrieb im bestehenden Umfang.

Wildhaus-Alt St.Johann SG:
Erstmals hat eine Schweizer Gemeinde auf Grund des ungenügenden Sicherheitssystems, die Baubewilligung für 2 Mobilfunk-Sendeanlagen verweigert
Den Einsprechenden ist es mit Hilfe ihres Sachverständigen und mit neuem Beweismaterial gelungen, klar nachzuweisen, was die Schutzorganisationen vor NIS seit Jahren feststellen, nämlich dass keine der kantonalen oder städtischen Vollzugsbehörden auf die in den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber eingestellten Sendeparameter, wie Sendeleistung, vertikale Senderichtung (Tilt), Antennendiagramme, Korrekturfaktoren und Leistungsbegrenzungen, Online-Zugriff hat.

Schwarzenburg BE
Die Baubewilligungsbehörden der Gemeinde Schwarzenburg glaubten, Einsprachen und Repliken von Einsprechenden gegen Baugesuche von Mobilfunk-Sendeanlagen nicht behandeln zu müssen, da diese ihrer Ansicht nach Zitat: Haltlose Vorwürfe gegenüber Behörden und Verfahrensbeteiligte enthalten und Anstand und Respekt vermissen lassen. Ende Zitat.
Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, war dann da ganz anderer Meinung und hat auf 10 Seiten Kleinschrift auf Kosten des Kantons Bern die Arbeit gemacht, welche die Baubehörde von Schwarzenburg hätte machen müssen. Ein Entscheid sehr zum Ärger zahlreicher anderer bernischen Gemeindeverwaltungen, die diese Unsitte ebenfalls übernehmen wollten.

Das Abschiedsgeschenk von Simonetta Sommaruga

Dass die Mobilfunkbetreiber und ihre Helfer auf den Bundesämtern ihren funktechnisch ahnungslosen politischen Vorgesetzten und ebenso ahnungslosen Gerichtsinstanzen jeden nur erdenklichen Unfug auftischen können, wissen wir seit spätestens der Einführung des unsäglichen Korrekturfaktors vor Jahresfrist. Siehe am Anfang dieses Jahres.
Dass sie jetzt aber noch die Dreistigkeit besitzen, dem Bundesrat eine Gebrauchsanweisung zur Überlistung der Sicherheitssysteme über die Strahlenbelastung zu diktieren, nimmt eine ganz neue Dimension an.
Dass die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung einzig und allein von einem Formular abhängt, in welchem die Mobilfunkbetreiber alle 2 Wochen in dem BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) bestätigen, dass sie auf allen 22’000 Mobilfunk-Sendeanlagen die Strahlungsgrenzwerte einhalten, soll jetzt in einem neuen Zusatzartikel 11a in der Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV) festgeschrieben werden. Der neue Verordnungstext wurde den interessierten Kreisen bereits zur Vernehmlassung zugestellt. Gigaherz.ch gehört nicht dazu, wird sich aber trotzdem ziemlich klar und deutlich vernehmen lassen.

Die vollständigen Texte zu all diesen Kurzberichten können Sie in chronologischer Reihenfolge hier abrufen: https://www.gigaherz.ch/category/archiv/


Gigaherz.ch wünscht trotz Allem unseren Unterstützerinnen und Unterstützern für das kommende Jahr viel Glück und gute Gesundheit.

Von Hans-U. Jakob

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