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Der Wiesendanger Souverän nimmt in Sachen Mobilfunkanlagen das Heft in die Hand.

mitgeteilt von  der IGSA, Schulstrasse 11, CH-8542 Wiesendangen,

wiesendangen@igsa.info – www.igsa.info

Mit einer Einzelinitiative hat Rolf Truninger die Sache ins Rollen gebracht. Er übte in seinem Referat an der Gemeindeversammlung Kritik am Bundesrat und an den kantonalen Behörden, weil diese seit Jahren zuschauen wie die Infrastruktur für Mobilfunkanlagen planlos aufgebaut wird. Obwohl sich seitens der Bevölkerung immer mehr Widerstand regt, können die Provider nach wie vor „Antennenstandorte“ nach eigenem Gutdünken wählen – ohne ein vorliegendes Gesamtkonzept. So geschehen auch beim geplanten Standort an der Wannenstrasse in Wiesendangen, direkt neben dem Kindergarten. Dieser Standort ist funktechnisch kaum ideal und hindert die übrigen Provider bei der Planung ihrer Anlagen.

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Bild: Wiesendangen ZH (Schweiz)

Das veranlasste den Initianten Ende Oktober 2007 zuhanden der Gemeindeversammlung drei Initiativen einzureichen. Der Gemeinderat von Wiesendangen erklärte zwar zwei der Initiativtexte als ungültig, weil sie gegen bestehendes Bundesrecht und gegen kantonale Vorschriften verstossen. Doch die dritte Initiative „Positivplanung“ wurde vom Gemeinderat gutgeheissen und im Wortlaut noch zusätzlich mit der Negativplanung ergänzt.

Mit diesem ausgeweiteten Textvorschlag war der Initiant einverstanden und schlug zuhanden der Gemeindeversammlung vor, den vom Gemeinderat vorgelegten Gegenvorschlag anzunehmen. Die anwesenden Stimmberechtigten haben diesem Antrag und dem damit verbundenen Planungskredit von CHF 50’000.- zugestimmt und gleichzeitig dem Gemeinderat den Auftrag zur sofortigen Inkraftsetzung erteilt.

Die Gemeinde Wiesendangen beschreitet damit neue Wege in der Planung von Mobilfunkanlagen. Der Entscheid könnte sogar Signalwirkung für andere Gemeinden haben.

 Und so lautet der Auftrag der Gemeindeversammlung an den Gemeinderat:

«Im Sinne einer Positiv- und/oder Negativplanung sind Standorte für Mobilfunkanlagen auf dem Gemeindegebiet innerhalb und gegebenenfalls auch ausserhalb der Bauzone zu bezeichnen oder auszuschliessen. Das Ergebnis ist in geeigneter Form in die Bau- und Zonenordnung zu überführen.»

In seinem Büchlein zur Gemeindeversammlung schreibt der Gemeinderat unter anderem:

Der Gemeinderat schlägt vor, die Initiative anzunehmen, aber auch die Negativplanung nicht zum vornherein auszuschliessen. Das Instrument der Positiv- und/oder Negativplanung ist ganz neu. Notwendig sind ein Auftrag an den Ortsplaner und der Beizug von Fernmeldespezialisten. Der Gemeinderat erachtet es als möglich, dass sich der Kostenaufwand in der Grössenordnung von CHF 50’000.- bewegt.

Von Hans-U. Jakob

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