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Der Strahlenschutzzaun von Falera

Der Strahlenschutzzaun von Falera GR

Nach Beratungen und Messungen mit der Fachstelle „Nichtionisierende Strahlung“ der Schweizerischen Interessengemeinschaft Elektrosmog Betroffener, baute Wendelin Casutt und seine Familie in Notwehr den ersten Strahlenschutzzaun der Schweiz, welcher seit anfangs August seinen Dienst versieht.

Hans-U.Jakob, 4.10.03

Oberhalb des Bündner Dorfes Falera haben sich Monica und Wendelin Casutt ihren Lebenstraum erfüllt. Für seinen Berg-Landwirtschaftsbetrieb hat sich Wendelin Casutt einen grossen, modernen Freilaufstall mit Oekonomiegebäude in Hunderten von Arbeitsstunden zum grossen Teil selber erbaut. Gross war die Freude, als Monica und Wendelin 2 Jahre später, zusammen mit ihren 2 gefreuten Teenagern, Alexandra und Gino, in das neben dem Freilaufstall entstandene Einfamilienhaus einziehen konnten.
Die Finanzierung des ohne grossen Luxus, aber äusserst zweckmässig erbauten Hauses, war durch den Verkauf des im Dorf unten stehenden alten Gebäudes aus dem Familienbesitz möglich geworden.
Mensch und Tier fühlten sich an dieser Sonnseite des Tales besonders wohl.
Hirtenhund Sami holt auf Befehl allein die ganze Schafherde vom Berg herunter, wenn einmal ein Umwetter aufzieht. Und wenn er nichts Besseres zu tun hat, holt er halt die Laufenten aus dem Gehege und geht mit diesen spazieren. Das setzt natürlich eine Strafpredigt ab und er muss vorübergehend an die Kette. Da kann er die Menschen so traurig anschauen, dass er meistens nach 10 Minuten wieder frei kommt.
Gino, der Sohn, will nichts anderes als Bergbauer werden und freut sich mächtig auf seine Lehrjahre. Kurzum, die Familie schien vom Glück besonders begünstigt worden zu sein.

Bis zu dem Tag, als der Mobilfunkbetreiber Orange auf der Gemeindeverwaltung erschien und einen Platz für seine Antennen verlangte.

Die Gemeindeväter wollten die Strahlenquelle natürlich nicht in ihrer Nähe haben. Sicherlich nicht wegen gesundheitlicher Bedenken! Oh nein, wo denken Sie auch hin! Der Bundesrat hat ja gesagt, dass das alles nichts mache. Der Rettungsanker konnte in Form des Schutzes des schönen Ortsbildes gefunden werden.
Also weg mit diesen Antennen aus dem Dorf, hinauf an die Sonnenseite zu Casutts, denen geht es sowieso viel zu gut da oben.
Als Casutts vehement ablehnten, fand Orange gleich auf dem kleinen Grundstück nebenan einen, von einem Schreiner zu einem Holzlager umgenutzten Heuschober.
Und weil der Bau eines Antennenmastes das Landschaftsbild zu sehr verunstaltet hätte, baute Orange seine Sektorstrahler hier, als Novum in der Schweiz, direkt an die Fassade.
E-Feldstärken bis zu 30V/m hatte die Familie Casutt nun auf ihren Weiden und im 100m entfernten Freilaufstall immer noch 3V/m. Wenn man bedenkt, dass bereits bei 0.6V/m erfahrungsgemäss von 10 Kühen 2 krank werden, ein unhaltbarer Zustand. Ganz zu schweigen vom dahinter liegenden Wohnhaus mit 2V/m. (Schlafstörungen ab 0.04V/m)

Casutts wehrten sich mit allen rechtlichen Mitteln. Vergebens. Alle Behörden, Aemter und Gerichte waren froh, die Strahler nicht an ihrem Gartenzaun zu haben, sondern hoch oben über dem Tal, bei einem Bergbauern, der, wie sie glaubten, sich schon nicht würde zu wehren wissen.

Nach Beratungen und Messungen mit der Fachstelle „Nichtionisierende Strahlung“ der Schweizerischen Interessengemeinschaft Elektrosmog Betroffener, baute Wendelin Casutt und seine Familie den ersten Strahlenschutzzaun der Schweiz, welcher nun seit anfangs August seinen Dienst versieht.

Jetzt hat doch tatsächlich die Gemeindeverwaltung Falera Casutts am 1.Oktober mit eingeschriebenem Brief aufgefordert, den Zaun innert 20 Tagen abzubrechen oder dazu ein nachträgliches Baugesuch einzureichen und ihm gleichzeitig eine hohe Busse in Aussicht gestellt.

Der Brief war dermassen mit juristischen Floskeln gespickt, dass unschwer zu erraten ist, wer dahintersteckt. Mit Sicherheit die Staranwälte von Orange. Denn die Wirksamkeit des Strahlenschutzzaunes schützt nicht nur die Familie Casutt und ihre Tiere vorzüglich, sondern bringt dem Mobilfunkbetreiber Orange einen Haufen Aerger. Denn das im Strahlenschutzzaun verwendete metallische Fliegengitter lässt nicht mehr viel zum Telefonieren durch.

Man darf gespannt sein, wie es weitergeht. Casutts werden das nachträgliche Baugesuch einreichen mit gleichzeitiger Erhöhung des Zaunes um 3 Meter. Denn das hinter dem Freilaufstall liegende Einfamilienhaus muss noch etwas besser geschützt werden. Es hat im oberen Stock immer noch knappe Sichtverbindung, leicht über die Oberkante des Zaunes hinweg.

Wir wollen doch mal sehen, ob ein Schweizer Bergbauer sich, seine Familie und seine Existenzgrundlage, die Tiere, noch in Notwehr schützen darf. Wir wollen jetzt wissen, ob ein Schweizer Bergbauer auf seinem eigenen Grund und Boden noch die dazu notwendigen Zäune aufstellen darf? Auch möchten wir einmal sehen, wo Schweizer Behörden und Gerichte einen Strahlenschutzzaun einreihen wollen. Für Solches gibt es bis dato nämlich keinerlei gesetzliche Bestimmungen.

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Bild 1: Weil der Bau eines Antennenmastes das Landschaftsbild zu sehr verunstaltet hätte, baute Orange seine Sektorstrahler hier, als Novum in der Schweiz, direkt an die Fassade eines Heuschobers, knappe 3.5m über Boden

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Bild 2: So „sieht“ die Antenne in der Hauptstrahlrichtung den Zaun. Das metallische Fliegengitter lässt zwar Luft und Licht durch, aber von der Strahlung nach Falera hinunter nicht mehr gerade viel.

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Bild 3: Die Personen unmittelbar hinter dem Zaun sind 1.7 m gross. 1 m vor dem Zaun herrscht eine E-Feldstärke von 6.6V/m und 1 m hinter dem Zaun noch eine solche von 0.2V/m Das entspricht, in V/m gerechnet einem Schutzfaktor von 33 oder in W/m2 gerechnet einem solchen von über 1000.
Dem Freilaufstall im Hintergrund beschert der Strahlenschutzzaun einen Schutzfaktor von 18dB oder Faktor 63. In V/m gemessen wäre das um Faktor 8 mal weniger Strahlung.

Von Hans-U. Jakob

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