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Der langsame Tod von Beromünster

Der langsame Tod von Beromünster

Alphornbläser müssen jetzt tiefer Luft holen und Handörgeler müssen sehen, dass sie zu grösseren Blasebälgen kommen. Ansonsten man sie in den östlichen Alpentälern und in Basel am Rhein nicht mehr hört. Denn der ehemalige Landessender Beromünster, heute besser bekannt unter „Musigwälle 531“ muss die Sendeleistung seines Mitelwellenprogrammes ab sofort von 650kW Sendeleistung auf 250kW zurückfahren.

(Hans-U. Jakob, 9.1.04)

Dies geht aus dem Urteil hervor, welches heute vom Amt für Umweltschutz des Kantons Luzern den Beschwerdeführern eröffnet wurde.
Die SRG Generaldirektion hatte letztes Jahr, nach 3 Jahren rechtlosem Zustand, ein Ausnahmegesuch eingereicht, um ihren Sender trotz Ueberschreitung der in der NISV (Verordnung des Bundesrates über Nichtionisierende Strahlung) festgelegten Grenzwerte, um 15 Jahre weiterbetreiben zu dürfen.

Dagegen hatten die Standortgemeinde Gunzwil und die Nachbargemeinden Beromünster, Neudorf und Rickenbach sowie die reformierte Kirchgemeinde Sursee zusammen mit der Interessengemeinschaft Umwelt Gunzwil, dem Tierschutzverein des Kantons Luzern und der Schweizerischen Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener (Gruppe Hans-U.Jakob) Beschwerde geführt.

Von privater Seite wurden ebenfalls an die 12 Beschwerden eingereicht.

Durch Abwesenheit im Beschwerdeverfahren glänzten einmal mehr:
Die Schweizerische Energiestiftung SES, der WWF, die Stiftung für Landschaftsschutz, Greenpeace und Aerztinnen und Aerzrte für Umweltschutz. Es sind dies ausgerechnet diejenigen Organisationen, die zur Zeit glauben, sich infolge Mitglieder- und Spendenschwundes um einen sanften Mobilfunk bemühen zu müssen und dabei mangels Fachkundigkeit die grössten elektromagnetischen Dreckschleudern kurzerhand übersehen.

Der Richterspruch lautet:

Die Sendeanlage des Mitellwellensenders Beromünster ist eine sanierungsbedürftige Anlage nach Art.7 NISV

Das Gesuch der SRG und der Swisscom Broadcast um Bewilligung einer bis 2015 befristeten Ausnahme wird abgewiesen.

Die Sanierung ist bis 31.12. 2008 abzuschliessen.

Bis zum Abschluss der Sanierung darf der Mitelwellensender Beromünster nur noch mit einer Sendeleistung von max. 250kW betrieben werden.

Die ab 1. Januar 2009 zu ergreifenden Massnahmen (zB. Sendeleistung) werden vom Amt für Umwelt LU vor Ablauf der Sanierungsfrist in einem ergänzenden Entscheid festgelegt.

Nachdem die Swisscom während des Beschwerdeverfahren mehrmals hat verlauten lassen, zur Einhaltung der Grenzwerte müsste sie sogar auf 25kW Sendeleistung reduzieren, darf man gespannt sein, was nach dem 31.12.08 passiert.

Das Amt für Umwelt LU schreibt dazu:
Im Rahmen der abschliessenden Regelung wird zu prüfen sein, ob die Sendeanlage Beromünster für die Radiodistributionsstrategie der SRG (welch schönes Wort) überhaupt noch notwendig sein wird.

Dieselbe Frage wurde praktisch in allen Beschwerden, auch in unserer, sehr deutlich gestellt.

Und weiter heisst es in der Urteilsbegründung: Als im Sommer 2003 infolge Blitzschlägen in die 270m hohe Antenne über Monate nur mit dem Reservesender von 180kW (statt 650) gefahren werden konnte, habe das ja auch niemand gemerkt. Na also……….!

UVEK, BUWAL, BAKOM, METAS und weitere Bundesämter hoffen, bis in 5 Jahren eine zuverlässige Messmethode gefunden zu haben, die es sogenannt akkreditierten Messfirmen erlauben soll, fehlerfreie Messresultate über Beromünster abzuliefern.

Kommentar von Hans-U.Jakob:
Eure auf Vertuschung ausgerichteten Messmethoden kümmern uns herzlich wenig, verehrte Damen und Herren. Wir haben eigene Methoden, nämlich ehrliche und zuverlässige, die bereits heute funktionieren. Mal sehen wem die Bevölkerung mehr glaubt!
Uns interessiert sowieso, wie sich die um Faktor 2.5 reduzierte Sendeleistung auf die Umgebung auswirkt. Niemand kann uns daran hindern, in Beromünster messtechnisch und publizistisch selber tätig zu werden. Sicher warten wir damit nicht nochmals 5 Jahre!

Ein weiters schönes Produkt, hat das Urteil auch noch hervorgebracht:
Ställe, werden ab sofort als Orte empfindlicher Nutzung behandelt und es müssen darin dieselben Grenzwerte eingehalten werden, wie in Wohn- und Schlafzimmern sowie an Arbeitsplätzen.
Nach intensiven, jahrelangen wissenschaftlichen Studien hat man auf dem Departement Leuenberger (UVEK) nämlich kürzlich herausgefunden, dass sich Landwirte eventuell mehr als 20 Stunden pro Woche im Stall aufhalten könnten.
Arbeitsplätzen im Freien soll dieses Privileg jedoch weiterhin vorenthalten werden. Ob sich Landwirte pro Woche mehr als 20 Stunden auf Feldern, Aeckern und Wiesen aufhalten, ist und bleibt zur Zeit eine Sache von weiteren, intensiven, arbeitsaufwändigen Abklärungen im UVEK. Wir schlagen zur Beschleunigung der Abklärungen deshalb vor, dass Bundesrat Leuenberger vorerst einmal ein 14-tägiges landwirtschaftliches Praktikum auf dem Hof der Betriebsgemeinschaft Lang-Galliker, im Weiler Blosenberg bei Beromünster absolviert.

Nachtrag vom 21.1.04:
Bundesrat Leuenberger muss nicht ins landwirtschaftliche Praktikum.
Die offizielle Pressemitteilung der SRG-SSR idee-suisse von heute lautet:
„Der Mittelwellensender Beromünster wird in Folge zu hoher Elektrosmogbelastung der Umgebung per Ende 2008 endgültig stillgelegt.

Unsere Beschwerde finden Sie in unserem Archiv unter:
/Download/BeromuensterEinspr.pdf

Die Vorgeschichte dazu unter:
Mittelwellensender Beromünster vor dem AUS? (unter Historisches)

Von Hans-U. Jakob

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