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Der Fiesling von Gigaherz

Grenzwert um das doppelte überschritten. Diese Beweisführung sei nur ein fiser Trick eines Anwohners um die Antenne zu verhindern, sagt der Gerichtspräsident.

von Hans-U. Jakob, 21.11.2011

Ein Aargauischer Verwaltungsgerichtspräsident fand es anlässlich einer Augenscheinverhandlung vom 18.11.2011 einen fiesen Trick eines Anwohners, wenn dieser die NIS-Fachstelle von Gigaher.ch beauftragen, die Berechnungen der Orange SA betreffend Einhaltung der Strahlungs-Grenzwerte nachzuprüfen. Das sei Sache der kantonalen Behörden und nicht von privaten Ingenieurbüros.

Die NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch hatte nachgewiesen, dass Orange SA die 4 meistbelasteten Orte empfindlicher Nutzung in ihren Berechnungen „übersehen“ hatte, und dass am schlimmsten Ort die Grenzwerte um das Doppelte überschritten waren.

Der kantonale Beamte musste an der Gerichtsverhandlung bekennen, dass er aus Zeitmangel das Baugesuch nur sehr oberflächlich „geprüft“ habe und gar nie auf dem Platz gewesen sei.

Wer ist jetzt hier der Fisling? Die Orange SA, der Anwohner, der Gerichtspräsident oder der kantonale Beamte?

Kommentare zwecks Veröffentlichung im www bitte direkt an Hans-U. Jakob, Leiter der NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch, e-mail:  prevotec@bluewin.ch

Von Hans-U. Jakob

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