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Der 2. Jahresbericht zum Staats-Monitoring

Die Staats-Wanderer waren im Auftrag des Bundesrates wieder unterwegs. Mit ihren Dosimetern im Rucksack, durchwanderten sie Stadtzentren, Vorstädte, Dörfer, Landwirtschafts- und Naturgebiete um den Beweis zu erbringen, dass der Bevölkerung von Seiten der 20’000 Mobilfunksendern auf Dächern oder freistehenden Masten keinerlei Gefahr droht.

Von Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 15. September 2023

Obschon Gigaherz.ch das Studienkonzept im letzten Jahr ziemlich scharf kritisiert hatte, siehe
https://www.gigaherz.ch/staats-monitoring-oder-die-5g-wanderer lief wiederum alles nach dem selben Muster ab.
Schon nach dem Erscheinen des ersten Berichts vor etwas über einem Jahr unternahm der Vorstand von Gigaherz, die ersten Schritte, die Sache wegen Verschleuderung von Steuergeldern und offensichtlichem Volksbeschiss, vor die  eidgenössische Geschäftsprüfungskommission zu bringen. Die damalige Departementsvorsteherin, Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga, musste dazu bereits eine Stellungnahme einreichen, verfasst von ihrem Bundesamt für Umwelt.  Das Arbeitskonsortium Swiss-NIS war also vorgewarnt, sah jedoch keinen Grund, deshalb ihr Arbeitskonzept irgendwie anzupassen.


Es wurden wiederum 150 Strecken und schätzungsweise 200km mit dem Dosimeter im Rucksack, gegenüber eventuell vorkommenden Mobilfunksendern nicht nur vom Körper des Wanderers sauber abgeschirmt, sondern in 95% der Wanderzeit auch noch durch Häuser, Bäume, Fahrzeuge oder durch die allgemeine Geländeform. Gemessen und aufgezeichnet wurde alle 6 Sekunden. Dann wurde aus den pro Wanderung gefundenen ca. 1500 RMS-Messungen (das ist der geglättete Effektivwert) ein zwischen dem Minimum von 0.02V/m und dem Maximum von 0.7V/m liegender Durchschnittswert aus den 1500 Datenpunkten berechnet. Da ist es natürlich nicht verwunderlich, wenn da im Durchschnitt vom Durchschnitt nicht mehr als 0.2V/m herauskam.
Das ist schon ein echter Husarenstreich, der staunenden Bevölkerung solchermassen zurechtgemachte und zurechtgebogene Ergebnisse als Realität zu präsentieren.

Halt! Es gab diesmal, ganz am Rande, doch noch ein Eintreten auf unsere Kritik. Nebst den abgewanderten 150 Strecken und schätzungsweisen 200km bequemte man sich auch noch 16 Wohnungen und 5 Schulhäuser zu besuchen.
Bei einer Wohnung stieg man sogar bis in den 3.Stock, was die Messergebnisse dann ziemlich in die Höhe jagte. Weil sich ja die Strahlung bekanntlich mit jedem Stockwerk Höhenzunahme praktisch verdoppelt. So mit dem Muster EG 0.4V/m, 1.OG 0.8V/m. 2.OG 1.6V/m und im 3.OG 3.2V/m. Woher kommt dieses Phänomen? Je höher hinauf man steigt, desto mehr kommt man aus den Abschattungen der Nachbarhäuser der Bäume oder des Geländes hinaus und desto mehr nähert man sich der Sichtverbindung auf den oder die Mobilfunksender. Und spätestens ganz oben, in den Attikawohnungen gibt es dann direkte Sichtverbindung.
Weil es dann im 4. Obergeschoss gar 6.4V/m und eine satte Überschreitung des Anlagegrenzwertes hätte sein können, stieg man erst gar nicht einmal so hoch hinauf.
In den Schulhäusern verzichtete man,angeblich um den Schulbetrieb nicht zu stören, auf Messungen in den Klassenzimmern und begnügte sich für die Messung der Strahlung aus Mobilfunksendern mit vorteilhafteren Messpunkten in Korridoren und auf Pausenplätzen.

In den Wohnungen Unterschied man sogar
zwischen Kurzzeitmessungen, mobilen Messungen und Langzeitmessungen. Das bedeutet:
Kurzzeitmessungen sind stationär, zB mit dem Dosimeter auf dem Sofa der Sitzgruppe, während 10 Minuten mit Messintervall von 10Sekunden.
Mobile Messungen bedeuten, das Herumtragen des Dosimeters in der Wohnung während 10 Minuten mit Messintervall von 6 Sekunden.
Langzeitmessungen sind Messungen mit dem Dosimeter stationär auf Betthöhe des Schlafzimmers, während 24 Stunden mit Messintervall von 10 Sekunden.

Die publizierten Werte, hier die Beiträge der Mobilfunksender, RMS-Werte, gemäss Tabelle 37 auf Seite 79.
Kurzzeitmessungen:
Minimum 0.26V/m, Durchschnitt 1.2, Maximum 4.19V/m
Mobile Messungen:
Minimum 0.47V/m, Durchschnitt 1.5, Maximum 4.07V/m
Langzeitmessungen:
Minimum 0.21V/m, Durchschnitt 1.21, Maximum 7.43V/m

Sehen sie sich bitte das mal genauer an.
Was nützt einem oder einer Schlaflosen ein Durchschnitt von 1.21V/m, wenn zwischendurch die Strahlung manchmal auf 7.43V/m. also auf rund 50% über den nach NISV (Schweiz) erlaubten Anlagegrenzwert von 5V/m ansteigt?
Und zudem laut EuropaEM-EMF Leitlinie für biologische Richtwerte in Schlafräumen nachts 0.06V/m nicht überschritten werden sollte.

Jetzt wissen wir auch weshalb sich die Schlitzohren vom BAFU in der Pressemitteilung stets darauf berufen, die Immissionsgrenzwerte seien bestens eingehalten. Denn bei Immissionsgrenzwerten handelt es sich um reine Sicherheitsabstände zu den Sendeantennen, welche das Ansteigen der Temperatur von Organen des Menschen innerhalb von 6 Minuten um 1°C verhindern sollen. Bei den Anlagegrenzwerten dagegen handelt es sich um einen Wert, welcher den Daueraufenthalt von Menschen gewährleisten sollte, ohne dass diese davon krank werden. Und dieser Wert beträgt nicht 40-60V/m wie der Immissionsgrenzwert, sondern je nach Funkfrequenz, bloss 4-6V/m. Wegen der Mischrechnung in den allermeisten Fällen 5V/m.
Und wie wenig diese 4-6V/m noch wert sind, kann hier nachgeschlagen werden: https://www.gigaherz.ch/konzernanwaelte-schmeissen-faule-eier-nach-berenis/

FAZIT: Die Schweizer Bevölkerung ist mit hochfrequenten elektromagnetischen Feldstärken, verursacht durch Mobilfunksender, nicht moderat belastet, wie die zuständigen Behörden behaupten, sondern katastrophal hoch. Wie weit 5G in den dokumentierten Feldstärken überhaupt involviert ist, ist aus dem vorliegenden Bericht nicht ersichtlich. Das verwendete Dosimeter kann Impulse, die kürzer als 50 Millisekunden sind, nämlich gar nicht erfassen.


Link zum 2. Jahresbericht SwisNIS:
https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/82513.pdf

Von Hans-U. Jakob

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