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Konzernanwälte schmeissen faule Eier nach BERENIS

Um den Sondernewsletter von BERENIS, der offiziellen Beratergruppe des Bundesrates vom Januar 2021 verschwinden zu lassen, haben die Konzernanwälte der Mobilfunkbetreiber keine Mühen gescheut. Nachdem ihnen dies offensichtlich nicht gelungen ist, da die Schweizer Schutzorganisationen diesen rechtzeitig für alle Zeiten auf ihren eigenen Servern gesichert haben, bringen sie jetzt ihre Eierwerfer in Stellung.

Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 24. November 2021

Was zur Zeit in den Antworten der Mobilfunker an die Behörden auf die oft hunderten von Einsprachen gegen den Neubau oder gegen die Hochrüstung von bestehenden Mobilfunksendern zu lesen ist, lässt einem Fachkundigen schon mal das Blut in den Adern gefrieren.

Was bringt denn die Konzernjuristen dermassen auf die Palme?

Es ist der oxydative Stress
FAKT ist: Als Folge von Dauerbestrahlung aus Mobilfunksendern ist aus einer grossen Reihe neuer Studien die Wirkung «Oxydativer Stress» bekannt geworden. Wenn oxidativer Stress verstärkt auftritt, entstehen vermehrt Störungen der Stoffwechselvorgänge und Schäden an den Zellen. Also eine Vorstufe von Krebs. Laut Tante Wikipedia auch noch neurodegenerative- und Herz-Kreislauferkrankungen. Auch ganz nett!
Das hat die Arbeitsgruppe BERENIS im Januar 2021 zu der Herausgabe eines alarmierenden Sonder-Newsletters mit folgender Schlussfolgerung veranlasst.
Zitat: Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Mehrzahl der Tierstudien und mehr als die Hälfte der Zellstudien Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress durch HF-EMF und NF-MF gibt. Dies beruht auf Beobachtungen bei einer Vielzahl von Zelltypen, Expositionszeiten und Dosierungen (SAR oder Feldstärken), auch im Bereich der Anlagegrenzwerte. Ende Zitat.
HF-EMF=hochfrequente elektromagnetische Felder = nichtionisierender Strahlung aus Mobilfunksendern.
Der Anlagegrenzwert ist der höchst zulässige Strahlungswert an OMEN (Orten empfindlicher Nutzung) und gilt, da dieser angeblich 10mal strenger als im europäischen Umland sein soll, gemäss der Schweizerischen Umweltschutzgesetzgebung als Vorsorgewert.
Als OMEN gelten lediglich Schlafzimmer, Wohnzimmer, Krankenzimmer und Innenraum-Arbeitsplätze. Aussen-Arbeitsplätze gelten explizit nicht als OMEN. Landwirte, Gärtner und Bauarbeiter sind ja bekanntlich keine Menschen.

Nach dem BERENIS-Sondernewsletter vom Januar 2021 zu schliessen, sind die schönen Schweizer Vorsorgewerte jetzt zu Gefährdungswerten auf hoher Stufe geworden.

Dass diese Erkenntnisse die Mobilfunkbetreiber in helle Aufregung versetzten, ist nachvollziehbar. Denn es könnte das Ende ihrer Milliardengeschäfte bedeuten. Nicht entschuldbar sind jetzt aber die Falschbehauptungen, welche sie in ihren Antworten zu Einsprachen und Bechwerden bei Behörden und Gerichten zum Besten geben.
Solche Dokumente liegen bei Gigaherz.ch als Quelle zu nachstehendem Bericht vor.

So wird allen Ernstes behauptet, der BERENIS-Sondernewsletter sei gar kein Produkt des BERENIS-Gremiums, sondern ein Alleingang von 2 Gruppen-Mitgliedern.
Auch wenn das dem Präsident der Arbeitsgruppe, Dr. Martin Röösli, welcher auch noch Mitglied der ICNIRP ist, gar nicht ins Konzept passt, der Sonder-Newsletter ist ein offizielles Dokument der Arbeitsgruppe, von dieser besprochen und genehmigt und steht auf deren offiziellem Papier.
Hier einsehbar: https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2021/07/BERENIS-Sondernewsletter-Januar-2021.pdf Schlussfolgerungen auf Seite 8 bitte genau durchlesen.

Neuerdings
versteigt sich Swisscom in ihren Einspracheantworten sogar noch zur Feststellung oxydative Moleküle seien bei vielen menschlichen Aktivitäten, wie zum Beispiel Sport normal und notwendig.
Hat man schon mal davon gehört, dass Sporttreiben im normalen Rahmen etwa neurodegenerative Störungen auslöst?

Das Versteckspiel hinter dem neuesten Bundesgerichturteil

Richtig arglistig wird es wenn die Mobilfunker in Ihren Einspracheantworten keck behaupten, dem Bundesamt für Umwelt lägen keine neuen Studien vor, die eine Anpassung der Grenzwerte erforderlich machen würden. Dabei zitieren sie stinkfrech das neueste Bundesgerichtsurteil in dieser Sache, mit der Nummer 1C_375/2020 vom 5. Mai 2021.
Achtung: Aus diesem Urteil geht unter Erwägungen Punkt 2.3 jedoch eindeutig hervor, dass das Bundesgericht den am 22.Januar 2021 als Beweismittel von den Beschwerdeführenden nachgereichten BERENIS-Sondernewsletter, Ausgabe Januar 2021, da angeblich zu spät eingereicht, aus den Akten geworfen und gar nicht berücksichtigt hat. Das Verfahren begann am 15.April 2019 zu laufen und das Bundesgericht war der Ansicht, dieses Beweismittel hätte von Beginn weg beigelegt werden müssen. Die Bundesrichter Kneubühler, Haag und Fellmann waren also der Meinung, das Beweismittel hätte bereits 2 Jahre vor dessen Erscheinen beigebracht werden müssen. Juristenlogik!?
Lange wird sich das Bundesgericht, von frustrierten Anwälten etwa auch «Lotterie Romande» genannt, diese böswillige Praxis nicht mehr leisten können, denn es sind unterdessen mehrere Verfahren mitsamt «rechtzeitig» eingebrachtem BERENIS-Sondernewsletter unterwegs.

Es ist aus und vorbei. Die schönen Schweizer Grenzwerte, die angeblich 10mal besser sein sollen als alle ausländischen, sind zu Gefährdungswerten auf hoher Stufe geworden. Neue Mobilfunk-Sendeanlagen dürfen nicht mehr bewilligt werden. Weitere Diskussionen erachten wir deshalb als überflüssig.

Von Hans-U. Jakob

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