Auch unter neuem Namen wird gelogen
Der Orange Communications AG, kürzlich umbenannt in SALT, ist das Grundsatzurteil 1C/200/2012 des Bundesgerichts vom 17. Dez. 2012 (Falera GR) in welchem das Bundesgericht das Nach-, Um- und Hochrüsten von bestehenden Mobilfunkantennen in der Landwirtschaftszone generell verbietet, sehr gut bekannt.
Orange resp. SALT versucht deshalb zur Zeit landesweit die Anwohner von Mobilfunksendeanlagen arglistig zu täuschen, indem sie ihre massiven Hochrüstungspläne mit „Austausch der bestehenden Sendeanlage“ publiziert.









