Preisgekrönte Qualitätsjournalisten dürfen weiterhin ungestraft behaupten, «Mobilfunkgegner zünden Antennen an und hin und wieder fliegen sogar Antennen in die Luft». Obschon die Polizei auch nach drei Jahren intensiver Fahndung, weder Brandstifter noch Sprengstoff-Attentäter präsentieren konnte. Man stelle sich das Riesengeschrei in den Medien vor, falls da irgendwo irgendeine/r zum Vorschein gekommen wäre.
Das Zürcher Obergericht hat jetzt, 18 Monate nach Einreichung unserer Beschwerde entschieden, dass die Staatsanwaltschaft Limmat seinerzeit unsere Strafanzeige gegen Schweizer Radio- und Fernsehen SRF wegen planmässiger Verleumdung und übler Nachrede zu Recht nicht entgegengenommen habe.
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