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Beispielhafter Leitfaden zum Senderbau

Angestrebtes österreichisches Vorsorgeprinzip zum Bau von ortsfesten Sendeanlagen, ua. auch von Mobilfunksendern. 

von Hans-U. Jakob, 5.5.2012

Verfasser und Herausgeber dieses beispielhaften Leitfadens sind:

– Österreichische Bundesarbeitskammer

– Österreichische Ärztekammer

– Österreichische Ärztinnen und Ärzte für eine gesunde Umwelt

– Wiener Umweltanwaltschaft

– Österreichische Wirtschaftskammer, Bundesinnung Sparte Gewerbe

– AUVA Österreichische Allgemeine Unfallversicherungsanstalt


Leitfaden.jpgWas verlangt der Leitfaden?


Mit Planungszielwerten die Immissionen von ortsfesten Sendeanlagen auf 0.6V/m (Volt pro Meter) zu begrenzen. Und zwar überall dort wo Menschen länger als 4 Stunden exponiert sein können.

Dabei gilt am exponierten Ort die Summe aller Sender. Diese Summe der bereits vorhandenen Immissionen ist bereits vor Planungsbeginn zu erfassen und zwar mittels 24-Stunden Messungen an einem der höchstbelasteten Tagen.

Kann der Planungszielwert von 0.6V/m nicht erreicht werden, ist mit den betroffen Anwohnern der Konsens zu suchen, das heisst das Einverständnis einzuholen.

Die Unterschiede zur Schweiz

Die Schweizer Vorsorgewerte, auch Anlage-Grenzwerte genannt, betragen im Mobilfunkbereich 900MHz=4V/m. ab 1800MHzZ und höher=6V/m und bei gemischten Anlagen=5V/m. Dabei ist zu beachten, dass diese Werte mit Vorsorge nicht viel zu tun haben, da die Immissionen von Mobilfunksendeanlagen an Orten mit empfindlicher Nutzung infolge Abweichung aus der vertikalen Senderichtung oder unterhalb der Antennen zusätzlich noch infolge der Gebäudedämpfung, rein aus physikalisch-technischen Gründen, auf diese Werte zurückgehen. Dazu wäre in den allermeisten Fällen keine amtliche Regelung erforderlich.

Orte empfindlicher Nutzung sind in der Schweiz nur Orte wo Menschen an mindestens 2.5Wochentagen während 8 Stunden am Tag exponiert sind.

Und in der Schweiz muss nur jede Anlage für sich allein den Anlage-Grenzwert einhalten. Eine Summierung ist nicht erlaubt. Ausgenommen, die verschiedenen Anlagen würden sich auf demselben Hausdach befinden oder in einem sehr engen Anlage-Perimeter von nur einigen wenigen Metern. (Meistens weniger als 30m)

Hochinteressant ist das Verhalten der obligatorischen Versicherungsanstalten

Während die Österreichische Allgemeine Unfallversicherungsanstalt AUVA die 0.6V/m-Forderung mitunterzeichnet, kreiert die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SUVA für dieselbe Strahlung eigene „todsichere“ Grenzwerte von 90V/m. Dies um weder bei Todes-, Invaliditäts- noch bei Krankheitsfällen irgendwelche Leistungen oder gar Renten erbringen zu müssen. Das ist natürlich auch ein Vorsorgeprinzip. nur in die verkehrte Richtung.

Sehen Sie dazu nach unter /spiel-mir-das-lied-vom-tod/ Nicht einmal das Spitalpersonal und die Patienten sind vor den unverschämten SUVA-Versicherungsmathematikern sicher. Denn 90V/m ist praktisch das Doppelte von dem, was die aus Industrievertretern zusammengesetzte Internationale Strahlenschutzkommission ICNIRP zusammengebastelt hat. Wie dieser Altherrenclub die Welt zum Narren hält, lesen Sie unter /die-icnirp-story-ein-privater-altherrenclub-haelt-die-welt-zum-narren/

Umgang mit Unsicherheiten

Der österreichische Leitfaden geht davon aus dass bei wissenschaftlichen Untersuchungen erst deutlich unterhalb der 0.6V/m-Grenze keine gesundheitlichen Effekte mehr gefunden werden konnten und dass für Langzeiteffekte die Datenlage noch völlig ungenügend sei. Somit geht auch dieser Leitfaden bloss in Richtung einer Konsenslösung. Die Machbarkeit der 0.6V/m-Grenze wird ua. darin gesehen, dass die 3 Netzgesellschaften, die jede für sich für eine flachendeckende, landesweite Verstrahlung sorgt, zu einer einzigen zusammengelegt wird.

Im Schweizerischen Leitfaden vom Januar 2010, verfasst unter der Federführung des Bundesamtes für Umwelt wird den Gemeinden vor allem gesagt was sie unter keinen Umständen tun dürfen, nämlich weder an den Immissions- noch an den Anlagegrenzwerten rütteln. Den Gemeinde-Verantwortlichen wird quasi der Tarif durchgegeben, wie sie den Antennenwald zu mehren und zu pflegen und zu hegen haben. Man fragte sich bei dessen Erscheinen, ob das nicht gar ein Werk der PR-Spezialisten der Mobilfunkbetreiber sei. /gemeinden-und-staedten-wird-der-tarif-bekanntgegeben/

Im Gegensatz dazu fordert der österreichische Leitfaden die Gemeinden dazu auf, was der schweizerische verbietet. Nämlich die Grenzwerte massiv zu senken.

Die gesamte Gebrauchsanweisung dazu finden Sie unter https://www.gigaherz.ch/media/PDF_1/Leitfaden-A.pdf

Von Hans-U. Jakob

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