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Basler Immissionskataster – eine plumpe Fälschung!

Lufthygieneamt beider Basel verkauft mit einem gezinkten Immissionskataster die Bevölkerung für dumm.

von Hans-U. Jakob, 28.1.2011

Offensichtlich im Hinblick auf die Einführung der 4. Mobilfunk-Generation die voraussichtlich noch einmal 10mal mehr Sendemaste als bisher benötigt, möchte das Lufthygieneamt die Bevölkerung in falsche Sicherheit wiegen und dem Ansturm von zu erwartenden Einsprachen und Beschwerden abfangen.

Dieser Kataster ist in betrügerischer Absicht erstellt worden.

Er stellt die Immissionswerte absichtlich in der Höhe von 1.5m über Boden dar, obschon die Verantwortlichen haargenau wissen, dass sich die Strahlungswerte pro Stockwerk Höhenzunahme, je nach Sichtverbindung zu den Antennen, verdoppeln können. So im Muster 0.2-0.4-0.8-1.6-3.2-6.4V/m (Volt pro Meter). In diesem Beispiel EG bis 5. Stock.




Verstrahlung_Basel.JPG



In diesem Bild oben des Lufthygieneamtes wird dem Betrachter tatsächlich vorgegaukelt die E-Feldstärken in Basel würden grösstenteils lediglich 0.05 bis maximal 0.5V/m betragen. Dass diese Aufnahme mit den Verhältnissen im 3. bis 6. Stock eines Hauses nicht im Entferntesten übereinstimmt, kann der Laie ja nicht wissen. Denn die Gebäudedämpfung beträgt bei seitlicher Anstrahlung in V/m gemessen lediglich Faktor 1.7 (Wurzel aus 3) für Backstein.  Und bei offenen Fenstern gleich Null.




Nebenkeule1.JPG



Als Beweismittel kann diese Grafik (im Bild oben) des Schweizer Bundesamtes für Umwelt (BAFU) aufgeführt werden. Die schwarze Kurve zeigt die Werte in V/m im Zentrum des Strahlenkegels und die rote die Werte 1.5m über Boden. Nicht einmal diese rote Kurve stimmt mit den Angaben des Lufthygieneamtes überein. Zudem ist diese Grafik für eine Sendeleistung von 1000Watt ERP pro Senderichtung erstellt worden, während heute 2000Watt ERP auch in städtischen Gebieten keine Seltenheit mehr sind.

Als weiteren verwerflichen Trick verwendet das Lufthygieneamt zum Beweis der angeblichen Harmlosigkeit von Mobilfunkstrahlung zum Vergleich mit den Grenzwerten diejenigen für Kurzzeitaufenthalt von 28 bis 61 V/m, anstatt diejenigen von 3 bis 6V/m für Daueraufenthalt. Dem Lufthygieneamt ist jedoch bestens bekannt, dass die höheren Grenzwerte für Kurzzeitaufenthalt von 28 bis 61V/m nach Bundesgerichtspraxis nur dort angewendet werden dürfen, wo sich Menschen nicht länger als 2.2 Stunden täglich aufhalten. (Die unterschiedlichen Werte von 28-61 ergeben sich aus unterschiedlichen Frequenzlagen)

Jetzt wo auf Verharmlosung gemacht wird, werden die angeblich 10mal besseren Schweizer Werte für einen Vergleich einfach „vergessen“.

Die Publikation des Lufthygieneamtes lässt an Schlitzohrigkeit zu Gunsten der Mobilfunkbetreiber keine Wünsche mehr offen. Das ist Amtsmissbrauch wie er im Strafgesetzbuch unter Art 312 beschrieben ist und bis zu 5 Jahren Zuchthaus führt.

Link Lufthygieneamt beider Basel

http://www.baselland.ch/immissionskataster-htm.314306.0.html

dann hinunterscrollen bis zu Feldstärkenkarte und anklicken.

Ausschnittvergrösserung möglich.

Mobilfunkstrahlung sichtbar gemacht gibt es auch unter /mobilfunkstrahlung-sichtbar-gemacht/

Von Hans-U. Jakob

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