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Aus der Kurve geflogen

Etwas zu arrogant und ihrer Sache zu sicher sind sie aufgefahren, die Strahlemänner der Nation und mit Vollgas prompt aus der zweiten Kurve, sprich aus der Abstimmung im Ständerat geflogen.

Ein Bericht von
Hans-U. Jakob, Präsident von Gigaherz.ch
Schwarzenburg, 14. Dezember 2016

Zu verdanken haben wir diesen abrupten Stopp gegen die Lockerung der Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung, den 2 Ständerätinnen Brigitte Häberli-Koller (CVP TG) und Géraldine Savary )SP VD)
Wären diese zwei echten Volksvertreterinnen, die den Berufs- Mobbern und Auftrags-Rufmördern der Mobilfunkindustrie nicht glaubten, bei den über hundert Briefen, die sie von Elektrosmog-Geschädigten erhalten hatten, handle es sich durchwegs um solche von Hypochondern, Psychopaten, Versicherungsbetrügern und andere Spinnern, sondern in der vorberatenden Kommission einen fundierten Minderheitsantrag auf Ablehnung der Motionen Noser und KVF-N stellten.
Wäre dieser Minderheitsantrag nicht gestellt worden, wäre es im Ständerat erst gar nicht zu dieser Debatte und zu dieser Abstimmung gekommen, sondern dem Antrag der vorberatenden Kommission auf Zustimmung einfach diskussionslos stattgegeben worden. Der Verein Gigaherz bedankt sich bei den 2 mutigen Frauen herzlich für ihr beherztes Eingreifen ohne Furcht vor dem organisierten Mobbing, welches nun auf sie zukommt.

brigitte-haeberli-kollerO-Ton Brigitte Häberli-Koller (CVP TG)
Ich bitte Sie, wie Sie es gemäss Minderheitsantrag sehen, diese Motion abzulehnen. Dies aus folgenden Gründen: In einem beachtlichen Teil unserer Bevölkerung bestehen eine Abwehrhaltung und grosse Bedenken, ja sogar Ängste gegenüber Mobilfunkantennen und den damit verbundenen Strahlen. Wahrscheinlich haben auch Sie zahlreiche Schreiben, E-Mails usw. von Bürgerinnen und Bürgern erhalten, die ihre negativen Erfahrungen und ihre gesundheitlichen Probleme eindrücklich geschildert und vor einem Ja zu dieser Motion gewarnt haben. Diese Argumente können wir nicht einfach locker ignorieren oder als wenig bewiesen zur Seite schieben. Es wurde in den letzten Tagen sogar eine Petition lanciert, die bereits über 4000 Unterschriften aufweist.
Es gibt heute einfach noch zu wenige Langzeitstudien, die die Unbedenklichkeit solch massiv erhöhter Strahlungswerte für Mensch und Tier klar belegen könnten. Die heute geltenden Grenzwerte sollten deshalb bestehen bleiben, bis wissenschaftlich klar belegt werden kann, dass höhere Grenzwerte keine Gesundheitsschäden nach sich ziehen.

geraldine-savaryO-Ton Géraldine Savary (SP VD)
En commission, lors de l’audition, nous avons reçu une douzaine de représentants des entreprises de téléphonie mobile et deux médecins de l’environnement. Il était difficile d’avoir une position nette et, surtout, sans conséquence sur la santé de nos concitoyens.
C’est au fond ce doute qui doit, à mes yeux, animer le politicien, et d’autant plus le politicien de milice qui, évidemment, n’est pas expert dans les techniques médicales, ni dans celles de téléphonie mobile. Or ce doute m’a convaincue de rejeter cette motion.

Der Versuch einer sinngemässen Übersetzung lautet:
In der Sitzung der vorberatenden Kommission erhielten wir ein Dutzend Vertreter der Mobilfunkunternehmen und zwei Ärzte der Umwelt zu hören. Es war schwierig, eine klare Position zu erhalten vor allem über die Gesundheit unserer Bürger. Es ist im Grunde der Zweifel, welcher meines Erachtens den Politiker führen muss, umso mehr den Miliz-Politiker, der offenbar kein Experte in der Medizintechnik oder in der Mobiltelefonie ist. Dieser Zweifel hat mich überzeugt, diesen Antrag abzulehnen.

Es wurden also 12 Vertreter der Mobilfunkindustrie und 2 Ärzte für Umwelt angehört. Welch eine ausgewogene Zusammensetzung! Umso erfreulicher das Resultat

Mit 19 gegen 20 Stimmen hat es am 8. Dezember um 12.28Uhr der Ständerat als Zweitrat abgelehnt, die Motionen Noser und KVF-N auf Lockerung der Anlage-Grenzwerte für Mobilfunksender als verbindlichen Auftrag an den Bundesrat weiterzugeben. Damit sind diese unsäglichen Motionen vom Tisch und wir könnten zur Tagesordnung übergehen, wenn nicht einige haarsträubende Voten, die während der Debatte im Ständerat zu hören waren, geradezu nach einem Widerspruch und einer Klärung schreien würden!

Doch zum Einstieg noch kurz etwas Erfreuliches:
thomas_minderO-Ton Thomas Minder (Parteilos SH)

Ich bin wahrlich kein Experte in Sachen Strahlen von Mobilfunkantennen; die meisten von uns hier im Saal sind es nicht. Zweifelsohne muss an der ganzen Geschichte mit den hohen Werten der elektromagnetischen Strahlung von Mobilfunkantennen und Handys in Bezug auf unsere Gesundheit etwas dran sein – umso mehr, als wir geradezu mit Mails und Briefen bombardiert wurden, von darunter leidenden Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von Bauern mit Tieren. Es gibt anscheinend einen Bauern, welcher bereits den Tod von 23 Tieren zu beklagen hat, weil sein Hof in der Nähe einer Mobilfunkantenne liegt. Niemand von uns, auch Kollege Noser nicht – schade, dass er heute nicht anwesend ist -, auch Sie nicht, Frau Bundesrätin, kennt die Langzeitfolgen dieser Strahlenwerte auf die Gesundheit von Mensch und Tier; und um diese Langzeitfolgen geht es heute. Niemand kennt sie. Heute einfach zu behaupten, tiefere Grenzwerte hätten keine negativen Folgen für Mensch und Tier, ist wohl sehr einfach, aber nicht seriös.
Da könnten wir gleich Wahrsager Mike Shiva anrufen und ihn nach seiner Meinung fragen, es wäre etwa gleich seriös.

Schade Herr Minder, dass auch Sie wieder die Lockerung der Grenzwerte zu Gunsten der Mobilfunkbetreiber mit tieferen Grenzwerten verwechselt haben. Sie meinten damit wahrscheinlich eine tiefere Hemmschwelle für die Mobilfunker? Die Mobilfunker verlangen nämlich eine Erhöhung des Anlagegrenzwertes von 5V/m (Volt pro Meter) insgesamt pro Anlage, eine Erhöhung auf 10V/m für jeden Betreiber für sich, welcher sich auf einem gemeinsamen Antennenmast befindet. Das ergibt nach physikalischen Gesetzen gerechnet Wurzel aus 10hoch 2+10hoch 2+10hoch2 gleich Wurzel aus 300=17.3V/m. Das entspricht einer Erhöhung um Faktor 3.46, was den Mobilfunkern erlauben würde, ihre Basisstationen mit der 11.97mal höheren Gesamtleistung als heute betreiben zu dürfen. Und das ist dann gar nicht mehr lustig. Denn es gibt auf der ganzen Welt nirgends Orte mit empfindlicher Nutzung, das sind Orte wo sich Menschen dauernd aufhalten, welche mit 17.3V/m bestrahlt werden. Nicht einmal im Zentrum von London oder in den Slums brasilianischer Grossstädte.

Aber sonst sind wir mit Ihrem Votum sehr einverstanden. Dass sich im Saal offenbar niemand mit der Strahlung von Mobilfunkantennen auskennt und dass gewisse Damen und Herren ebenso gut den Wahrsager Mike Shiva fragen können hat sich aus der folgenden Debatte leider bewahrheitet.

O-Ton Hans Wicki (FDP NW)

Wir sind in unserem Land grundsätzlich auf eine gute Mobilfunkinfrastruktur angewiesen. Mit einer massvollen Lockerung der Anlagegrenzwerte und einer angepassten Definition des Anlagebegriffs können Anlagen an bestehenden Standorten aufgerüstet und die neuen Technologien eingesetzt werden. Mit den heutigen rigiden Regelungen der Anlagegrenzwerte stossen wir an Grenzen.

Eine Erhöhung der Strahlungsgrenzwerte von 5 auf 17.3V/m pro Sendeanlage finden wir dann etwa gar nicht so massvoll, sondern für Orte empfindlicher Nutzung eher katastrophal. Und bestehende Anlagen dermassen aufzurüsten, wäre rechtlich schon gar nicht möglich, falls sich der Standortvermieter zur Wehr setzt. Denn diese Standortvermieter haben seinerzeit einen Mietvertrag für Antennen abgeschlossen, die bei ihren Nachbarn nicht über 5V/m erzeugen. Eine stillschweigende Erhöhung auf 17.3 V/m wäre ein schwerwiegender Verstoss gegen Treu und Glauben und könnte zur fristlosen Auflösung des Mietverhältnisses führen. Ein Grund, auf welchen doch sehr zahlreiche Standortvermieter nur gewartet haben, um der verhassten Antenne endlich loszuwerden.

Für den Tourismus ist eine hochstehende Versorgung mit Mobilfunkdiensten ebenfalls ein Muss. Die Gäste in der Schweiz sind anspruchsvoll und erwarten eine flächendeckende Versorgung. Wenn ein Engländer auf der Skipiste ein Selfie oder einen Videoclip mit dem Titlis im Hintergrund macht, dann möchte er diese selbstverständlich sofort posten; somit ist der Werbespot auch gerade gemacht.

Das Selfi des Engländers mit dem Titlis im Hintergrund ist nun wirklich der unausweichlich, unumgänglich wichtigste Grund dazu, weshalb eine Erhöhung des Strahlungsgrenzwertes bei den Anwohnern unabdingbar ist.

Mit den vorgeschlagenen Massnahmen kann es gelingen, dies ohne einen massiven Ausbau der Anlagen voranzutreiben. Dies kommt der ganzen Bevölkerung zugute.

Der ganzen Bevölkerung, ausser natürlich den Millionen die bereits eine Antenne in ihrer Nähe haben. Aber die sind ja nicht so wichtig. Die grösste Antennendichte besteht ja heute in Wohnzonen für minderwertiges Wohnen in Mietskasernen. In den Zonen für gehobenes Wohnen, zum Beispiel am rechten Zürichseeufer werden schon möglichst keine Antennen gestellt.

O-Ton Konrad Graber (CVP LU)
Was ist nun massgebend? – Für mich ist massgebend, was die WHO zu dieser Frage sagt. Wenn die WHO uns sagt, dass wir selbst mit der Erhöhung immer noch zehnmal unter den empfohlenen Werten liegen, muss ich sagen, kann ich einen solchen Entscheid verantworten. Was ist die Alternative? – Die erste Möglichkeit ist: Wir schränken die Mobiltelefonie ein, frieren sie ein, verhindern jede Weiterentwicklung – das ist Variante eins. Variante zwei ist: Wir lassen die Telekom-Anbieter weiter zusätzliche Antennen bauen – das will auch niemand. Die dritte Variante ist die, zu der Sie die Kommission motiviert: Wir bauen die Kapazität der bestehenden Antennen aus, legen die Richtwerte aber so fest, dass sie weiterhin unter einem Zehntel der WHO-Richtlinien liegen. Die Kommission hat sich für diese Variante drei entschieden.

Aber, aber Herr Graber, was ist das jetzt für eine kuriose Rechnung?
Da gaukeln uns die Mobilfunkbetreiber inklusive das Bundesgericht und der Bundesrat seit 15 Jahren vor, wir hätten bereits 10 mal bessere, das heisst tiefere Grenzwerte als die angeblich von der WHO empfohlenen. Jetzt kommen Sie und wollen diese bestehenden Werte um den Faktor 3.5 erhöhen und behaupten allen Ernstes, wir wären dann immer noch Faktor 10 unter den angeblich von der WHO empfohlenen. Ist das jetzt die neue Luzerner Mathematik?
Übrigens: Die WHO empfiehlt hier gar nichts, sondern die ICNIRP, welche sich Internationale Kommission zum Schutz vor Nichtionisierender Strahlung nennt, jedoch keine Behörde, sondern ein rein privater Verein ist. Ein privater Verein bestehend aus den14 weltbesten Abstreitern von gesundheitlichen Folgen nichtionisierender Strahlung, welcher mit seinen FACT-SHEETS nicht nur die WHO, sondern die meisten Regierungen der Welt unterwandert.
Keine Nation der Welt kann irgendjemanden in die ICNIRP delegieren oder von dort abberufen. Die Mitglieder bestimmen ihre Nachfolger nämlich selbst oder setzen ab, wer den Doktrien des Vereins nicht folgt, dass es ausser leichter Erwärmung von Gewebe keinerlei Folgen nichtionisierender Strahlung gebe.

O-Ton Claude Janjak (SP BL)
Aber seit der Behandlung dieses Geschäftes in der Kommission, das muss ich Ihnen sagen, ist doch noch einiges passiert. Wir sind in den letzten Tagen in einer Art und Weise bestürmt worden, die ich als grenzwertig empfunden habe. Das muss ich Ihnen schon sagen. Und zwar ist es einerseits so, dass jeder die Wahrheit für sich gepachtet hat, das ist das eine. Dann fing es allerdings auch schon mit Verunglimpfungen an, auch an die Adresse der Bundesrätin, und das finde ich dann nicht mehr lustig.

Tja Herr Janjak, wenn die Bundesrätin einen derart hohen technischen Blödsinn erzählt, wie denjenigen am 16.6.16 vor der Abstimmung im Nationalrat, finden auch wir das nicht mehr lustig. Das hat mit Verunglimpfung überhaupt nichts zu tun, sondern mit Klarstellung durch Fachleute. Durch Fachleute notabene, welche die Bundesrätin partout nicht anhören wollte. Die Frau Bundesrätin hätte sich vorgängig ihrer Rede all die Fachausdrücke, die sie so grotesk durcheinanderwirbelte, auch von einem Sektionschef des BAFU erklären lassen können. Da wäre ihr kein Stein aus der Krone gefallen. Alles nachzulesen unter https://www.gigaherz.ch/kaiserschmarren/

Niemand hier drin ist Fachmann, bzw. wenige hier drin sind Fachleute bei diesen Fragen. Es sind Glaubensfragen, und es ist schwierig, Glaubensfragen so in der politischen Debatte umzusetzen, dass der eine Recht hat oder der andere falschliegt.
Ich muss Ihnen sagen: Aufgrund all dessen, was da anschliessend noch behauptet worden ist, habe ich meine Meinung insofern geändert, als ich der Motion zustimmen werde.

Nein, nein, Herr Janjak, nichtionisierende Strahlung ist keiner Glaubensfrage unterworfen, sondern knallharten, seit Jahrhunderten geltenden physikalischen Gesetzen. Da müssen Sie sich halt schlau machen und nicht blindlings alles glauben was ihnen die 12 Experten der Mobilfunkindustrie anlässlich der Anhörung durch die vorberatende Kommission alles aufgetischt haben. Da wurde Ihre Unwissenheit schamlos ausgenützt. Gegenreferenten haben Sie ja keinen Einzigen eingeladen.
Ihre Verwirrung jetzt in Glaubensfrage umzumünzen und aus Trotz der Motion zuzustimmen ist eine allzubillige Reaktion

O-Ton Pascale Bruderer-Wyss (SP AG)
Ich möchte der Kommission danken. Ich bin nicht Mitglied der Kommission. Ich habe die Unterlagen studiert und habe zur Kenntnis genommen, dass es eine sehr profunde Überprüfung des Sachverhaltes gegeben hat und dass Sie auch breit entsprechende Anhörungen durchgeführt haben. Für mich haben Sie mit der Zustimmung zur Motion auch einen nachvollziehbaren Beschluss gefasst.
Die Motion schlägt ja einen Schritt vor, der nicht allzu weitgehend ist. Man könnte weiter gehen. Wenn man die Grenzwerte anschaut, wie sie auch von der WHO empfohlen werden, wenn man die internationalen Vergleiche mitberücksichtigt, wenn man sieht, dass in Zukunft vielleicht noch weiter gehende Bedürfnisse auf uns zukommen werden, die nicht nur unbedingt in Richtung einer Erhöhung der Kapazität gehen, sondern auch in Richtung einer Flexibilisierung usw.

So, so, sie haben zur Kenntnis genommen, dass es eine sehr profunde Überprüfung des Sachverhalts gegeben hat. Etwa indem 12 „Experten“ der Mobilfunkindustrie angehört wurden, und kein Einziger aus dem Umfeld der Mobilfunkkritiker und mit äusserstem Widerwillen noch gerade 2 Vertreter der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, die sich pikanterweise erst noch selber eingeladen haben. Ein krasseres Missverhältnis ist da kaum mehr vorstellbar.
Und was schon bei der Kritik zum Votum von Herrn Graber gesagt wurde, die Grenzwertempfehlungen WHO würden Sie besser aus dem Spiel lassen. Diese sind nicht von der WHO sondern von einem privaten Verein, welcher sich Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung nennt, und nichts anders als eine Lobbyistengruppe der Mobilfunk-und Stromindustrie ist, welche auch die WHO bearbeitet.

Darum glaube ich, dass wir uns der Diskussion zu Alternativen stellen müssen. Unter diesem Gesichtspunkte komme ich zum Schluss, dass dieser moderate Vorschlag hier sinnvoller ist, als mehr Antennen aufzustellen, als nötig ist, oder als uns der Diskussion zu verweigern, wie wir sonst dem steigenden Bedarf begegnen wollen. Aber um diese Diskussion kommen wir gar nicht herum. Das ist der Grund, warum ich zu dieser Motion Ja sagen werde, warum ich ihr zustimmen werde.

Die elektrische Feldstärke, das heisst die Strahlung in Volt pro Meter bei den Anwohnern von bestehenden Mobilfunkantennen um das 3.5-Fache erhöhen zu wollen, was rund 12mal stärkere Sender erlaubt, finden wir nicht gerade moderat. Das ist St.Florians-Politik im Quadrat. Diejenigen die schon leiden, noch ärger zu belästigen, damit man Ihnen Frau Bruderer nicht etwa auch noch einen Stängel mit herzigen kleinen Anenneli an den Gartenzaun stellt, finde ich höchst egoistisch. Wir fragen uns, ob Sie am Ende nicht etwa in der falschen Partei sind?

O-Ton nochmals Hans Wicki (FDP NW)
Zu dieser Flut an Meldungen von Leiden der Bevölkerung, die uns da erreicht hat: Ich habe das verstanden, ich verstehe diese Bevölkerungsteile sehr gut. Aber wir müssen uns bewusst sein: Unsere Gesellschaft wird immer leidende Teile haben bei irgendwelchen Elementen, in denen wir uns bewegen. Das kann nicht der Grund sein, dass wir uns einer Entwicklung entziehen wollen. Ich muss diesen leidenden Bevölkerungsteilen schon sagen: Wenn wir dieser Grenzwerterhöhung zustimmen würden, hätte das den Vorteil, dass wir Nein zu Tausenden von neuen Antennen sagen würden. Denn wenn wir der Erhöhung nicht zustimmen, dann müssen wir uns bewusst sein, dass die Entwicklung trotzdem weiter voranschreiten wird. Wenn die Technologie aufrechterhalten werden soll – und das wird sie vermutlich -, dann werden die Anbieter einfach mehr Antennen aufstellen, damit sie die Bedürfnisse der Konsumenten auch erfüllen können.

Herr Wicki wir glauben Ihnen nicht, dass Sie den leidenden Teil der Bevölkerung verstanden haben. Ansonsten würden Sie diesem nicht mit tausenden von neuen Antennen drohen, wenn der Grenzwerterhöhung nicht zugestimmt würde. Sie lassen der leidenden Bevölkerung nur die Wahl zwischen Cholera und Pest.
So geht das ganz sicher nicht!
Und wenn es schon immer Bevölkerungsteile gegeben hat, die unter einer Technologie gelitten haben, so ist es diesmal ganz anders. Beim Mobilfunk gibt es keine Fluchtmöglichkeit mehr. Diese Verseuchung ist flächendeckend

Auch ein erhöhter Grenzwert, muss ich Ihnen sagen, wird fünf- bis sechsmal tiefer sein – und entsprechend mehr Sicherheit bieten – als der Grenzwert, der von der Weltgesundheitsorganisation definiert wird.

Ahaa, jetzt kommen wir der Sache schon näher. Sie scheinen etwas besser rechnen zu können als Ihr Luzerner Parteikollege Graber, der vor 30Minuten noch behauptet hat, wir blieben nach wie vor der Grentwerterhöhung 10mal tiefer als von der WHO empfohlen.

Die WHO sagt zu ihrem Grenzwert, dass es grundsätzlich ein sicherer Wert sei. Bei diesem Wert könne sichergestellt werden, dass die Menschen nicht geschädigt werden. Wir hätten einen fünf- bis sechsmal sichereren Grenzwert. Also dürfen wir hier, denke ich, durchaus von einer moderaten Erhöhung sprechen.

Nochmals. Es ist nicht die WHO, sondern die ICNIRP die das sagt und die ICNIRP spricht bloss davon, dass es zu keiner akuten Gefährdung komme.
Was heisst akut? Das heisst keine Muskelkrämpfe, keine nervösen Zuckungen durch Nervenreizungen und keine Erwärmung von Organen um 1°C innerhalb von 7 Minuten.
Das ist alles. Von Langzeitfolgen wie Krebs, Hirntumoren und Leukämie spricht die ICNIRP ganz bewusst nicht. Und von Effekten wie Schlafstörungen, Muskelschmerzen, Herzrasen, Augenflimmern usw. auch nicht

Ich muss Ihnen einfach sagen: Es gibt nur etwas, was wissenschaftlich zweifelsfrei nachgewiesen wurde, nämlich dass die Menschen vor schädlichen Effekten geschützt werden können, wenn die WHO-Grenzwerte eingehalten werden.

Wenn Sie lediglich die akuten Wirkungen meinen, dann können wir Ihnen zustimmen

Der entsprechende Bericht ist der einzige wissenschaftlich fundierte Bericht, der auch akzeptiert worden ist. Alles andere ist irgendwie etwas diffus. Ich denke, wir dürfen die WHO schon als seriöse und glaubwürdige Organisation ansehen und ihr auch etwas vertrauen. Demzufolge ist es nicht wirklich richtig, wenn wir sagen, das Ganze sei noch schädlicher oder es gebe Unklarheiten.

Welchen Bericht meinen Sie da? Davon gibt es Hunderte.. Pro wie Contra. Und was heisst akzeptiert? Von wem denn? Ach ja, natürlich von der Mobilfunkindustrie, welche Sie ja so einseitig angehört haben.

Ja, es gibt Unklarheiten, und das beinhaltet diese Motion ja auch. Geben wir der Motion deshalb doch eine Chance. Die Motion verlangt nämlich auch, dass ein Monitoring aufgebaut wird. Wenn wir das Monitoring aufbauen, dann kommen wir zu objektiven und repräsentativen Daten, und diese Daten können dann eine rationale Auseinandersetzung mit der Thematik fördern.

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Bild oben: Auf den Schweizer Gemeinden sind über 16‘000 Standortdatenblätter von Mobilfunkantennen archiviert.
Aus diesen geht eindeutig hervor, wie stark die Bevölkerung mit nichtionisierender Strahlung belastet ist. Das ist dort akribisch genau ausgerechnet und bereits nachgemessen worden. Da benötigen Sie kein 7 Millionen teures Monitoring mehr mit sogenannten Dosimetern, welche erfahrungsgemäss um den Faktor 10 bis 100 zu wenig anzeigen. Das würde den Verharmlosern jetzt ganz schön ins Konzept passen. Sehen sie dazu nach unter https://www.gigaherz.ch/das-konzept-zum-emf-monitoring-ein-schlechter-silvesterscherz-des-bundesrates/

Denken Sie aber auch an unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger in den Randregionen, die eben nicht abgeschottet werden wollen. Das kann nur mit einer entsprechenden Verbindung sichergestellt werden. Mit Glasfaserkabeln, muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, können Sie die Randregionen nicht erschliessen.

Genau die Randregionen sind es, die mit Glasfaserkabel weit besser erschlossen werden können als mit Funk. Die Leerrohre sind unter den meisten Strassen seit der Festnetztelefonie noch im Boden und müssen für den Kabeleinzug nur benützt werden.

Zudem können Sie damit auch die Bestrahlung nicht verhindern. Am Ende kommt dann irgendetwas aus dem Glasfaserkabel heraus; es muss da etwas zum Menschen gelangen, der diese Technologie nutzen will, und das ist dann wieder Strahlung.

Halt, Stop! Was aus dem Glasfaserkabel rauskommt ist nicht giftige Mikrowellenstrahlung sondern Licht. Und das ist für Mensch und Tier und Flora und Fauna unbedenklich. Niemand zwingt den End-Nutzer dazu, die Lichtwellensignale wieder in Funksignale zu wandeln, das geht auch über eine ganz normale hausinterne Verkabelung.

Bundesrätin Doris Leuthard (CVP)
Die Bundesrätin hat sich vor dem Ständerat redlich Mühe gegeben, nicht wieder die ganze Physik und die Hoch- und Niederfrequenztechnik durcheinander zu bringen wie vor dem Nationalrat. Alle ihre Argumente sind bereits in den obigen Kommentaren entkräftet worden und brauchen hier nicht nochmals wiederholt zu werden. Einzig nur noch kurz dies:

O-Ton Bundesrätin Doris Leuthard (CvP)

Das Tropeninstitut aus Basel, das ich genannt habe, hat gesagt, dass 90 Prozent der Strahlenbelastung vom Endgerät kommt. Auch wenn Sie, Frau Ständerätin, Ihre Kinder und Grosskinder nur eine Stunde am Tag am Telefon sind, ist das viel schlimmer, fataler als die Antenne.
Ich glaube, bei dieser Widersprüchlichkeit müssen wir auch einen Beitrag leisten, damit die Bevölkerung besser über diese Tatsachen informiert ist, d. h. über die verschiedenen Antennen und die Belastungen. Deshalb wollen wir dieses Monitoring aufbauen; das ist für mich sehr wesentlich, und damit haben wir auch, glaube ich, diesem Vorsorgeprinzip Rechnung getragen, das viele von Ihnen zu Recht erwähnt haben – Frau Ständerätin Savary hat ihre Bedenken geäussert. Wir haben festgestellt, dass wir effektiv eine sehr schwache Datenlage zu diesen elektromagnetischen Feldern haben und dass wir hier auch diesen Sorgen der Bevölkerung entgegentreten können. Dieses Konzept liegt vor, und wir möchten es gerne umsetzen. Das ist auch ein Versprechen. Wenn wir in die Richtung der Motion gehen, schulden wir es der Bevölkerung, dass wir die gesundheitlichen Auswirkungen solcher Felder nicht nur als Bauchgefühl erfassen, sondern wirklich messen, erforschen.

Tja Frau Bundesrätin, gegen ebendieses Tropeninstitut haben wir wegen den Dosimetermessungen, die stets um Faktor 10 bis 100 zu wenig anzeigen, wegen wissenschaftlichem Betrug geklagt. Der Integritätsbeauftragte der UNI Basel, welcher den Fall untersuchen musste, kam dann zum weisen Schluss:
Mit dem falschen Gerät zur falschen Zeit am falschen Ort messen sei nicht wissenschaftlicher Betrug, sondern wissenschaftliche Freiheit. Der Wissenschaftler müse nur genau angeben mit welchem Gerät er wann, was, wo, gemessen habe. Fazit von Gigaherz: Wer den Schwindel nicht erkennt, ist halt selber schuld.
Bitte Frau Bundesrätin sparen Sie sich die 7 Millionen für das Monitoring. Die Bevölkerung hat längstens gemerkt, wie ihr da einmal mehr übel mitgespielt werden soll.
Auf den Schweizer Gemeinden sind über 16‘000 Standortdatenblätter von Mobilfunkantennen archiviert.
Aus diesen geht eindeutig hervor, wie stark die Bevölkerung mit nichtionisierender Strahlung belastet ist. Das ist dort akribisch genau ausgerechnet und bereits nachgemessen worden. An den allermeisten Antennenstandorten haben die Anwohner diese Datenblätter längstens behändigt und lassen sich kein x für ein u mehr vormachen. Also blasen Sie die Übung bitte ab, so lange noch Zeit dazu ist. Sie stiften mit diesem Täuschungsversuch nur erneuten Unfrieden im Land.

Von Hans-U. Jakob

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