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Aus dem Wunderland der Justiz.


Kantonsrat_ZH.jpgDer Sender Zürichberg sendet mit dem Segen der zürcher Regierung immer noch ohne Baubewilligung. Jetzt soll der zürcher Kantonsrat (Bild links) darüber abstimmen, ob die zürcher Staatsanwaltschaft eine Untersuchung eröffnen darf.

Hans-U. Jakob, 26.9.09

Wegen Amtsmissbrauch, Begünstigung und Urkundenfälschung gelangten Anwohner und Gigaherz im Dezember 08 an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich.

Dieses erklärte am 6. April 2009 alle auf dem Zürichberg ausgestellten Baubewilligungen für ungültig. Gegen dieses Urteil wurde nicht an das Bundesgericht rekurriert. Das heisst, die Swisscom verfügte auf dem Zürichberg spätestens ab 10. Mai 2009 über keine gültige Baubewillgung mehr und hätte den Sendebetrieb an diesem Datum einstellen müssen.  Nichts dergleichen geschah. Es wurde munter weitergesendet.

Aufsichtsbeschwerden verpufften im Nichts

Die Aufsichtsbeschwerden von Gigaherz beim Regierungsrat des Kantons Zürich sowie beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) als Oberaufsichstsbehörde fruchteten nichts. Das Bundesamt für Kommunikation, fand es nicht einmal für nötig die Aufsichtsbeschwerde zu beantworten.

 

Wegen der Weigerung, die Einstellung des Sendebetriebes ab Zürichberg zu verfügen, reichte Gigaherz am 11.8.09 beim Bundesstrafgericht in Bellinzona Strafanzeige gegen das BAKOM und den Regierungsrat des Kantons Zürich ein. Das Bundesstrafgericht überwies die Akten zur Abklärung an die Bundesanwaltschaft in Bern. Diese wiederum befand, NICHTS TUN sei kein strafbarer Tatbestand. Logisch! Oder etwa nicht?

 

Wunderwege der Justiz

Nach einer Irrfahrt durch das Bundesstrafgericht, die Bundesanwaltschaft, und das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) ist nun die Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch, Begünstigung und Urkundenfälschung plötzlich auf wundersame Weise wieder in Zürich aufgetaucht. Diesmal bei der Staatsanwaltschaft des Kantons.  Diese hat jetzt bei der Geschäftsleitung des Kantonsrates ein Gesuch gestellt, gegen den Regierungsrat des Kantons Zürich ermitteln zu dürfen.(!)

Das heisst, der Kantonsrat müsste dann irgendwann darüber abstimmen, ob die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich eine Untersuchung gegen die Kantonsregierung eröffnen darf.(!)

Das ist leider kein Witz. Es darf trotzdem herzhaft gelacht werden!

Vorerst muss aber die JUKO, das ist die Justizkommission des Kantonsrates, darüber einen Bericht und Antrag zu Handen der Geschäftsleitung des Kantonsrates verfassen.  Hoffentlich wird aus der JUKO keine JUXKO!

 

Die Vorgeschichte finden Sie unter /korruption-durch-alle-instanzen/

Von Hans-U. Jakob

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