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Anerkennung der Gemeinnützigkeit – Ein Gütesiegel für Gigaherz

Nach der Anerkennung des Vereins Gigaherz.ch durch das Bernische Verwaltungsgericht als beschwerdeberechtigte Umweltschutzorganisation (Urteil Urteil Nr. 22998 U  vom 27.Juli 07) mit künftigem Verbands- resp. Vereinsbeschwerderecht in Sachen elektromagnetischer Verstrahlung, erfolgt nun die längst fällige Anerkennung durch die Steuerverwaltung des Kantons Bern, als gemeinnützige Organisation.

Schwarzenburg, 29.10.07
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Ein Gütesiegel besonderer Art 

Bis anhin musste Gigaherz jährlich mehrere tausend Franken an Steuern bezahlen.  Mit Brief vom 23.10. 07 teilt uns die Steuerverwaltung des Kantons Bern nun mit,  dass das künftig entfalle, da man auf Grund des Verwaltungsgerichtsurteils und der von unserem Verein erbrachten Leistungen der letzten Jahre, sowie unserer Buchhaltung zum Schluss gekommen sei, dass Gigaherz ganz klar gemeinnützige Ziele verfolge.


Zitat aus dem Entscheid der Steuerverwaltung:

Der Verein GIGAHERZ.CH bezweckt die Aufklärung der Bevölkerung, die Unterstützung und die Hilfe im Bereich Elektrosmog in biologisch/medizinischer, messtechnischer und rechtlicher Hinsicht zum Schutz des Lebens, der Biosphäre, der Umwelt und insbesondere der elektrosensitiven Menschen, auch Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit, wie Kinder, Betagte und Schwangere.  U.a. im Sinn von Art.1 USG setzt sich der Verein für den Schutz der Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen und den Erhalt der Fruchtbarkeit des Bodens ein.  Die Institution unterstützt und fördert lebensfreundliche Technologien und setzt sich insbesondere auch mit rechtlichen Mitteln dafür ein, dass bei der gesetzgeberischen Festlegung der Immissionsgrenzwerte gemäss Art.13 USG die Wirkung der Immission von Elektrosmog auf die elektrosensitiven Menschen berücksichtigt wird. Diese Ziele erreicht der Verein GIGAHERZ.CH unter anderem durch „Feldarbeit“ der Mitglieder, durch Erfahrungsaustausch, das bildliche und schriftliche Formulieren von Empfehlungen, den Aufbau eines Informationssystems und durch die Aufklärung der Bevölkerung mittels Vorträgen, Informationsveranstaltungen und Seminaren.

Laut Urteil Nr. 22998 U des Verwaltungsgerichtes des Kantons Bern vom 27.Juli 07 verfolgt die Institution Anliegen des Umweltschutzes.  Die Tätigkeiten des Vereins fördern somit im ökologischen Bereich das Gemeinwohl.  Das Allgemeininteresse kann bejaht werden.  Ende Zitat

Zwei wichtige Meilensteine auf unserem langen Weg sind erreicht:

1. Das Verbands- resp. Vereinsbeschwerderecht und

2. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit und dadurch die Steuerbefreiung.

Gigaherz steht nun rechtlich gesehen auf der Stufe eines WWF oder einer Stiftung für Landschaftsschutz (SLS), einer Pro-Natura oder einer Schweizerischen Energiestiftung (SES)

Doch was tun all die vorgenannten und viele weiteren Organisationen für Elektrosmog-Betroffene?  Vergleichen Sie selbst und werden Sie dann Mitglied bei uns. Es lohnt sich.  Für Fr. 50.-/Jahr sind Sie dabei.

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Von Hans-U. Jakob

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