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Abzockerei durch Basler Behörden

Die Zeitungen sind voll von Reportagen von Elliot Spitzer, der den Banken wegen Gebühren für Börsengeschäfte Vorwürfe macht. Der Preisüberwacher meldet sich ebenfalls und findet, es seien überzogene Spesen berechnet worden. Leider finden wir nichts in den Zeitungen darüber, wie Einsprecher und Rekurrenten, die sich in Sachen Mobilfunk für ihre eigene und des Nachbars Gesundheit einsetzen, neuerdings von den Behörden regelrecht abgezockt werden.

Von unserem Basler Korrespondenten, 21.12.06

Die von Verwaltungen und Gerichten verlangten Vorschusszahlungen sind richtiggehend explodiert.
1999 waren es noch Fr. 700.- um an das Verwaltungsgericht gelangen zu dürfen. Im Jahre 2006, quasi als Weihnachtsgeschenk jetzt plötzlich Fr. 3500.-
Der negative Entscheid der Baurekurskommission, mit Fr. 500.- Kostenfolge, kam zwar nicht nicht überraschend. Aber gleich nach der Einreichung des Rekurses an das Verwaltungsgericht BS die Zahlungsaufforderung von Fr. 3500.– pro Partei. Und dies obwohl es verschiedene Rekurrenten in derselben Mobilfunkangelegenheit gab. Bereits die Baurekurskommission hatte nur einen Entscheid gefällt und dafür gleich von allen Parteien eine Spruchgebühr verlangt.

Das Verwaltungsgericht hat ebenfalls die Zusammenlegung der Kosten auf nur einmal Fr. 3500.- abgelehnt, nur weil sich die Einsprecher nicht auf einen gemeinsamen Text in derselben Sache geeinigt hatten.
Nun, so kurz vor Weihnachten hat man allerhand Anderes zu tun und man mag denken was man will, wenn ein im Mai 2006 getroffener Entscheid erst im Dezember versandt wird und jetzt plötzlich innert 10Tagen die Anmeldung zum Rekurses verlangt wird und dann zusätzlich noch die Frist der Vorauszahlung innert 10 Tagen abläuft. „Honi soit qui mal y pense“.

Die exorbitante Steigerung der Vorschusskosten von Fr. 700.– auf 3500.- zwischen 1999 und 2006 kann schwerlich der Inflation zugeschrieben werden.
Vielmehr zeigt sich die Einstellung der Behörden, wie man mit dem tumben Volke umzugehen hat. Einsprachen in Globo abweisen, meistens ohne Prüfung. Baurekurse werden dann sowieso abgewiesen, da ja oft dieselben Behörden involviert sind. Und wer noch nicht genug hat, soll gefälligst beweisen, dass er Geld hat. Sonst soll er es bleiben lassen.
Das nun die Verwaltungsgerichte ebenfalls so schamlos zugreifen, ist vielleicht verständlich, wenn man die Flut der Einsprachen sieht und die Arbeit, die nach der Suche nach Ablehnungsgründen entsteht, um diese Rekurse zu bodigen und diesen allenfalls noch dem Bundesgericht als schwarzen Peter zuzuschieben.

Dass damit die Rechte der Einsprecher massiv beeinträchtigt werden, scheint den vom Volk gewählten Vertretern der Regierungen und den vom Volk mit Steuergeldern bezahlten Beamten schlicht „wurst“ zu sein. Aber Volksvertreter und glücklicherweise auch Richter werden von Zeit zu Zeit vom Volk gewählt und nicht von den finanziell hochpotenten Mobilfunkbetreibern.
Entweder sie merken es sich, oder sie brauchen es nicht mehr zu merken, weil sie abgewählt worden sind.

Wir müssen diese Machenschaften vermehrt publik machen, damit niemand sagen kann, er habe davon nichts gewusst.
In Basel wird man sich von diesen Machenschaften nicht abhalten lassen, im Gegenteil man wird dem Verwaltungsgericht einige sehr unangenehmen Fragen stellen.

Im übrigen hat der geschilderte Fall sich nicht in Seldwyla, Geothermenia oder Golden Kalb City, sondern in Basel zugetragen.

Tickt Basel eigentlich noch richtig?

Nachtrag vom 22.12.06:
Jetzt bläst offensichtlich auch der Kanton Basel-Land ins selbe Horn.
Die Bauverwaltungen Liestal, Reinach BL und Laufen drohen ihren Bürgerinnen und Bürgern neuerdings gleich in den Baupublikationen im Amtsblatt mit Gebühren von Fr. 3000, falls unbegründet Einsprache erhoben würde. Und was begründet und was unbegründet ist, schreiben die Bauverwaltungen bekannterweise jeweils bei den Anwälten der Mobilfunkbetreiber ab, weil sie selber von Mobilfunk so gut wie gar nichts verstehen. Gebühren von Fr. 3000 auf Ebene Gemeinde, für etwas, was in andern Kantonen selbstverständlich gratis ist. (!!)

FAZIT:
Für Einsprecher und Rekurenten gilt: Sich ja nicht einschüchtern lassen, sondern sich zu einer Klägergemeinschaft zusammenschliessen und sich auf einen gemeinsamen Text einigen. Und bei jedem Rekurs auch noch die verlangten Kostenvorschüsse einklagen.

Von Hans-U. Jakob

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