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Absicht oder Irrtum?

 

Absicht oder Irrtum?

 

Werden durch die Kraftwerke, durch das Eidg. Starkstrominspektorat, durch die Rekurskommission des UVEK und durch das BUWAL Standortdatenblätter von Hochspannungsleitungen absichtlich gefälscht, oder unterliegen diese Instanzen einem grundlegenden Irrtum?

Hans-U. Jakob, 25.9.04

 

Safenwil1.jpg

Wenn eines Tages unmittelbar neben oder über Ihrem Haus eine Hochspannungsleitung neu gezogen wird, müssen die Bauherren (Kraftwerke) Ihnen ein Standortdatenblatt aushändigen, welches über die Intensität des Magnetfeldes, welches in Ihren Räumen zu erwarten ist, Auskunft gibt. Für die Intensität dieses Magnetfeldes ist nicht etwa die Spannung in Kilovolt verantwortlich, sondern der Strom in Ampère, welcher hier künftig fliessen soll und zusätzlich der radiale Abstand zu den Stromleitern.

 

 

AtelMettlenGoesgen.jpg

Hier im Bild ein solches Standortdatenblatt. Für die Liegenschaft im Bild oben wurde eine Belastung für einen Strom von 1120Amp ein Magnetfeld von 0.3uT (Mikrotesla), das sind 300Nanotesla, angegeben. Das heisst, wenn an einem kalten Wintertag der maximal mögliche Strom von 2240Amp fliessen würde, ergäbe dies maximal 0.6uT oder 600nT

 

 

Ganglinie1.jpg

Magnetfeld-Ganglinie für obige Liegenschaft. Gemessen wurde mit einem geeichten Messgerät jedoch an einem Spätsommertag, also bei Halblast) zwischen 10.00Uhr und 14.30 Uhr und es ergaben sich Spitzenwerte von 1030 Nanotesla bei einem Durchschnittswert von 964 Nanotesla über 4.5 Stunden gemittelt. Das ist 3 mal höher als auf dem Standortdatenblatt deklariert wurde.
Abgesehen davon darf laut NIS.Verordnung Art.13 nicht irgend ein Durchschnittswert herangezogen werden, sondern es muss für die Grenzwerteinhaltung mit dem maximal möglichen Spitzenwert gerechnet werden. Nur Eisenbahnen, dürfen über 24 Stunden mitteln.

 

 

GIL-Magnetfeld.jpg

Grafische Darstellung der Magnetfelder verschiedener Uebertragungsarten in einer Werkaufzeichnung aus der Praxis von Siemens D
dunkelblau=Freileitung, 2 Stränge à 1500Amp
rosa=kunstsoffisolierte Bodenkabel, 2 Stränge à 1500Amp
grün=gasisolierte Bodenverlegung, GIL, 2Stränge à 1500Amp
Uns interessiert hier einzig die dunkelblaue Kurve der Freileitung von 2 Strängen à 1500Amp auf einem sogenannten Donaumast. Laut Kraftwerken, Eidg. Starkstrominspektorat, Rekurskommission des UVEK und BUWAL sollte in 50m horizontalem Abstand zum Mast, das entspricht 60m radialem Abstand bei einer Höhe des Zentrums des Leiterbildes von 35m über Grund, noch ein Magnetfeld von 1uT (Mikrotesla) = 1000Nanotesla vorhanden sein. Die Praktiker von Siemens und von Gigaherz.ch kommen jedoch messtechnisch auf das 3-Fache.

 

Abschliessender Kommentar:
Was soll das jetzt, ihr Herren Oberingenieure und Fachrichter? Wollt ihr uns einmal mehr für dumm verkaufen? Oder habt Ihr Euch so fürchterlich täuschen lassen? Wenn JA von wem?
Es nützt Euch gar nichts, wenn Ihr Vorstandsmitglieder von Widerstandsgruppen hinterlistig aus fadenscheinigen Gründen verhaften lassen wollt!
Es nützt Euch gar nichts, betroffenen Anwohnern, die infolge Eurer Täuschungsmanöver beim Bundesgericht abgeblitzt sind und jetzt eine Wiederaufnahme des Verfahrens fordern, mit der Polizei und mit Strafanzeigen zu drohen.
Die einzige Chance, die Euch noch bleibt, ist die Sache schleunigst richtigzustellen und alle Standortdatenblätter neu aufzulegen und alle Verfahren neu zu beurteilen.
Eine erneute Zuflucht zu neuen Schwindeleien werden wir nicht dulden!

Vorgeschichte dazu unter:

Längenberg: Einspracheverhandlungen im Stil einer BKW-Verwaltungsratssitzung (unter Recht oder Unrecht)

Längenberger Hochspannungskrimi (unter Historisches)

Von Hans-U. Jakob

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