Das Antennenflut-Gesetz muss im Keim erstickt werden.
Es ist kein eigentliches Gesetz, welches den reibungslosen Aufbau des kommenden 6G-Netzes mit zusätzlichen 40’000 Antennenstandorten ermöglichen soll, sondern einige perfide Änderungen im Fernmeldegesetz. Es soll nicht noch einmal passieren, dass 6 Jahre nach Einführung einer neuen Mobilfunk-Generation, wie dies zur Zeit bei 5G geschieht, wegen einer Flut von unerledigten Baueinsprachen das Netz immer noch nicht voll ausgebaut ist.

von Hansueli Jakob
NIS-Fachstelle von gigaherz.ch
Lanzenhäusern, 3. März 2026
Was ist geschehen?
Infolge der tausenden von unerledigten Einsprachen betroffener Anwohnerinnen und Anwohnern, fehlen den Schweizer Mobilfunkbetreibern selbst nach 6 Jahren 5G-Betrieb, immer noch rund 6000Antennenstandorte. 2019 sprachen sie von erforderlichen 26’000, erreicht bis Ende 2025 haben sie gerade mal 20’000. Etwa die Hälfte davon sind bestehende, auf adaptives 5G hochgerüstete Sendeanlagen und die andere Hälfte dann Neuanlagen.
Eine Mobilfunk-Generation dauert etwa 5 bis höchstens 8 Jahre und nach 6 Jahren steht bereits 6G, mit nochmals 40’000 zusätzlichen Antennenstandorten vor der Tür.
Was ist 6G
Kurz gesagt all das, was bei 5G versprochen, aber nie eingehalten werden konnte.
Zum Beispiel die Übertragung von 100mal mehr Daten in 100mal höherer Geschwindigkeit mit 10mal weniger Sendeleistung. Sehen sie dazu bitte nach unter: https://www.gigaherz.ch/6g-und-millimeterwellen/
Um dieses zeitgerecht einzuführen, gibt es für die Mobilfunk-Lobby nur eine Lösung und diese heisst:
Der Anwohnerschaft muss die Einsprache-Berechtigung entzogen werden.
Dazu ist nach der Idee des Bundesrates, eingeflüstert durch das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) das Fernmeldegesetz wie folgt anzupassen:
Mobilfunkbetreiber sollen mit dem Bau oder der Hochrüstung einer Mobilfunk-Sendeanlage beginnen können, sobald sie einen oder eine Geldgierige gefunden haben, die ihr Hausdach oder einige wenige Quadratmeter Boden für den Bau zur Verfügung stellt.
Die Mobilfunkbetreiber haben lediglich noch eine Meldepflicht an das Kantonale Umweltamt, respektive an deren NIS-Fachstelle. Diese prüft dann ob die strahlungstechnischen Voraussetzungen erfüllt sind und erteilt, falls dies zutrifft, die Betriebsbewilligung.
Die Mobilfunkbetreiber dürfen dann die bereits gebaute oder hochgerüstete Anlage ohne Einspracheverfahren und ohne jegliche Anhörung der Anwohnerschaft in Betrieb nehmen.
Falls die Anwohnerschaft davon Wind bekommen sollte, dass in ihrer näheren Umgebung eine neue oder hochgerüstete Mobilfunk-Sendeanlage laufe, dürfe sie dagegen innert 30 Tagen nach Inbetriebnahme beim Verwaltungs- oder Kantonsgericht eine Beschwerde einreichen. (Kostenrahmen Fr. 4000-6000) Eine aufschiebende Wirkung sei jedoch der Beschwerde zum Vorneherein entzogen.
Wie blanker Hohn steht da noch, damit seien die Rechte der Bevölkerung nach wie vor gewahrt.
Mit andern Worten: Ihr dürft den Kakao durch den man euch zieht, jetzt auch noch saufen.
Etwas vornehmer ausgedrückt: Bis dannzumal die unterdessen laufende Mobilfunk-Sendeantenne vom Bundesgericht beurteilt ist, welches von Funktechnik ohnehin nichts versteht, kann es 5 Jahre dauern. Und dann steht ja schon 7G vor der Türe…..
Vor Gesetzesänderungen in diesem Ausmass müssen jeweils die interessierten und betroffenen Kreise in einem sogenannten Vernehmlassungsverfahren angehört werden.
Der Bundesrat hat das Bundesamt für Kommunikation in Biel mit dieser Anhörung, sprich Vernehmlassung beauftragt.
Alle Proteste, die an das Departement UVEK oder dessen Vorsteher, Bundesrat Albert Rösti gerichtet worden sind, wurden automatisch an das BAKOM in Biel weitergeleitet.
Auf der Liste von Organisationen, die angehört werden müssen, steht nebst dem Verein «Schutz-vor-Strahlung» auch der Verein «Gigaherz.ch».
Um seiner Vernehmlassung das nötige Gewicht zu geben, hat «Schutz-vor-Strahlung» eine öffentliche Unterschriftensammlung gestartet.
Diese Unterschriftensammlung ist jedoch weder eine Volksinitiative (diese kommt noch) noch ein Referendum, sondern einfach eine Gewichtgebung der Vernehmlassung von «Schutz-vor-Strahlung».
Diese Unterschriftensammlung ist perfekt organisiert, und stimmt mit den Zielen von Gigaherz.ch vollkommen überein. So dass wir uns mit Respekt und grossem Dank hier anschliessen können. Hier geht es zu den Unterschriftenbogen: https://schutz-vor-strahlung.ch/news/stopp-gesetz/
Die ausgefüllten Bogen bitte bis zum 26.März zurücksenden an:
Schutz-vor-Strahlung, 8044 Zürich
Weitere Aktionen gegen die Gesetzesänderung
Eigene Stellungnahme einreichen: Jeder und jede in der Schweiz darf seine Meinung zur Gesetzesänderung dem Bundesrat mitteilen. Ihre persönliche Meinung senden Sie bis am 31. März 2026 an:
tp-sekretariat@bakom.admin.ch
Nationaler Unterschriften-Sammeltag: 21. März 2026: Melden Sie sich bei Schutz-vor-Strahlung, wenn Sie entweder einen Stand organisieren oder Unterschriften sammel möchten. Man bringt Stand-Organisatoren und Sammler zusammen! Jetzt anmelden
Die Unterschriftenbogen werden am 31.März dem Bundesamt für Kommunikation in Biel überbracht. Wer dabei sein möchte, ist herzlich eingeladen.
Treffpunkt und Zeit werden noch bekanntgegeben.
Die Vorgeschichte mit allen erforderlichen Links finden Sie hier: https://www.gigaherz.ch/alaaarm-roesti-hat-den-bogen-ueberspannt/

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