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720’000 Franken Wertverlust auf Einfamilienhaus wegen Hochspannungsleitung

720’000 Franken Wertverlust auf Einfamilienhaus wegen Hochspannungsleitung

Ein Bericht von Hans-U.Jakob, gigaherz.ch 11.03.04

Frau XY war eine erfolgreiche Grafikerin am Computer. Weil sie gut, gerne und viel arbeitete, verdiente sie auch viel.
Deshalb konnte sie hoch über einem Schweizer See an einem Steilhang ein älteres Einfamilienhaus in prächtigster Lage erwerben, wo sie kurz darauf auch ihr Atelier einrichtete.
Im Laufe der Jahre richtete sie sich immer schöner, besser und geschmackvoller ein, liess Vieles ausbessern, renovieren und vergrössern. Zusammen mit der Neugestaltung des Gartens, entwickelte sich hier ein Bijou, welches zuletzt einen Verkehrswert von 900’000 Franken aufwies.

Das Unheil naht in Form einer neuen 400kV- Hochspannungsleitung, welche in der Nähe ihres Grundstücks durchführen sollte.

Eine ganz böse Ueberraschung bot sich der Besitzerin, als sie nach 3 Wochen von einem Ferienaufenthalt aus Südfrankreich zurückkehrte. Die Leitung war nicht so, wie geplant, gebaut worden, sondern führte jetzt, in Abweichung des Projektes, unmittelbar unterhalb ihres Hauses über ihr Grundstück. Die Leiterseile hingen jetzt 5m neben ihrem Haus bis auf Firsthöhe herab. Die Sache sei wegen des schwierigen Geländes technisch nicht anders machbar und wirtschaftlich nicht anders tragbar gewesen, beschied man sie.

Ein langjähriger zermürbender Kampf beginnt.
Als erstes bot man ihr 1500 Franken Entschädigung für das sogenannte Durchleitungsrecht.
Wenn sie damit nicht zufrieden sei, werde man sie von ihren Eigentümerrechten enteignen und dann bekomme sie noch 500 Franken weniger, gab man ihr zu verstehen. Zudem seien elektromagnetische Felder völlig harmloser Natur. Negative Einflüsse seien Erfindungen von Psychopathen, Staatsfeinden und Sektenbrüdern.

Eines Tages wurde die Leitung eingeschaltet und sogleich begannen die Computer unter den immensen Magnetfeldern, welche diese Leitung erzeugte, aufs heftigste zu spinnen, so dass sich die Frau nach einem andern Atelier umsehen musste. Weiter unten in der Ortschaft. Damit war es nicht getan. Sie begann unter heftigen Gelenk- und Gliederschmerzen, sowie unter grauenhaften Kopfschmerzen zu leiden, sobald sie zu Hause war. Ans Schlafen war hier überhaupt nicht mehr zu denken.

Das Haus war unbewohnbar geworden.
Und was noch schlimmer war: wegen der hier erworbenen Elektrosensibilität, welche einmal erworben, auch bei schwachen Feldern wie eine immer wiederkehrende Allergie wirkt, vertrug sie auch den zur Berufsausübung notwendigen Grafikcomputer plötzlich nicht mehr. Sie war nicht nur obdachlos, sondern auch noch arbeitslos geworden, weil sie alle Kunden verlor, was unter diesen Umständen nicht anders zu erwarten war.

Alle Gerichtsverfahren verloren.
Als glühende Patriotin glaubte sie an unsere Justiz und verlor prompt alle Prozesse bis hinauf ans Bundesgericht. Alles sei rechtens. Weil es anders wirtschaftlich eben nicht tragbar sei, und die 100mal tieferen neuen Grenzwerte für elektromagnetische Felder müssten hier nicht eingehalten werden, erstens weil es technisch nicht anders machbar und zweitens die Leitung noch vor deren Inkrafttreten bewilligt worden sei.

Von der Polizei auf die Strasse gestellt
Als sie mit den Kraftwerksdirektoren und dem eidgenössischen Starkstrominspektorat ein „persönliches Gespräch“ führen wollte, wurde kurzerhand die Polizei gerufen und sie landete unsanft auf der Strasse. Inklusive Androhung eines Strafverfahrens wegen Hausfriedensbruch im Wiederholungsfall.

Sie liess sich davon überhaupt nicht beeindrucken, „belästigte“ die Direktoren und Inspektoren dauernd während Jahren aufs Neue, weil sie überhaupt nichts mehr zu verlieren hatte. Ihr Haus mitsamt einem Schuldenberg, war so oder so nicht mehr bewohnbar. Ihre Kundschaft war verloren und die Gesundheit ebenfalls dahin.

Als sich jetzt kürzlich kritische TV- und Radiosendungen für den Fall zu interessieren begannen, boten ihr die Kraftwerksdirektoren an, die Liegenschaft mit einem sogenannten Enteignungsverfahren abzukaufen, zum Marktwert versteht sich. Dazu musste das Anwesen neu eingeschätzt werden.

Ein böses Erwachen.
Statt der einstigen stolzen 900’000 Franken ist das Haus, das wegen der Hochspannungsleitung niemand haben will, nur noch knappe 180’000 wert. Trotz der einmalig schönen Aussicht möchten hier nicht einmal die Kraftwerksdirektoren wohnen. Die Herren Bundesrichter natürlich schon gar nicht!
Vielleicht könnte die Liegenschaft noch als Asylbewerberunterkunft dienen? Denn als Tierheim kommt sie infolge der Tierschutzgesetze auch nicht mehr in Frage.
Das zum Haus gehörende Bauland sank im Quadratmeterpreis von 500 Franken auf 50 Rappen. Nicht einmal ein Bergbauer möchte den Steilhang unter der Leitung bearbeiten.

Die Besitzerin ist völlig ruiniert. Die ihr gebotenen 180’000 Franken reichen bei weitem nicht, um die restliche Schuldenlast auf dem Haus, das einst einen Verkehrswert von stolzen 900’000 Franken hatte, zu tilgen. Ihr bleiben nebst dem Totalverlust des Hauses nur noch Schulden in 6-stelliger Höhe, Schulden, die sie während des Restes ihres Lebens infolge Abeitsunfähigkeit kaum jemals wird tilgen können.

Derweilen schaufeln sich Verwaltungsräte der Elektrizitätswerke und der Stromhändler gegenseitig Honorare, das heisst Stundenlöhne von 1000 Franken und mehr zu und kassieren, wenn sie einmal etwas falsch machen sollten, Abgangsentschädigungen in 2-stelliger Millionenhöhe. Schliesslich haben sie, wie unser Beispiel zeigt, dafür auch redlich gearbeitet. Oder etwa nicht?

Frau XY ist bereit, Ihre Erfahrungen vor jedem beliebigen Gericht zu erläutern und zu belegen. Es ist deshalb völlig sinnlos, den Autor dieses Berichtes zu verklagen.

Interner Link dazu:

Bundesamt für Gesundheit schaltet auf Empfang (unter Historisches)

Von Hans-U. Jakob

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