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5G: Wenn Gemeinden die Annahme einer Anzeige verweigern

Was ist zu tun, wenn nach der Einreichung einer Baurechtlichen Anzeige wegen Bauen ohne Baubewilligung die Bauverwaltung der Gemeinde nicht tätig werden will?

Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 27. Mai 2019

Die Aktion «5G-Antennen herunter von den Masten» ist landesweit am Laufen. Siehe: https://www.gigaherz.ch/5g-der-musterbrief-zum-baustopp/
Die NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch wird zur Zeit mit Anfragen dazu aus der Bevölkerung völlig überrannt und kann längst nicht mehr alle e-mails beantworten. Das Telefon läuft ständig heiss und der Fachstellenleiter kommt tagelang nicht mehr dazu andere anstehende Arbeiten, wie etwa die Aktualisierung dieser Internetseite zu bewältigen.

Die aufwändigsten Anfragen betreffen Gemeindeverwaltungen, welche auf die Anzeige wegen Bauen ohne Baubewilligung mit Falschauskünften reagieren, und stur darauf beharren, die Hochrüstung auf 5G entsprächen nach Auskunft kantonaler Fachstellen und des Bundesamtes für Umwelt einer Bagatelle und erfordere keine Baubewilligung.

Die Eidg. Kommunikationskommission (COMCOM) hat  im Februar dieses Jahres für 380Millionen Konzessionen für die «Benutzung» des Luftraumes über der Schweiz an die 3 Mobilfunkbetreiber Swisscom, Sunrise und SALT versteigert.
Nachdem der Staat die 380 Millionen «eingesackt» hat, kann er jetzt nicht im Nachhinein den 3 Goldeseln mit Gesetzesbestimmungen und Verordnung das Milliardengeschäft vermiesen und kommt dadurch ganz schön in die Klemme.
Das geht so weit, dass Kantons- und Gemeindeverwaltungen in diversen Rundschreiben vom Bund dazu angehalten werden, allerlei Falschauskünfte zu 5G zu erteilen.

Die neuste Falschmeldung lautet: 5G könne über bestehende Antennenanlagen auf den bisherigen Frequenzen von 800 bis 2600Megahertz ausgestrahlt werden und könne durch Verschiebung von Sendeleistungen zwischen den verschiedenen Frequenzbändern problemlos als Bagatelländerung ohne Baubewilligungsverfahren durchgehen.

Das ist natürlich völliger Unfug.
Die bisher verwendeten Mobilfunkantennen, auch wenn es sich um Mehrbandantennen handelt, können lediglich maximal 3 Frequenzbänder von 800-900MHz sowie 1800-2100MHz abstrahlen. Die für den 5G-Modus erforderlichen 3400-3600MHz sind technisch gar nicht möglich. Eben so unmöglich ist es, das für den 5G Modus typische Beamforming resp Beamhopping mittels 64 resp. 81 Strahlenkeulen einer 5G-Antenne zu realisieren. Bisherige Antennen haben nur je 1 Strahlenkeule pro benutztem Frequenzband und nicht deren 64.
Genaueres siehe unter: https://www.gigaherz.ch/5g-das-osterei/

Im Nachtrag zur Vollzugsempfehlung zur NISV (Verordnung des Bundes über nichtionisierende Strahlung) ist genau festgelegt, was nebst einer Erhöhung der Sendeleistung NICHT als Bagatelländerung durchgehen kann.
Es ist dies:
a) die Änderung der Lage von Sendeantennen
b) der Ersatz von Sendeantennen mit einem andern Antennendiagramm
c) Die Erweiterung eines Sendemastes mit zusätzlichen Antennen
d) Die Änderung von Senderichtungen über den bewilligten Winkelbereich hinaus.

Alle 4 Kriterien (a-d) treffen für die Hochrüstung auf 5G mittels sogenannten adaptiven Antennen zu und können demnach nicht als Bagatelländerung gehandelt werden. Punkt.

Was ist demnach zu tun, wenn eine Gemeinde mit falschen Fakten arbeitet und eine Anzeige wegen Bauen ohne Baubewilligung, eines Delikts, welches je nach Kanton Bussen bis Fr. 50’000 oder gar Gefängnisstrafen vorsieht, partout nichts unternehmen will.
Da heisst es, von der Behörde welche nicht spuren will, mit eingeschriebenem Brief eine anfechtbare Verfügung mit Rechtsbelehrung zu verlangen. Darin sollen die Gründe dargelegt werden, wieso die angerufene Behörde nicht tätig werden will. Und in der Rechtsbelehrung muss die Behörde angeben, innert welcher Frist die Anzeigenden den Fall vor welche Gerichtsinstanz bringen können. Das können je nach Kanton andere Instanzen sein.

Bevor ein Gerichtsverfahren vom Zaun gerissen wird, wird dringend empfohlen zuerst mit der NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch Kontakt aufzunehmen, welche ganz exakt abklären wird, ob es sich wirklich um eine illegale Hochrüstung handelt.
Dazu benötigen wir allerdings die auf den neuesten Stand geänderten Standortdatenblätter oder mindestens aus diesen herausgelöst das Zusatzblatt 2. Verweigern Gemeinden oder Kantone diese Herausgabe, können Sie sicher sein, dass an der Sache etwas oberfaul ist.

Für die Erteilung von Baubewilligungen sind landesweit einzig und allein die Gemeinden zuständig. Der Bund hat lediglich die Kompetenz, Grenzwerte festlegen. Für deren Vollzug dann die Kantone zuständig sind.
Jetzt ist die Situation so, dass Gemeinderäte und Gemeindeverwaltungen vom Bund und den Kantonen regelrecht angelogen werden. Grund dazu sind die eingesackten Konzessionsgebühren von 380Millionen.
Und in den wenigsten Gemeinderäten hat es Fachpersonen, die diesen Falschinformation etwas entgegensetzen könnten. Jrtzt können Gemeinderätinnen und Gemeinderäte ihre Wahlversprechen einlösen und unter Beweis stellen, was ihnen näher steht: Das Wohl der Bürgerinnen und Bürger oder ihre eigene Karriere.

Von Hans-U. Jakob

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