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5G: Volksbeschiss kommt schlecht an

Knapp 4 Wochen nach Veröffentlichung des Berichts «Nachhaltiges Mobilfunknetz» des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) welcher der Bevölkerung von einem wundersamen Zaubertrick berichtete, dank welchem es jetzt zwecks flächendeckender Einführung des Mobilfunkstandards 5G  nur noch 7500 statt der ursprünglich berechneten 26’000 zusätzlichen Antennenstandorte benötigen werde, wollt die Landesregierung wissen, wie der Bericht über die BAKOM-Zauberei von der  Bevölkerung aufgenommen worden sei.
Wir berichteten: https://www.gigaherz.ch/5g-hurra-nur-noch-7500-neue-antennenstandorte/

Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg 19.Mai 2022

Blamage für den Bundesrat
Um das Resultat einer repräsentativen Comparis-Umfrage unter 1023 Personen aus allen Landesteilen vorweg zu nehmen: Für die Landesregierung eine totale Blamage.
Nur gerade 42.5% sind auf die Schalmeien des BAKOM hereingefallen. 41.7% haben den Schwindel bemerkt. Nimmt man noch die einer repräsentativen Umfrage anhaftende Unsicherheit von ±2% hinzu, könnte das Resultat ebensogut umgekehrt lauten. Auch könnten die dazwischen liegenden 15.8% Ahnungsloser bei entsprechender Aufklärung auch noch zu einem ganz anderen Bild verhelfen.


Am unkritischsten gegenüber einem ungehinderten Ausbau der 5G-Netze zeigten sich die über 56-Jährigen mit 46,2% Zustimmung. Hier mag die dieser Generation schon in Kindesjahren eingeimpfte Obrigkeitsgläubigkeit nachgeholfen haben. Währenddem die Altersgruppe der 36 bis 55-Jährigen diesem Ansinnen nur gerade mit 38.3% zustimmten. Am Auffalendsten unter den Befürwortenden zu flächendeckendem  5G waren jedoch mit nur gerade 29,7%, die Frauen.

Um den wundersamen Zaubertrick unserer Bundesämter BAKOM und BAFU zu verstehen, muss man jedoch zuerst wissen, was die Anwendung des sogenannten Korrekturfaktors bewirkt.

Das bedeutet gar nichts Anderes als, dass die adaptiven 5G-Antennen, je nach eingesetztem Antennentyp, dauerhaft mit 2.5 bis 10 mal mehr Sendeleistung betrieben werden dürfen, als mit denjenigen, welchen in den Baugesuchsunterlagen, das heisst im Standortdatenblatt, die Strahlenbelastung der Orte empfindlicher Nutzung berechnet wurde.
Der Bundesrat hat dies am 17. Dezember 2021 mit der neuen Ziffer 63 im Anhang 1 zur NISV so festgelegt. Was die Schutzorganisationen vor nichtionisierender Strahlung unterdessen als grandiosen «Volksbeschiss» kommunizieren.
Wir berichteten: https://www.gigaherz.ch/5g-bundesrat-legalisiert-volksbeschiss/

Der nicht-fachkundige Bundesrat geht dabei von der irrigen Annahme aus, zwischen den im Millisekunden-Takt im 120°-Sektor herumrotierenden 4 Signalisierungsbeams und 8 Datenbeams (sprich Strahlenkeulen) gebe es Pausen und Lücken. Eine höchst fatale Ansicht, welche dem Bundesrat offensichtlich von interessierten Industriekreisen unterschoben, und Karriere-bedingt, von höheren Bundesbeamten bestätigt wurde. Ob und wie weit hier auch noch Korruption im Spiel war, müsste zuerst von einer parlamentarischen Untersuchungskommission festgestellt werden.
Unter dem Ausdruck «Beam» ist ein durch Beamforming entstandener, kompakter, von der Antenne gezielt auf den User abgeschossener elektrischer Strahl zu verstehen.
Fakt ist, dass die 2 mal vom Parlament abgelehnte Lockerung der Anlage-Grenzwerte von 4-6V/m jetzt durch die Hintertüre auf 16-20V/m angehoben wurde.
Und nur dank dieser hinterlistig versteckten Grenzwert-Lockerung ist es möglich, 5G flächendeckend mit «nur» 7500 statt der ursprünglich geplanten 26’000 zusätzlichen Antennenstandorte einzuführen.

Verwerflicher geht es nicht mehr

Denn bereits 11 Monate zuvor, hat BERENIS, die offizielle wissenschaftliche Beratergruppe des Bundesrates, die Landesregierung mittels dem Sondernewsletter vom Januar 2021 eindringlich vor diesem Schritt gewarnt.

Zitat aus dessen Zusammenfassung: «Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Mehrzahl der Tierstudien und mehr als die Hälfte der Zellstudien Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress durch HF-EMF und NF-MF gibt. Dies beruht auf Beobachtungen bei einer Vielzahl von Zelltypen, Expositionszeiten und Dosierungen (SAR oder Feldstärken), auch im Bereich der Anlagegrenzwerte.» Ende Zitat. Die Anlage Grenzwerte sind hier, je nach Frequenzlage mit 4 bis 6V/m (Volt pro Meter) einzusetzen. Bei gemischten Anlagen, was in 98% aller Fälle zutrifft, mit 5V/m.

Diese Studien belegen biologische Schadenwirkungen durch EMF Exposition zu: ROS/RNO oxydativem Zellstress, messbar durch Biomarker in Blut und Organen, DNA-Schädigung, Schädigung von Nervenzellen und deren Meyelinumhüllungen, krankhafte Gewebeveränderungen, Beeinträchtigung der Reproduktion (Spermien), reduzierte Gedächtnis-, Lern- und Orientierungsvermögen und erhöhten Zelltod (Apoptose)
Wir berichteten: https://www.gigaherz.ch/tomaten-auf-den-augen/

Der Comparis-Bericht kann hier eingesehen oder heruntergeladen werden: https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2022/05/Comparis_5G.pdf

Von Hans-U. Jakob

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