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5G: Hurra, nur noch 7500 neue Antennenstandorte

In seiner Sitzung vom 13.April 2022 hat der Bundesrat noch rasch das 38-seitige neue Zauberbuch mit dem Titel «Nachhaltiges Mobilfunknetz» des Bundesamtes für Kommunikation verabschiedet. Nachhaltig dürfte indessen lediglich der technische Unsinn sein, welcher hier von gerissenen Funkfanatikern des BAKOM dem Bundesrat untergejubelt wurde.
Einsehbar unter https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2022/04/bericht_nachhaltiges_mobilfunknetz-1.pdf
Eine erste Stellungnahme dazu.

Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 16.April 2022

Mit der Inkraftsetzung der neuen Vollzugshilfe des BAFU vom 23. Februar 2021 seien die Rahmenbedingungen geschaffen worden, dass ohne Lockerung der Strahlungsgrenzwerte ein leistungsfähiges 5G-Mobilfunknetz jetzt nicht die erforderlichen 26’500 zusätzlichen neuen Antennenstandorte benötige, sondern lediglich 7500.
Und dadurch könne die Strahlenbelastung der Bevölkerung erheblich reduziert werden.

Das lässt einem schon mal den Atem stocken. Jetzt sollen also 7500 neue, zusätzliche Antennenstandorte so viele Endgeräte bedienen können, wie vorher 26’500?
was bedeutet denn das für die Anwohner? Das heisst doch gar nichts anderes, als dass diese «nur» 7500 statt 26’500 Antennenstandorte rund 3.5mal höhere E-Feldstärke erzeugen müssen. Also maximal 17.5V/m.

Das deckt sich doch schön mit dem bereits am 28.November 2019 veröffentlichten Bericht der vom Bundesrat eingesetzten Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» in welchem die Mobilfunkbetreiber ultimativ die Erhöhung des Anlage-Grenzwertes von 5 auf 20V/m verlangt hatten, ansonsten der neue Mobilfunkstandart 5G nicht innerhalb von 5Jahren eingeführt werden könne. Siehe https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2019/12/Bericht-der-bundesr%C3%A4tlich-verordneten-Arbeitsgruppe.pdf
Seiten 11 und 82
Das Blöde an der Sache war nur, dass der Ständerat kurz zuvor, am 8.März 2018 eine solche Lockerung bereits zum zweiten mal innert 18 Monaten abgelehnt hatte. Also musste man sich dringend etwas einfallen lassen um sowohl das Parlament wie das Volk zu übertölpeln.

Als Erstes versuchten es die Mobilfunkbetreiber damit, in den Baugesuchen bei den 5G-Antennen so unmöglich schwache Sendeleistungen anzugeben, dass sogar funktechnische Laien merken mussten, dass unmöglich 100mal mehr Daten in 100mal höherer Geschwindigkeit mit 10mal weniger Leistung übertragen werden können wie bei den 3G- und 4G-Antennen auf dem selben Mast.

Als die Gerichte infolge vorgelegtem, erdrückendem Beweismaterial von Seiten der Schutzorganisationen nicht mehr länger im Stande waren, diesen Schwindel zu decken, musste tiefer in die Trickkiste gegriffen werden.

Frau Sommaruga sagt, sie biete keine Probleme sondern Lösungen
Mit der Inkraftsetzung der Eingangs erwähnten neuen Vollzugshilfe des BAFU vom 23. Februar 2021 durch den Eintrag einer neuen Ziffer 63 in Anhang 1 der Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV) glaubt Frau Sommaruga, die Vorsteherin des Departementes UVEK, das Ei des Kolumbus gefunden zu haben. Leider hat Frau Sommaruga nicht realisiert, welche 2 oberfaulen Tricks ihr dabei von ihren Chefbeamten unterschoben wurden.
Weil adaptive 5G-Antennen nicht mehr gleichmässig in einen 120°-Kreissektor einstrahlen, sondern die Handys, Tablets und Router dorthin verfolgen wo sie sich befinden, sollen in der Strahlung, das heisst zwischen den im Millisekunden-Tempo im Sektor herumrotierenden Signalisierungs- und Datenbeams (Strahlenkeulen), angeblich Lücken und Pausen entstehen. Weil das noch nicht genügt, soll für die 5G-Technologie nicht mehr der Spitzenwert bei maximaler Datenübertragung als Grenzwert genommen werden, sondern ein 6-Minuten-Mittelwert.
Alles in allem ergibt dies für 5G rund 10 mal höhere Sendeleistungen als im Baugesuch deklariert wird. Alles haarklein beschrieben in https://www.gigaherz.ch/5g-bundesrat-legalisiert-volksbeschiss/
Im Klartext heisst das in Etwa, wenn im Baugesuch für die 5G-Antennen zwecks Berechnung der Strahlenbelastung an den OMEN, beispielsweise eine Sendeleistung von 300Watt ERP deklariert wird, sind dies in der Realität dann 3000Watt ERP.

Bild oben: Aus der neuen Vollzugempfehlung des BAFU vom 23. Februar 2021 für adaptive 5G-Antennen. Dieser Reduktionsfaktor ist indessen nicht für alle 5G-Antennentypen gleich gross und richtet sich nach der Anzahl Subarrays. Subarrays sind die Miniantennen welche im Gehäuse einer 5G-Sektorantenne versteckt sind und für die Formung und Lenkung der Signalisierungs- und Datenbeams (Strahlenkeulen) dienen welche die Endgeräte pausenlos verfolgen.

Um diesen Beschiss zu verstecken ist im Zauberbuch des Bundesrates vom 14.April 2022, ein sogenanntes, gross angelegtes NIS-Monitoring vorgesehen. Mit einem Dosimeter im Rucksack sollen einige hundert Spaziergänger losgeschickt werden. Das Schöne an der Sache dabei ist, dass Dosimeter zum Vorneherein immer um den Faktor 10 bis 100 zu wenig anzeigen, da diese in den meisten Fällen durch den Körper des Trägers bestens abgeschirmt werden. Besonders dann, wenn der Spaziergänger auf die Antenne zumarschiert. Auch Seitwärtseinstrahlung wird wegen der nicht-isotropen Messantenne des Dosimeters mit viel zu tiefen Werten erfasst.
Kommt noch hinzu, dass sich die Strahlung bei Sichtverbindung auf die Sendeantenne mit zunehmender Höhe bei jedem Stockwerk verdoppelt. Eine Faustregel der Messtechniker heisst, wenn im Erdgeschoss 0.3V/m gemessen und mittels Dosimeter registriert werden, sind das in der ersten Etage 0.6V/m, in der zweiten 1.2V/m, in der dritten 2.4v/m in der vierten 4.8V/m und in der Attika mit 9.6V/m bereits massive  Grenzwertverletzungen.
Alles klar umschrieben bei https://www.gigaherz.ch/so-falsch-messen-dosimeter-die-bilder/
und
https://www.gigaherz.ch/dosimeter-vom-peut-eterli-zum-ninueterli/

Von Hans-U. Jakob

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