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5G: Unwetterwarnung – Neuer Volksbeschiss im Anmarsch


Zur Zeit werden die Mitglieder der vorberatenden Kommissionen des Ständerates (KVF-S) und wie des Nationalrates (KVF-N) von der ASUT, dem Verband der Schweizerischen Telekommunikation, mit neuen, noch unverschämteren Forderungen bombardiert. 

Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 22.August 2022

In einem uns zugespielten Papier wird für die Hochrüstung bestehender Mobilfunk-Sendeanlagen auf die Hochrüstung des 5G-Standards nichts mehr und nichts weniger als die Abschaffung der Einsprache-Berechtigung durch die betroffene Bevölkerung verlangt. Zur Zeit seien landesweit 3200 solche Baugesuche durch Einsprachen und Beschwerden blockiert und bis diese den Instanzenweg bis zum Bundesgericht durchlaufen hätten, könne das noch 5-6 Jahre dauern.
Schon jetzt sei es so, dass wenn die Baubewilligung nach Jahren endlich auf dem Tisch liege, die projektierten Antennentypen gar nicht mehr erhältlich seien. So dass das Einsprache-Spiel wieder von vorne losgehen könne.
Dieses Spiel müsse jetzt aufhören. Und weil heute praktisch kein Liegenschaftsbesitzer mehr sein Hausdach oder seinen Grund und Boden zum Bau einer Mobilfunk Sendeanlage zur Verfügung stellen wolle, müssten jetzt die Gemeinden dazu verpflichtet werden.

Aber die Krönung des erneuten Volksbeschisses folgt noch

Da jetzt durch die neuesten staatlichen Messkampagnen nachgewiesen worden sei, dass die Strahlung dank 5G massiv abgenommen habe, müsse die Beurteilungsmethode in den Baugesuchen sofort geändert werden. Und zwar sei nicht mehr länger von den an einem Ort empfindlicher Nutzung berechneten, sondern vom dort gemessenen Werte auszugehen.
Und hier seien ja bekanntlich lediglich Maximas von 15% des Grenzwertes festgestellt worden. Das wären dann so um die 0.75V/m statt der berechneten 4.95V/m.
Anmerkung Red: Das wäre dann das 6.6Fache zu viel. Demnach dürften 6.62=44mal stärkere Sendeanlagen als bisher gebaut werden. Ein wahrer Horror.

Wie diese unmöglich tiefen Werte gemessen wurden, hat Gigaherz hier eingehend beschrieben: https://www.gigaherz.ch/staats-monitoring-oder-die-5g-wanderer/
Und das dicke Ende dazu steht noch hier:
https://www.gigaherz.ch/5g-ta-medien-lancieren-offensive-gegen-die-zivilbevoelkerung/
Wir wiederholen daraus lediglich noch die Erwägungen die alt Oberrichter Dr. jur Eugen Fischer bereits im Jahre 2014 zu einer Klage von Gigaherz.ch gegen Dr. Martin Röösli zog: Mit dem falschen Gerät am falschen Ort zur falschen Zeit messen sei nicht etwa wissenschaftlicher Betrug, geschweige denn wissenschaftliches Fehlverhalten, sondern einfach wissenschaftliche Freiheit. Der Wissenschaftler müsse nur festhalten, was er wann, wo womit gemessen habe. FAZIT: Wer den Schwindel nicht bemerkt ist halt selber schuld.

Apropos Schwindel bemerken:
Das Schweizerische Rechtswesen befindet sich in Sachen nichtionisierender Strahlung, im Besonderen beim neuen Mobilfunkstandard 5G, in einem völlig desolaten Zustand.
Über Einsprachen und Baubeschwerden gegen die Neuerstellung oder Aufrüstung von bestehenden Mobilfunk-Sendeanlagen auf den neuen Mobilfunkstandart 5G, entscheiden Behörden, deren Mitglieder gelinde gesagt, von dieser Technologie keine Ahnung haben. Geschweige denn weder über medizinische noch über biologische Kenntnisse verfügen.
Was die Baugesuchsteller schamlos dazu ausnützen, diesen Behörden, angefangen bei den Gemeinderäten bis hinauf zu den Kantons- und Bundesrichtern, inklusive dem Bundesrat, jeden nur erdenklichen höheren technischen Unsinn aufzutischen.
Zur Zeit scheint unter den Mobilfunkbetreibern und ihren Helfern auf den Bundesämtern ein regelrechter Wettbewerb zu bestehen, wer den Behörden und Politikern den grössten und raffiniertesten Schwindel unterjubeln kann.


Bild oben:
Der «fachkundige» Bundesrat in der Zusammensetzung vom Dezember 2021

Ein typisches Beispiel dazu liefert die vom Bundesrat am 17.Dezember 2021 in Anhang 1 der NISV eingefügte neue Ziffer 63 über die üble Trickserei mit den Korrekturfaktoren und dem 6-Minuten Mittelwert, welche nichts anderes enthält als eine versteckte Lockerung des Anlage-Grenzwertes von heute typisch 5V/m auf neu 16V/m. Was den Mobilfunkbetreibern bis zu 10mal höheren Sendeleistungen verhilft. Dies ist nur die Kurzfassung. Alle Details dazu finden Sie in unserem Faktenblatt zu 5G-Grenzwerten. Hier abrufbar: https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2022/08/Faktenblatt-2022-1.pdf

Übrigens: ASUT verlangt von den Bundesparlamentarierinnen und Parlamentariern nicht nur die Umstellung der Beurteilungsmethoden in den Baugesuchen vom berechneten auf den gemessenen Wert, sondern auch noch gerade eine Umstellung vom 6-Minuten Mittelwert auf den 30-Minuten Mittelwert.

Gigaherz.ch ist indessen nicht untätig geblieben und hat die Mitglieder der vorberatenden Kommissionen KVF-N und KVF-S über alle diese Schwindeleien schriftlich aufgeklärt. Ob sich die Volksvertreter die Zeit nehmen, das zu lesen, ist allerdings fraglich. Denn damit verdient man sich garantiert keinen lukrativen Verwaltungsratssitz.

Von Hans-U. Jakob

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