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5G: Unsere Botschaft an den Nationalrat

Voraussichtlich am Dienstag, 12. September wird im Nationalrat erneut über die Motion 20.3237 von Herr Nationalrat Wasserfallen, betreffend «Mobilfunknetz, die Rahmenbedingungen für einen raschen Ausbau jetzt schaffen» diskutiert und abgestimmt.
Es handelt sich dabei um eine Altlast aus dem Jahre 2020 in welcher unter Anderem eine massive Lockerung des Strahlungsgrenzwertes um das 4-Fache gefordert wurde.
Nachdem der Ständerat am 13.Juni 23 der Motion unter der Bedingung zugestimmt hat, dass die Grenzwerte nicht angetastet werden, kommt die abgeänderte Motion jetzt erneut zur Behandlung in den Nationalrat.
Gigaherz.ch hat aus diesem Anlass heute die nachstehende Botschaft an alle Nationalrätinnen und Nationalräte verschickt.
Die Vorgeschichte dazu finden Sie hier:
https://www.gigaherz.ch/5g-wasserfallen-zum-dritten/
und hier
https://www.gigaherz.ch/5g-strahlungsgrenzwerte-bleiben-wie-sie-sind/

Schwarzenburg, 7. September 2023

An die Nationalrätinnen und Nationalräte

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

Voraussichtlich am 12. September werden Sie sich erneut mit der Motion 20.3237 von Herr Nationalrat Wasserfallen, betreffend «Mobilfunknetz, die Rahmenbedingungen für einen raschen Ausbau jetzt schaffen» befassen.
Diesmal mit der vom Ständerat abgeänderten Fassung, mit der Empfehlung um Annahme, ohne dass dabei die Strahlungsgrenzwerte, sprich Anlagegrenzwerte, gelockert werden sollen.

Sehr geehrte Damen und Herren Nationalrätinnen und Nationalräte, bitte machen Sie sich dabei nicht wiederum so lächerlich wie Ihre Kolleginnen und Kollegen Ständeräte, die es nicht für nötig gefunden haben, unsere diesbezügliche Warnung zu lesen.

Der Bundesrat hat am 17.Dezember 2021 nämlich mittels von 2 äusserst hinterlistig eingeflüsterten Tricks, diese Lockerung des Strahlungsgrenzwertes längstens vorgenommen. Festgeschrieben in einer neuen Ziffer 63 in Anhang 1 der NIS-Verordnung (NISV).
Die Forderung von Herrn Nationalrat Wasserfallen, zwecks schneller Einführung des neuen Mobilfunk-Standards im MIMO- und Beamforming-Modus den Strahlungsgrenzwert von 5 auf 20V/m (Volt pro Meter) zu erhöhen, ist seit dem 1. Januar 2022 in Kraft und bei rund 10’000 Mobilfunk-Sendeanlagen bereits umgesetzt worden.

Die betroffene Bevölkerung weiss das, und wenn Sie jetzt wieder mit einer Pressemitteilung daherkommen, wie am 24. Mai dieses Jahres der Ständerat, die Motion sei angenommen, ohne dass dabei die Strahlungs-grenzwerte gelockert würden, fragen sich Ihre Wählerinnen und Wähler schon, für wie blöd die uns eigentlich halten müssen. Sorry für diesen Klartext.
Es genügt nicht Nationalrat oder Ständerat zu sein, um bei der 5G-Debatte mitreden zu können. Gewisse Grundlagen in der Funktechnik müssten da schon vorhanden sein. Sonst werden Sie, wie vorliegendes Beispiel zeigt, von den Interessevertretern der Mobilfunkindustrie schamlos aufs Kreuz gelegt.

Bitte machen Sie dem Trauerspiel um die Motion 20.3237 jetzt nach 3 Jahren endlich ein rasches Ende.
Wenn Sie Ihren Wählerinnen und Wählern, die Sie vertreten und nicht verkaufen sollen, etwas Gutes tun wollen, dann streichen Sie diese ominöse Ziffer 63 ersatzlos aus dem Anhang 1 in der NISV.

Begründung:

Seit 2 ½  Jahren verlangen die Mobilfunkbetreiber vom Bundesrat ultimativ die Lockerung des Anlage-Grenzwertes von heute 5 auf neu 20V/m, ansonsten die effiziente Nutzung der adaptiven 5G-Technologie nicht möglich sei .
Der Bundesrat lehnt zwar dieses Ansinnen aus politischen Gründen konsequent ab, gibt jedoch den Mobilfunkbetreibern mit 2 hinterlistigen Tricks die Möglichkeit, trotzdem Sendeleistungen einzusetzen, welche dieser Forderung und noch einem Bisschen mehr entsprechen.

Hinterlistiger Trick Nummer 1: Der Reduktionsfaktor

Es wird behauptet, durch die im Millisekunden-Takt wild in einem 120°-Kreissektor herumtanzenden Strahlenkeulen (Datenbeams) würde die Gesamtbelastung im bestrahlten Sektor reduziert. Zwischen den einzelnen Beams gäbe es ja Strahlungs-Pausen.
Deshalb dürfe die Sendeleistung im Standortdatenblatt zwecks Erteilung der Baubewilligung, je nach Anzahl der rotierenden Beams, um Faktor 2.5 bis 10, tiefer als effektiv benötigt, deklariert werden. Es seien ja nie alle Beams mit voller Leistung im Einsatz.
Bei über 1000 Endgeräten (Handys, PC’s, Router usw.) in einem 120°-Kreissektor, die im Millisekunden-Takt, so viele wie möglich gleichzeitig, angeschossen werden, ist das natürlich ein schlechter Scherz. Bei Pausen von bloss einigen Millisekunden (das sind Tasendstelsekunden!)  bleibt keine Ritze mehr im Dunkeln! Da ist rein nichts mehr von Reduktion!


Bildlegende: Mit solchem und ähnlichem Unfug wollen die Mobilfunkbetreiber und ihre Helfer der Bevölkerung weismachen, wie unschädlich dieses wunderbare 5G doch sei.
Die Figur links soll das Strahlungsbild einer bisherigen Mobilfunk-Sendeanlage mit angeblich gleichmässiger Verstrahlung des Sektors darstellen.
Und die Figur rechts soll zeigen wie harmlos bei 5G das Beamformig funktioniert. Das komplett Falsche an diesem Bild ist, dass da draussen nicht nur 1 Enduser bedient wird, sondern bis 1000, die alle mit mehreren Beams im Abstand von Millisekunden bedient werden.

Hinterlistiger Trick Nummer 2: Der 6-Minuten Mittelwert
Nicht genug mit Trick Nummer 1. Jetzt sollen die dort ermittelten Spitzenwerte noch über 6Minuten gemittelt werden. Das ist in etwa derselbe Unfug wie wenn man eine 10 Sekunden lange Windböe von 250km/h auf eine mittlere  Windgeschwindigkeit von 50km/h während 6 Minuten reduzieren wollte. Da liegt bereits der ganze Wald am Boden.
Damit ein solcher kurzzeitig auftretender Spitzenwert nicht auf das 1000-Fache ansteigen kann, was bei den von den Antennenherstellern angegebenen Leistungen möglich wäre, sollen die Mobilfunkbetreiber verpflichtet werden, in Eigenverantwortung sogenannte Leistungsbegrenzungen einzubauen. Diese sollen ein Ansteigen der innerhalb von 6-Minuten vorkommenden Spitzen über das 10-Fache hinaus verhindern.

Alles in allem
ergibt dies dann, falls die eigenverantwortliche Leistungsbegrenzung funktionieren wird, eine versteckte Erhöhung der heutigen Anlage- oder Vorsorge-Grenzwerte von 5 auf «nur» 16V/m. Das ist in V/m gerechnet das 3,2-Fache. Was dann den Mobilfunkbetreibern (3,2)2= 10mal stärkere Sender erlaubt. Lauthals gefordert haben sie zwar 16mal stärkere.
Bei der Bestimmung des 6-Minuten Mittelwertes wurde zudem die Anzahl (Dichte) der Beams, die sich im Verhältnis zur Distanz zur Antenne in einem Sektor bewegen, nicht berücksichtigt. Diese kann die gesamte 6-Minuten-Mittelwertberechnung zu Nichte machen und in einen Dauerwert von 16V/m wandeln.

Trotz ernsthafter Gesundheitswarnung umgesetzt

Trotzdem die offizielle Beratergruppe BERENIS des Bundesrates, diesen mit Sondernewsletter vom Januar 2021 ernsthaft vor diesem Schritt gewarnt hatte, setzte der Bundesrat Ende 2021 die verdeckte Lockerung des Strahlungsgrenzwertes per 1.Januar 2022 in Kraft

Im oben erwähnten Newsletter vom Januar 2021, ist als Folge von Dauerbestrahlung aus Mobilfunksendern auch die Wirkung «Oxydativer Zellstress» angegeben. Wenn oxidativer Zellstress verstärkt auftritt, entstehen vermehrt Störungen der Stoffwechselvorgänge und Schäden an den Zellen. Also eine Vorstufe von Krebs.
In den Schlussfolgerungen auf Seite 8 steht folgendes Zitat: Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Mehrzahl der Tierstudien und mehr als die Hälfte der Zellstudien Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress durch HF-EMF und NF-MF gibt. Dies beruht auf Beobachtungen bei einer Vielzahl von Zelltypen, Expositionszeiten und Dosierungen (SAR oder Feldstärken), auch im Bereich der Anlagegrenzwerte. Ende Zitat.
HF-EMF=hochfrequente elektromagnetische Felder = nichtionisierender Strahlung aus Mobilfunksendern.

Nach dem BERENIS-Sondernewsletter zu schliessen,
sind sämtliche bisher erlassenen Bundesgerichtsurteile in Sachen Gesundheitsschädigung durch Mobilfunkstrahlung jetzt endgültig schwer revisionsbedürftig geworden. Daran vermag auch das neueste Bundesgerichtsurteil 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 (Steffisburg), welches angeblich ein Leiturteil sein soll, nichts zu ändern.
In ihren Erwägungen Punkt 5.5.1 versuchen die 5 Bundesrichter den oxidativen Zellstress auf haarsträubende Art herunterzuspielen, indem aus einem BAFU-Bericht zitiert wird, aus den BERENIS-Studien zum oxidativen Stress, also zum beginnenden Krebs, lasse sich nicht ableiten, Zitat: ob damit auch langfristige oder gesundheitsschädliche Wirkungen für den Menschen verbunden seien. Ende Zitat
Aus dem Anfangsstadium von Krebs lasse sich also nicht ableiten, ob das gesundheitsschädigend sei (!!)  Hier sei nun schon die Frage erlaubt, ob die 5 Bundesrichter überhaupt wissen, wovon sie da reden?

Eigentlich hätten die 5 Koryphäen schon recht. Denn beginnender Krebs heisst längerfristig oft Tod. Und tote Menschen sind juristisch gesehen nicht mehr krank, sondern einfach nur tot!
Beweismittel: BERENIS-Sondernewsletter vom Januar 2021, Schlussfolgerungen Seite 8. Hier einsehbar:
https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2021/07/BERENIS-Sondernewsletter-Januar-2021.pdf

Die Realität hat unterdessen sämtliche höchstrichterlichen Erwägungen eingeholt.
In der Schweiz leiden nach Ansicht des Bundesamtes für Umwelt bereits 10% der Bevölkerung, das sind 880’000 Menschen an gesundheitlichen Folgen der zur Zeit herrschenden Funkstrahlung. Es reicht jetzt!

Beweismittel:
 Protokoll des Treffens der Spitzen des BAFU mit Delegierten der Schutzorganisationen vom 31.3.2022. https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2023/07/Protokoll-definitiv-Treffen-BAFU-Mobilfunk-Schutzorganisationen.pdf



Bild oben:
Die Schweiz hat ein Krebsgeschwür, Ist sie noch zu retten? Bild aus Senderkarte des BAKOM

Für weitere Information wenden Sie sich bitte an:
NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch
Flüehli 17, 3150 Schwarzenburg
Telefon 031 731 04 31 oder per e-mail an prevotec@bluewin.ch

Gigaherz.ch ist ein gemeinnütziger Verein nach Art 60ff ZGB und besteht seit 23 Jahren zum Schutz von Elektrosmog betroffenen oder geschädigten Menschen.

Von Hans-U. Jakob

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