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5G: Strahlungsgrenzwerte bleiben wie sie sind

Eine Expressmeldung von
Hans.U. Jakob (Gigaherz.ch)
13.6.2023, 15.00Uhr

Der Ständerat hat heute Vormittag um 11.30Uhr dem Antrag der vorberatenden Kommission oppositionslos zugestimmt, die abgeänderte Motion Wasserfallen (20.3237) zur erneuten Beratung an den Nationalrat zurückzuschicken.

Die Abänderung bestand indessen lediglich darin, auf die Erhöhung des Strahlungs-Grenzwertes von 5 auf 20V/m zu verzichten und den andern Massnahmen zur Beschleunigung der Einführung eines flächendeckenden 5G-Netzes trotzdem zuzustimmen.
Was in etwa der Quadratur des Kreises entsprechen dürfte.

Die erneute Niederlage des Motionärs, es ist indessen bereits die dritte, ist jedoch nur eine scheinbare und Herr Nationalrat Wasserfallen darf sich ganz schön ins Fäustchen lachen. Denn der Bundesrat hat diese Grenzwertlockerung mittels zweier, in Ziffer 63 im Anhang 1 zur NIS-Verordnung hinterlistig versteckten, überaus übler Tricks, bereits am 17. Dezember 2021 vollzogen.
Es ist dies der unsägliche Korrekturfaktor, welcher es den Mobilfunkbetreibern bei adaptiven 5G-Sendeanlagen erlaubt, in ihren Baugesuchen, je nach Antennentyp nur das 0.1 bis 0.4-Fache der effektiv benötigten Sendeleistung zu deklarieren. Was der von Nationalrat Wasserfallen geforderten Lockerung des Strahlungsgrenzwertes durchaus entspricht.
Genauer umschrieben in https://www.gigaherz.ch/5g-bundesrat-legalisiert-volksbeschiss/
Und die Vorgeschichte zu dieser Expressmeldung finden Sie hier: https://www.gigaherz.ch/5g-wasserfallen-zum-dritten/

Mit der Rückweisung der abgeänderten Motion 20.2237 (Wasserfallen) an den Nationalrat, dürfte das Cabaret in voraussichtlich 2 Jahren nochmals auf der nationalen Bühne erscheinen. Halleluja, bis dann haben wir 6G!

Untertdessen haben sich die Damen und Herren Ständeräte im Hinblick auf die kommenden Parlamentswahlen den Kopf ganz schnell aus der Schlinge gezogen. Sie sind allesamt Unschuldslämmer. Die Strahlungsgrenzwerte bleiben da wo sie sind.

Von Hans-U. Jakob

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