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5G: Ueble Weihnachtsgeschenke unserer Justizbehörden

Noch nie in der Geschichte des Mobilfunks in der Schweiz wurden zwischen dem 20. Und 23. Dezember von den Justizbehörden so viele Abschmetterungen von Einsprachen und Beschwerden gegen Mobilfunksender verschickt wie dieses Jahr. Noch nie enthielten bisher diese Dokumente so viel technischen Blödsinn und so viel Verachtung gegenüber den Einsprechenden wie bisher.
Was ist das für eine Lumpenjustiz, die sich einen Spass daraus macht, den tausenden von kritischen Bürgerinnen und Bürgern ausgerechnet zum Fest der Nächstenliebe ihre tiefste Verachtung und Geringschätzung auszudrücken? 
Haben diese arroganten Typen denn vergessen, von wem sie ihre feudalen Gehälter beziehen?

Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 31. Dezember 2019

Ein typisches Beispiel von vielen, woran unsere Gerichtsinstanzen, bis hinauf ans Bundesgericht tief erkrankt sind, liefert uns am 23. Dezember der Berner Regierungsrat Christoph Neuhaus.
Von der Mobilfunktechnologie versteht auch er so gut wie gar nichts und muss sich auf seine Einflüsterer und Zuträger aus Amtsstellen verlassen, die längstens zu Komplizen der Mobilfunkgesellschaften verkommen sind.

Weis Regierungsrat Christoph Neuhaus überhaupt, welchen höheren technischen Blödsinn er da unterschreibt?
Was da im Urteil RA 110/2019/24 der Bernischen Verkehrs- und Energiedirektion vom 20.Dezember zu einer Mobilfunk-Sendeanlage in Steffisburg steht, jagt jedem Fachmann Tränen in die Augen. Allerdings eher vor Lachen. Denn der gute Mann unterschreibt doch tatsächlich, dass es möglich sei, mit einer Sendeleistung von 3 mal 0.8Watt, weit weniger als mit 3 Taschenlampenbirrli die südliche Hälfte der Ortschaft Steffisburg mit ihren gesamthaft 16’000 Einwohnern von der Flüehlistrasse 22A aus zu beleuchten, resp. mit dem superschnellen 5G-Mobilfunk beliefern zu können.


Bild oben: Jetzt soll es also laut Regierungsrat Neuhaus möglich sein, eine Fläche von rund einem Quadratkilometer und 8000 Einwohnern und ebenso vielen Endgeräten mit 3 Miniatur- Glühlämpchen von nur 0.8Watt (wie in obiger Abbildung) taghell zu erleuchten resp. zu versorgen.(!!) Geradezu symbolisch das Bild vom R(h)einfall auf der Zündholzschachtel.

Wenn Regierungsrat Christoph Neuhaus nur eine leise Ahnung von Mobilfunk und Antennen besitzen würde, hätte er einen solchen technischen Blödsinn kaum unterschrieben, denn dann hätte er wissen können, dass 100Watt ERP durch den Antennengewinn dividiert werden muss um die Lleistung am Antenneneingang zu erhalten.
Denn ERP heisst effective radiated power oder auf Deutsch äquivalent abgestrahlte Leistung. Diese rechnet sich aus der Leistung am Antenneneingang multipliziert mit dem Antennengewinn (Gain.) Und dieser beträgt bei der projektierten ERICSSON-Antenne 21dB oder Faktor 125.
Oder umgekehrt 100Watt abgestrahlte Leistung bedeutet nur noch 0.8Watt am Antenneneingang.

Die 25’000Watt ERP oder die 200Watt am Antenneneingang pro Sektorantenne, welche der Antennenhersteller ERICSSON angibt, hätten mit dem Projjekt nichts zu tun, wird im Urteil vermeldet. Es wird auch gar nicht etwa bestritten, dass die projektierten 5G-Antennen nicht 25’000Watt abstrahlen könnten. Aber wenn der Projektverfasser diese nur mit 100Watt ERP betreiben wolle, sei das seine Sache.
Nur sollte in der Bevölkerung jetzt noch ein naiver Trottel gefunden werden, welcher diesen Witz ernst nimmt. Swisscom investiert also rund 50’000Franken um diese nur zu 0.4% auszunutzen. Nein meine Herren, dieser Silvesterscherz kauft euch niemand, aber wirklich niemand ab!

Aber der schlechte Scherz ist noch lange nicht zu Ende. Um die Mobilfunkbetreiber auf ihren Angaben zu behaften, habe man ja schliesslich ein bewährtes Qualitätssicherungssystem erfunden. Was von diesem fantasievollen Sicherheitssystem zu halten ist, wird ausführlich beschrieben unter https://www.gigaherz.ch/schweizer-mobilfunknetze-voellig-ausser-kontrolle/ . Dieses System verpflichtet die Mobilfunkbetreiber lediglich dazu, alle 2 Monate ein postkartengrosses Formular an die kantonalen Umweltämter zu senden, in welchem sie auflisten, auf welchen Stationen sie wie lange und wie hoch den erlaubten Strahlungswert überschritten hätten. Bitte jetzt nicht noch lauter lachen!

Ja, und dann erst die amtlichen Abnahmemessungen, von welchen noch keinerlei Messempfehlungen des Bundesamtes für Umwelt vorliegen und infolgedessen noch gar niemand weis, wie und mit welchen Gerätschaften diese vorgenommen werden sollen. Wenn schon bisher bei 3 und 4G eine Unsicherheit von ±45% toleriert wurde, müsste es bei 5G mit den tanzenden Beams vielleicht ±90% sein?

Liebe Leute im Land draussen, Ihr seit nicht verpflichtet den Kakao durch den man Euch zieht, auch noch zu saufen!

In diesem Sinn auf ein fröhliches neues Jahr!

Von Hans-U. Jakob

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