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5G: Schaffhauser Regierung torpediert die Westschweiz

Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen schiesst auf besonders verwerfliche, hinterhältige Weise den Kantonen Genf und Neuenburg in den Rücken, die eine Standesinitiative gegen den Bau der 5G-Mobilfunknetze vor die Bundesversammlung gebracht haben. Standesinitiativen, beschlossen von der Mehrheit in einem Kantonsparlament müssen dort aus verfassungsrechtlichen Gründen zwangsläufig zur Diskussion und zur Abstimmung gebracht werden.

Von Hans-U. Jakob, Präsident von Gigaherz.ch
Schwarzenburg, 2.Mai 2020

Die Regierung des Kantons Schaffhausen vermietet den Mobilfunkbetreibern demonstrativ nicht nur Dächer von Kantons-eigenen Gebäuden als Standorte für 5G-Antennen, sondern erklärt den breiten Widerstand in der Bevölkerung gegen diese Technologie in einem doppelseitigen Artikel der Schaffhauser-Nachrichten vom 30. April, wider besseres Wissen als das Werk von Sekten und Rechtsextremisten.


Bild oben:
Ausgelöst hat den Schaffhauser-Skandal wohl das Baugesuch für eine extrem starke Mobilfunk-Sendeanlage auf dem Dach der kantonalen Berufsschule im Zentrum der Stadt Schaffhausen, am Hintersteig 12. Mit 3 Senderichtungen zu je 2200Watt ERP. Davon sind je 2100Watt für 3G und 4G deklariert und lediglich je 100Watt ERP für 5G. Dabei hat sich die Baugesuchstellerin Swisscom mächtig verspekuliert, indem sie damit gerechnet hat, dass der Bundesrat den Strahlungs-Grenzwert für Orte empfindlicher Nutzung per 1. Mai 2020 von 5 auf 20V/m erhöhen würde, was dieser bekanntlich in seiner Sitzung vom 22.April abgelehnt hat. Hätte diese Erhöhung stattgefunden, hätten die 5G-Antennen dann problemlos von 100 auf die notwendigen und möglichen 25’000Watt ERP hochfahren können. Nun sitzt Swisscom auf einem ziemlich unmöglichen Projekt, das wohl nur noch mit Hilfe von hinterlistigen Tricksereien und komplizenhafter Unterstützung der Behörden der Stadt Schaffhausen durchführbar ist.


Bild oben:
Wer es nicht glauben mag, orientiere sich bitte an diesem Planausschnitt. Unter Grundeigentümer figuriert der Kanton Schaffhausen, resp. dessen Hochbauamt.

Dieser gemeine Schuss aus dem Hinterhalt gilt nicht nur den Kantonen Neuenburg und Genf mit ihren Standesinitiativen, sondern ebenso den Kantonen Wadt, Jura, Freiburg und Zug, die gänzliche oder teilweise Moratorien gegen den Bau von 5G-Antennen erlassen haben.

Wie immer, wenn sie mit ihren unwahren Argumenten und mit ihrem fehlenden Fachwissen über die Funktechnik mit dem Rücken zur Wand stehen, holen sie als letzten Giftpfeil noch das Sektenargument hervor. Besonders angetan hat es ihnen diesmal Ivo Sasek mit seiner Antizensur-Konferenz AZK.
Obschon vom Kantonsgericht Graubünden vom Vorwurf des Antisemitismus, der Rassendiskriminierung und der Holocaustleugnung freigesprochen, versuchen die Schaffhauser Nachrichten krampfhaft mit allen Mitteln der Verleumdung und des Rufmordes, diesen Anstrich aufrechtzuerhalten. Mehr noch es wird krampfhaft versucht mittels einer mittelalterlichen Sippenhaftung einen verwandtschaftlichen Zusammenhang zwischen dem im Kanton Schaffhausen wohnhaften Initianten der Mobilfunk-Haftungsinitiative, Felix Hepfer und Ivo Sasek herzustellen.

Warum diese Hetzjagd?
Die Mobilfunk-Haftungsinitiative, eine Eidg.Volksintiative für welche die Unterschriftensammlung landesweit bereits angelaufen ist, will die Haftbarkeit der Mobilfunkbetreiber für Gesundheitsschäden, von welcher sie bisher befreit waren, in der Verfassung festschreiben, und IVO Sasek betreibt innerhalb der AZK ein gut ausgebautes Filmstudio mit welchem er laufend Youtube und andere Vertriebskanäle beliefert. Laut Schaffhauser Nachrichten mit Filmen voller Verschwörungstheorien über den Mobilfunkstandard 5G. Welcher Art diese Verschwörungstheorien sein sollen, darüber schweigen sich die Schaffhauser Nachrichten, mangels Fachwissen in der Funktechnik allerdings gänzlich aus. Ebenso die Schaffhauser Regierung.

Dafür wird umso mehr über die zweite Anti 5G-Volkintiative von Ursula Niggli, ebenfalls im Kanton Schaffhauseb wohnhaft, hergezogen. Ihr und andern Mobilfunk-kritischen Organisationen wird vorgeworfen, dass sie sich nicht von Sasek und der AZK distanzieren. Das ist natürlich völliger Unsinn.
Mobilfunkkritische Organisationen sind weder Anhänger noch Befürworter von Saseks religiösen Ideen. Wenn sich nun die AZK in ihren Filmen der Argumentation der Mobilfunkkritiker anschliesst und diese sehr wirkungsvoll mit hunderttausenden von Zugriffen über den ganzen Globus verbreitet, können und wollen wir uns doch nicht von unserer eigenen Linie distanzieren. Das geht so nicht liebe Journalisten und Regierungsmänner! Entweder ihr erklärt uns jetzt, was an den AZK-Filmen über 5G nicht stimmt, oder ihr haltet den Latz! Aber das könnt ihr ja nicht, weil ihr von Funktechnik und Biologie keine Ahnung habt.!

Dafür verbreitet ihr in einem gross angelegten, halbseitigen Kasten sämtliche bekannten Märchen über 5G. Zum Beispiel dass es möglich sei, mit viel weniger Strahlung als bisher viel mehr Daten zu übertagen. Auf das hundert mal mehr und hundert mal schneller mit hundert mal weniger Energie, wird diesmal wohlweislich verzichtet, weil euch das schon lange niemand mehr abkauft. Weil jetzt zielgerichtet auf jeden einzelnen User gestrahlt werde, sei das möglich, verbreitet ihr. Aber, dass es sich dabei nicht um einen oder zwei, sondern um 1200User handelt, die von einer 5G-Antenne gleichzeitig bedient, resp. bestrahlt werden müssen und dass dann das Loch mit gezielten Strahlenkeulen komplett voll ist, so voll wie noch nie, das verschweigt ihr einmal mehr. Und erst recht verschweigt ihr diskret, dass es sich dabei um eine so extrem scharfe Pulsierung der Strahlung handelt, wie sie noch nie auf die Menschheit losgelassen wurde. Im Gegenteil, ihr könnt nicht genug betonen, dass es um exakt die selbe Strahlungsart gehe wie bei 3G und 4G. Und bei der heute verwendeten 5G-Strahlung gehe es noch nicht um Millimeterwellen. Ja was sind dann die Wellenlängen von 85mm bei 3500Megahertz, der im 5G-Netz verwendeten Funkfrequenz, anderes als Millimeterwellen? Wellenlänge die wegen ihrer maximalen Eindringtiefe ziemlich genau auf der Oberfläche von fast allen menschlichen Organen, vorab dem Herzen, hängen bleiben?

Den Super-Gau im schwarzen Kasten lässt ihr mit folgendem Satz los: Es gibt einige Hinweise darauf, dass hochfrequente elektromagnetische Felder biologische Effekte im Körper haben können. Ein Zusammenhang zwischen diesen Effekten und erhöhten Gesundheitsrisiken konnte bislang nicht festgestellt werden. Wenn ihr schon dem BAFU abschreibt, dann bitte vollständig. Es heisst nämlich…..konnte nicht fstgestellt werden, ausser bei der Beeinflussung der Hirnströme, der Durchblutung des Gehirns, einer Beeinträchtigung der Spermienqualität, einer Destabilisierung der Erbinformation sowie der Auswirkungen auf die Expression von Genen, den programmierten Zelltod und oxidativen Zellstress. Das bisschen Krebs und Missbildung von Föten ist nun ja wirklich vernachlässigbar…..

Was in keinem Mobilfunk PR-Artikel fehlen darf ist wohl das älteste Mobilfunker Märchen von den 10mal besseren Schweizer Strahlungs-Grenzwerten gegenüber dem Ausland.
Diese unsägliche Behauptung erfolgt von Fachleuten wider besseres Wissen und beruht bei funktechnischen Laien auf 2 grossen Irrtümern.
Erstens: Im Ausland kennt man nur die Immissions-Grenzwerte. Und das sind Grenzwerte welche den Sicherheitsabstand zu einer laufenden Antenne markieren. Ein Abstand innerhalb dessen sich NIE ein Mensch aufhalten darf. Dieser liegt je nach Sendeleistung 8-12m vor und 1-2m unterhalb des Antennenkörpers. Falls diese Grenze überschritten wird, riskiert der Mensch einen Anstieg der Körpertemperatur um 1°C, das heisst von 37 auf 38°C innerhalb von 6 Minuten.  Der Schweizer Anlagegrenzwert dagegen ist derjenige Grenzwert für Orte wo sich der Mensch dauernd aufhalten muss. Weil er da wohnt oder arbeitet. Das heisst 24Stunden am Tag während 365Tagen im Jahr und nicht nur 6Minuten. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Im Gegensatz zur sofortigen Wärmewirkung, dient der Anlagegrenzwert dem Schutz vor hochfrequenten elektromagnetischen Strahlungen mit ihren schleichenden Langzeitwirkungen, wie beispielsweise Krebserkrankungen oder Schäden am Erbgut.
Wer diesen Unterschied nicht kennt, würde besser auf die Beurteilung von Mobilfunkanlagen verzichten.
Zweitens: Dort wo der Schweizer Anlagegrenzwert berechnet oder gemessen wird, ist die Strahlung aus rein physikalischen Gründen bereits auf 10% des Immissionsgrenzwertes abgesunken. Dieses aus Gründen der Distanz, aus der Abweichung zur Senderichtung (vertikal wie horizontal) und in Antennennähe zusätzlich noch wegen der Gebäudedämpfung. Das sind physikalische Gesetze, welche selbst Bundesrichter nicht ändern können, obschon sie dies seit 20 Jahren immer wieder von Neuem versuchen.

Nach der Corona-Seuche benötigen wir nicht auch noch die 5G-Seuche!

Von Hans-U. Jakob

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