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5G: Not-Stop mittels Kaskadenmodell

Wegen der denkbar schlechten Ausbreitungsbedingungen in den für 5G vorgesehenen Frequenzbändern zwischen 3.4 und 3.6Gigahertz und später zwischen 26 und 28Gigagertz, werden innerorts Mindestabstände zwischen den Antennenstandorten von 150m angestrebt. Ein gangbarer Weg für die Gemeinden, diesen Irrsinn zu stoppen ist die Einführung des sogenannten Kaskadenmodells.

Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 10.6.2019

Das Bundesgericht lässt generelle Antennenbauverbote innerhalb von Bauzonen nicht zu, gibt den Gemeinden jedoch die Möglichkeit, in ihrer Bauordnung und Zonenplanung gewisse Regeln aufzustellen.
Zum Beispiel mit dem sogenannten Kaskadenmodell. Hier kann die Gemeinde festschreiben, wo auf ihrem Hoheitsgebiet, Mobilfunkantennen zu erstellen sind und wo nicht. In der Landwirtschaftszone und im Wald sind Mobilfunkantennen wegen der Bestimmungen in den Raumplanungsgesetzen jedoch zum vorneherein nicht zulässig. Also kommt für eine gemeindeinterne Regulierung nur das Baugebiet, bestehend aus Industriezonen, Gewerbezonen, gemischten Wohn/Gewerbezonen und reinen Wohnzonen in Frage. Hier darf die Gemeinde festschreiben, wo in erster Priorität Mobilfunkantennen hingehören und wo erst in zweiter Priorität etc. und wo zu allerletzt, nur wenn es technisch gar nicht anders lösbar ist.


Urtenen-Schönbühl BE war vor über 10 Jahren die erste Gemeinde der Schweiz mit einem Kaskadenmodell, welches bis vor Bundesgericht von allen Instanzen geschützt wurde. Ein solches Modell muss im Baureglement der Gemeinde festgeschrieben werden. Resultat und Muster siehe hier: http://www.urtenen-schoenbuehl.ch/de/wirtschaftumwelt/umwelt/umweltmobil/
Es können auch andere Kaskaden gewählt werden.
ZB: 1. Priorität auf Hochhäusern mit mindestens 20 Stockwerken. 2. Priorität Hochhäuser mit mindestens 10 Stockwerken. 3. Priorität auf Häusern von mindestens 15m Höhe usw. usw.
Oder etwa in erster Priorität in Zonen die nicht dem Wohnen dienen, in zweiter Priorität in Zonen mit gemischter Nutzung, in dritter Priorität in Zonen für öffentliche Bauten und erst in vierter Priorität in Wohnzonen.
Wobei für jede Priorität Ausnahmen zu bestimmen sind. Nicht wie kürzlich in einer Vorortsgemeinde, welche in erster Priorität Zonen die nicht dem Wohnen dienen, festgeschrieben hatte, ein oberschlauer Mobilfunkbetreiber auf die Idee kam, eine Monsterantenne mitten in die Schrebergärten zu plazieren.

Mit der Einführung des Kaskadenmodells kann der Wildwuchs von Mobilfunkantennen, in den vorgesehenen Abständen von 150m, erfolgreich gestoppt werden. 5G ade!

Die Einführung des Kaskadenmodells kann mit einer Gemeindeinitiative von einfachen Bürgerinnen und Bürgern erzwungen werden.

Das Prozedere einer Gemeindeinitiative kann von Gemeinde zu Gemeinde andere Formen haben. Jede Gemeinde hat dazu ein Gemeindereglement. Das ist quasi die Verfassung einer Gemeinde. Diese muss genau befolgt werden.
In der Regel benötigt man die Unterschriften von 10% der Stimmberechtigten um ein Traktandum an die nächste Gemeindeversammlung zu bringen.
In grossen Gemeinden mit einem Gemeindeparlament kann meistens ein einziger Gemeindeparlamentarier die Initiative ergreifen und im Gemeindeparlament eine Abstimmung herbeiführen. Hier wird dann abgestimmt, ob die Gemeinde ein Kaskadenmodell will oder nicht. Wenn JA, hat der Gemeinderat (Exekutive) dann 3 Jahre Zeit dieses einzuführen.

Das schöne daran ist, dass in dieser Zeit überhaupt keine weiteren Antennen mehr gebaut werden dürfen. !!
Denn sofort nach der Abstimmung muss der Gemeinderat (Exekutive) eine Planungszone über das gesamte Gemeindegebiet erlassen. Für Otto Normalbürger übersetzt heisst das: Es dürfen ab sofort keine Bauten und Anlagen mehr erstellt werden, die den geplanten Änderungen im Baureglement widersprechen.
Das Unschöne daran ist, dass die Mobilfunker jede Gemeinde, welche ein Kaskadenmodell einführen will, bis vor das Bundesgericht schleppen. Einfach aus Prinzip. Auch wenn es für sie hoffnungslos ist.
Die Gemeinderäte müssen erstens einen langen Atem haben und zweitens bei der nächsten Gemeindeversammlung einen Kredit von ca. Fr. 50’000 verlangen um gegen die Mobilfunker prozessieren zu können. Das kann scheitern. Vor allem in kleinen Gemeinden mit knappem Budget.  Im Fall, dass die Gemeinde gewinnt, was meistens zutrifft, müssen die Mobilfunker alles berappen.

Als grösste Gegner der Einführung eines Kaskadenmodells haben sich bisher kantonale und eidgenössische Ämter, wie etwa die Ämter für Raumplanung und Entwicklung gezeigt. Diese versuchen mit allen nur erdenklichen juristischen Tricks, die Gemeinden von ihrem Vorhaben abzubringen. Meistens vergeblich. Denn diese Amtsstellen haben die Aufgabe, den Mobilfunkern, die kürzlich anlässlich einer Auktion 380Millionen an Konzessionsgeldern in die Staatskasse abgeliefert haben, ihr Milliardengeschäft zu ermöglichen und nicht zu vermasseln.

Der letzte grosse Erfolg mit einem Kaskadenmodell
war dieses Frühjahr in Zunzgen BL. An der Frühjahres-Gemeindeversammlung wurde der Einführung eines Kaskadenmodells mit sofortigem Baustopp für weitere Antennen mit grossem Mehr zugestimmt. Gigaherz.ch war beratend und unterstützend dabei.

Von Hans-U. Jakob

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