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5G: Neues von Gigaherz.ch für Behörden und Politik

Wegen den anhaltenden Falschinformationen, welche Mobilfunkbetreiber, Lobbyisten und Wirtschaftspolitiker über 5G zur Zeit an die Baubewilligungsbehörden liefern, sahen wir uns veranlasst Anfangs November mit einem weiteren Gemeindebrief an alle 2300 Schweizer Gemeindeverwaltungen zu gelangen.

An alle Gemeinde-Exekutiven
Bauverwaltungen und Baukommissionen
der Schweiz

Schwarzenburg, 5. November 2020

Betrifft: Neues von Gigaherz.ch für Behörden und Politik

Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben Ende September von Swisscom Post in Form des Gemeindebriefes 9/2020 erhalten. Dieser ist unseres Erachtens wiederum dermassen voller Falschinformationen, dass wir uns veranlasst sehen, Ihnen dazu eine Berichtigung zukommen zu lassen.

Gigaherz.ch gibt es seit dem Jahr 2000 und ist zur Zeit ene der grössten und die älteste Organisation Elektrosmog-Betroffener. Wir sind ein gemeinnütziger Verein mit ehrenamtlich arbeitenden Vorstandsmitgliedern und einer vollamtlichen NIS-Fachstelle. Seit Juli 2007 besitzen wir das Beschwerderecht in kantonalen Angelegenheiten.

Berichtigungen zum Gemeindebrief 9/2020 von Swisscom

Die Falschmeldungen beginnen bereits in der Kopfzeile.
5G könne jetzt zuverlässig gemessen werden. Dieses habe die schweizerische Akkreditierungsstelle SAS mit der Akkreditierung von 5G-Messungen bestätigt. Damit sei eine Unsicherheit bei Gemeinden und Behörden für eine Genehmigung und Prüfung von Mobilfunkanlagen beseitigt. Einer rechtssicheren Genehmigung von 5G-Anlagen stehe nichts mehr im Wege.

Adaptive 5G Antennen sind nach wie vor nicht messbar.

Im Nachtrag vom 15. Juni 2020 zum technischen Bericht «Messmethode für 5G-NR-Basisstationen im Frequenzbereich bis zu 6GHz» ist explizit nachzulesen, im Moment würden diese Änderungen im vorliegenden Nachtrag zum technischen Bericht V2.1 (METAS-Bericht 154.1-2020-5218-1016 festgehalten. Erst nach erfolgreicher Erprobung in der Praxis würden diese in eine überarbeitete Fassung des technischen Berichtes des METAS einfliessen.
Das heisst im Klartext, es bedingt noch sehr viel Experimentieren, Abwägen und Juristenkunst bis wir eine «rechtskonforme» Anleitung zur Messung von 5G-Basisstationen haben.


Der technische Bericht «Messmethode für 5G-NR-Basisstationen im Frequenzbereich bis zu 6GHz» ist gar nicht praxistauglich.

Zu diesem Schluss kommen alle bisher von uns angefragten Physiker, Ingenieure und andere technischen Genies. Viel zu kompliziert, überhaupt nicht nachvollziehbar oder völlig praxisfremd lauten die Kommentare. Man spricht von einer wahren Nebelgranate.
Mit absoluter Sicherheit nicht verstanden
haben diese mathematischen und physikalischen Abhandlungen und Duzende von Formeln, weder unsere Bundesrichter noch unsere Bundesräte, noch unsere Verwaltungsrichter noch unsere Regierungsräte und schon gar nicht die Regierungsstatthalter und Oberamtmänner und nicht im Entferntesten unsere Gemeinderäte und Bauverwaltungen. Aber diese für die Genehmigung von Baugesuchen verantwortlichen Funktionäre sind  jetzt dazu verurteilt, alle brav mit dem Kopf zu nicken und ein möglichst gescheites Gesicht zu machen, aber niemals zuzugeben, dass sie da überhaupt nicht drauskommen. Sie dürfen da ruhig mal reinschauen. https://www.metas.ch/metas/de/home/dok/publikationen/meldungen/2020-02-18.html


Die Mobilfunkbetreiber stehen sich selber auf der Leitung

Um 5G nicht messen zu müssen greifen sie tief in die Trickkiste.
Zum Beispiel der Trick mit der 80%-Regel
Lautet die Strahlungsprognose im Standortdatenblatt einer Baupublikation für eine Mobilfunk-Sendeantenne an einem oder mehreren OMEN (Orten empfindlicher Nutzung) auf über 80% des Anlage-Grenzwertes, ist innerhalb von 3 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage eine sogenannte Abnahmemessung durchzuführen. Siehe Vollzugsempfehlung zur NISV für Mobilfunk- und WLL-Basisstationen, BAFU 2002.
Weil 5G-Strahlung noch nicht gemessen werden kann, richten die Mobilfunkbetreiber ihre Sendeleistungen auf dem Papier einfach so ein, dass an keinem OMEN über 80% des AGW, das heisst über 4V/m entsteht.

Oder der Trick mit den unzulässig zusammengefassten Frequenzbändern
5G-Messungen lassen sich auch elegant verhindern, indem man im Standortdatenblatt, Zusatzblatt 2, technische Angaben zu den Sendeantennen, alle 3 Frequenzbänder zwischen  1400-3600MHz wie ein einziges Frequenzband deklariert. Der Messtechniker kann dann unmöglich feststellen, welchen Anteil der Sendeleistung von den insgesamt typisch 3000Watt ERP er folgenden Frequenzbändern zuordnen soll.  1400-1900MHz, 2100-2600MHz oder 3400-3600MHz? Um 5G zu messen ist es völlig unerlässlich die Sendeleistung im 3400-3600MHz-Band separat zu deklarieren, denn nur hier handelt es sich eindeutig um den Funkdienst 5G. Das heisst um den sogenannt adaptiven Teil mit der MIMO- und die Beamforming-Funktion.
Ohne genaue Kenntnis der deklarierten Sendeleistung, kann die 5G-Strahlung weder gemessen noch berechnet werden.

Immer noch hochaktuell ist der Trick mit den Bagatelländerungen
Um sogenannte Bagatelländerungen ohne ordentliches Baugesuch bewilligt zu bekommen, das heisst, bestehende Sendemaste auf 5G hochzurüsten, werden für die 5G-Antennen immer noch «fantastisch» tiefe Sendeleistungen von nur gerade zwischen 50 und 400Watt ERP deklariert.
Mit solchen Fantasiewerten lässt sich wie nachfolgend dargelegt wird, kein 5G-Netz mit adaptiven Sendeantennen in der MIMO- und Beamformig-Funktion betreiben.
MIMO heisst bekanntlich, statt einer Strahlenkeule pro Sektorantenne, je nach Typ, jetzt 32 bis81 und Beamformig heisst, dass sich die Strahlenkeulen nicht mehr fix ausrichten, sondern die Handys und andere Endgeräte verfolgen und infolgedessen im Millisekunden-Tempo im 120°-Kreissektor sowohl horizontal wie vertikal wild herumtanzen.
Das führt bei MIMO zu einer lückenlosen Ausleuchtung eines 120°-Kreissektors, ohne jeglichen Funkschatten. Das heisst, ohne jeglichen Dämpfungsfaktor bis 60° horizontal (links und rechts) sowie vertikal bis 45°nach unten. Und Beamforming führt durch die im Millisekunden-Takt in einem 120°- Kreissektor horizontal wie vertikal herumtanzenden Datenbeams zu einer chaotischen Pulsierung mit Flankensteilheiten, wie diese in der Funktechnik bisher noch nie beobachtet wurden. 5G ist also technisch wie biologisch etwas komplett Neues.

Erste Testmessungen der französischen Aufsichtsbehörde

Sämtliche von Swisscom und Konsorten sowie den kantonalen Fachstellen und neuerdings sogar von unserem fachtechnisch hochbegabten Bundesrat verkündeten Beteuerungen, dass 5G-Antennen berechenbar und messbar seien, indem man diese wie herkömmliche Antennen behandle, sind durch den Bericht der französischen Aufsichtsbehörde «Agence Nationale des Fréquences» zu Makulatur verkommen.

Die ANFR hat Ende April 2020 erste Resultate von Testmessungen an adaptiven 5G Antennen veröffentlicht, an welchen weder die Schweizer Mobilfunkbetreiber, noch die Schweizer Bundesämter Freude haben dürften.
Die Franzosen haben, wie sie schreiben, eine Möglichkeit gefunden, einen bei der Beamforming-Funktion im Millisekunden-Takt herumtanzenden Datenbeams so lange zu blockieren, dass dieser mit heutigen Messgeräten messbar wird. Die Resultate sind erschreckend. Hier nur ein Beispiel:
Wenn die Franzosen in Nozay zum Versenden einer 100GB-Datei auf eine Distanz von 150m eine Sendeleistung von 16’000Watt ERP benötigen, kann Swisscom denselben Dienst über Distanzen von 1-1.5km unmöglich mit nur ca. 50-300 Watt ERP erbringen. Solche offensichtlichen Fantasiegesuche entbehren jeglicher Glaubwürdigkeit und dürfen mangels fehlender Plausibilität niemals bewilligt werden, zumal eine Überwachung mittels dem noch fantasievolleren Qualitätssicherungssysten überhaupt nicht möglich ist. Unterhalb 5’500Watt ERP können adaptive 5G-Antennen gar nicht funktionieren.
Die Einhaltung des Anlage Grenzwertes von 5V/m ist bei 5G gar nicht möglich.
Wenn die Franzosen in Nozay auf einer Distanz von 150m eine E-Feldstärke von 6V/m messen, sind das auf einer Distanz von 75m=12V/m, bei 37.5m=24V/m und bei 18,75m, dort wo sich die ersten Orte empfindlicher Nutzung befinden=48V/m. Was einer fast 10-fachen Grenzwert-überschreitung gleichkommt.
Näheres zur ANFR: https://www.gigaherz.ch/5g-alarmierende-resultate-erster-testmessungen/
Näheres zum QS-System: https://www.gigaherz.ch/das-qs-system-ein-luegengebilde-bricht-zusammen/

Wer verbreitet hier Fake-News?

Auf Seite 2 im September Gemeindebrief versucht Swisscom ihre Milliarden-Fehlinvestitionen mit einem bunten Strauss von Falschaussagen zu retten, indem sie klare Fakten zu Fake-News umdeutet.
Zum Beispiel: Tausende von wissenschaftlichen Studien wurden bereits zu Mobilfunk gemacht und sind auch auf 5G übertragbar. Es wurde keine Schädigung durch Mobilfunkantennen nachgewiesen.
Fakt ist: 5G ist sowohl funktechnisch wie biologisch etwas komplett Neues. Siehe oben unter MIMO- und Beamforming. Und zu bisherigen Wirkungen hat sich das UVEK und BAFU in einem Rundschreiben an die Kantonsregierungen vom 17.April 2019, wie folgt geäussert: Man möge doch bitte dieser wunderbaren neuen 5G-Technologie jetzt keine Steine mehr in den Weg legen. Bisher sei ja punkto Gesundheitsschäden durch Mobilfunk von der Wissenschaft nichts gefunden worden, ausser einer Beeinflussung der Hirnströme, einer gestörter Durchblutung des Gehirns, einer Beeinträchtigung der Spermienqualität, einer Destabilisierung der Erbinformation, sowie Auswirkungen auf die Expression von Genen, dem programmierten Zelltod und dem oxidativen Zellstress. Ob damit Gesundheitsfolgen verbunden sind, ist unbekannt.
Tatsächlich so nachzulesen im zweiten Absatz unter Kapitel 7.2.
Kommentar: Tote sind doch nicht krank. Die sind doch einfach nur tot!

Aus Platzgründen zum Schluss nur noch dieses.
In ihrer letzten Behauptung erklärt die Swisscom: 90% der Exposition auf den Körper komme vom eigenen Handy. Je näher der Sender, desto tiefer sei die Exposition.
Das trifft zu, wenn man Mobilfunkstrahlung mit dem Fiebermesser, statt mit dem Strahlungs-Messgerät misst. Die ICNIRP, welche sich wohl internationale Strahlenschutzkommission nennt, jedoch zum Schutz der Industrie vor den Menschen geschaffen wurde, führt in ihren neuen Grenzwertempfehlungen denn auch nur noch den sogenannten SAR-Wert an. Das heisst, den Wärmeeintrag in den Körper in Watt pro kg Körpergewicht. Alle anderen Wirkungen, wie die Strahlungsintensität in V/m oder in Watt m2 interessieren die nicht. Dass auch die 16’000Watt ERP des Senders auf dem 25m entfernten Nachbardach den menschlichen Kopf weniger aufheizen als ein Handy ohne Zwischenraum am Schädel, ist wohl jedermann klar. Zudem kann jedermann/frau selber bestimmen, ob und wie lange sie oder er sich ein strahlendes Scheit an den Kopf pressen will oder nicht. Der Mobilfunksender auf dem Nachbardach strahlt jedoch 24 Stunden am Tag während 365 Tage im Jahr.

Wir bitten um Kenntnisnahme und verbleiben mit freundlichen Grüssen,

Gigaherz.ch
Schweizerische IG. Elektrosmog-Betroffener

Hans-U. Jakob (Präsident)

Nouvelles de Gigaherz.ch pour les autorités administratives et politiques:
https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2020/11/gemeindebrief-9-2020-Franzoesisch.pdf

Notizie di attualità da Gigaherz.ch per autorità e politici :
https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2020/11/gemeindebrief-9-2020-Italienisch.pdf

 

Von Hans-U. Jakob

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