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5G: Neben-Kriegsschauplätze 2

Darf ein Beamter eines kantonalen Umweltamtes, resp. einer kantonalen Fachstelle für Immissionsschutz in seiner Freizeit als Referent und Alibi-Person an 5G-Propagandeveranstaltungen der Mobilfunkbetreiber auftreten und gleichzeitig für Gemeinde- und Kantonsverwaltungen Baugesuche begutachten, resp. verbindliche positive Amtsberichte verfassen? Das ist nur eine der Fragen, mit welcher sich das Bundesgericht demnächst befassen muss.

Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 4. August 2021

Das gehe gar nicht, sagen Fachleute der Mobilfunk-Kritiker, zumal an diesen Veranstaltungen, etwa auch Turnhallen-Partys genannt, fachkundige Kritiker und Gegner des 5G-Ausbaus höchstens als am Rande geduldete Fragesteller unter den Zuschauern, aber niemals als gleichberechtigte Referenten mit derselben Infrastruktur (Mikrophon, Beamer und Leinwand) zugelassen würden.
Im Kanton Bern zum Beispiel, war solches in der Vor-Corona-Zeit monatelang gängige Praxis. Mehr noch. Solch einseitige Orientierungsabende wurden meistens als Veranstaltungen des Gemeinderates auf den Kommunikationskanälen der Gemeinde angekündigt, im Hintergrund jedoch vom jeweiligen Mobilfunkbetreiber angestossen, organisiert und gestaltet, welcher am Ort eine Antennenanlage zu bauen gedachte. Zudem wurden die Veranstaltungen in der Regel dermassen kurzfristig publiziert, dass allfälligen kritischen Geistern gar keine Zeit blieb, nach fachkundigen Gegenreferenten Ausschau zu halten.
Zweck der Veranstaltung: Es sollte ja niemand auf die Idee kommen, etwa noch den Rechtsweg zu beschreiten und Einsprache gegen dieses Bauprojekt zu erheben.

Zahlreiche Ausstands-Begehren gestellt
Aus diesen Gründen tauchten in den letzten Monaten in den Einsprachen gegen den Bau von Mobilfunk-Sendeanlagen immer wieder Ausstands-Begehren gegen die Verfasser von Amtsberichten der kantonalen Umweltämter resp. deren NIS-Fachstellen auf. Es wurde beantragt diese Berichte nicht mehr als neutrale Amtsberichte zu werten, sondern bestenfalls noch als unbewiesene Parteibehauptungen. Damit gerieten aber kommunale und kantonale Baubewilligungsinstanzen, die in der Regel von der Funktechnik, geschweige denn von 5G so gut wie gar nichts verstehen und sich daher gewohnt waren, immer schön brav alles der kantonalen NIS-Fachstelle abzuschreiben, in arge Bedrängnis.
Ein durch und durch staatstreuer Gemeinde-Funktionär wollte es deshalb ganz genau wissen und verlangte, betreffend des Ausstands-Begehrens eine klare Verfügung (Darlegung) der Vorgesetzten-Stelle des Referenten der NIS-Fachstelle. In unserm Fall vom kantonalen Amt für Umwelt.

Referenten werden mit Steuergeldern finanziert!
Dieser Verfügung war zu entnehmen, dass dieser Mitarbeiter nicht etwa aus freien Stücken aus lauter Sympathie für die Mobilfunker resp. für 5G und nicht etwa in seiner Freizeit gehandelt hat, sondern von seinen Vorgesetzten dazu ermächtig, wenn nicht gar hingeschickt wurde, um wie es hiess, die Bevölkerung über die Rechtmässigkeit des vorliegenden Projektes aufzuklären und die unberechtigten Ängste vor Gesundheitsschäden zu zerstreuen. Das Ganze selbstverständlich mit bezahlten Überstunden und Spesen. Im Klartext: Die Kantonsverwaltungen setzen beträchtliche Steuergelder ein, um der 5G-Technologie, die von 58% der Bevölkerung vehement abgelehnt wird, zum Durchbruch zu verhelfen.
Das hat Gigaherz.ch dazu bewogen, den Fall nicht auf sich beruhen zu lassen, sondern an die nächste Instanz, an den Regierungsrat des Kantons Bern und dann, weil es ein Fall von grossem öffentlichen Interesse ist, an das Verwaltungsgericht und falls noch erforderlich vor das Bundesgericht zu bringen.
Es kann unseres Erachtens nicht angehen, das dieselben Kantonsbeamten an Turnhallen-Partys der Mobilfunkbetreiber als Alibi Personen auftreten, die dann das entsprechende Baugesuch begutachten und auf Weisung ihrer Vorgesetzten auch noch befürworten müssen. Ebensowenig kann es angehen, dass wie im Kanton Bern, die Gesundheit von einer Million Einwohnern von der Meinung eines einzelnen, dazu noch weisungsgebundenen Beamten abhängt.

Die Spirale dreht sich weiter
Voller Stolz verkündete das Verwaltungsgericht des Kantons Bern im ersten Quartal 2021 allen Beschwerdeführenden die ihre Beschwerde gegen den Bau einer 5G- Mobilfunkantenne unterdessen bis an diese Instanz hochgezogen hatten – unseres Wissens mindestens 11 Fälle – man habe unterdessen im Fall von Steffisburg ein erstes Grundsatzurteil gefällt und man möge doch seine Beschwerde auf Grund dieses Grundsatzurteils nochmals überprüfen. Mit versteckter Drohung wurde quasi ein Rückzug der Beschwerde empfohlen.

Da Gigaherz in 5 der 11 Fälle direkt involviert war, durften wir uns ebenfalls zu dem angeblichen Grundsatzurteil äussern. Dieses war aber aus unserer Sicht vielmehr ein kolossales Fehlurteil statt ein Grundsatzurteil. Praktisch alles der NIS-Fachstelle des Kantons Bern abgeschrieben (siehe oben) oder dem 22-Seitigen Argumentenkatalog der Swisscom entnommen. Was die Verwaltungsrichter auch offen zugaben, indem sie schrieben, sie hätten das antizipierte Beweisverfahren angewendet, welches ihnen erlauben würde, nur diejenigen Beweismittel zu berücksichtigen, die ihnen rechtskonform schienen. Die 10 Seiten an Beweismaterial, welche die Beschwerdeführenden vorgelegt hatten, wurden praktisch alle mit folgendem Wortlaut abgeschmettert,
Zitat: Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Beschwerdeführenden keine Anhaltspunkte für eine in hauptsächlicher Hinsicht fehlerhafte oder sonstwie rechtlich unzulässige Immissionsprognose vorbringen. Folglich besteht kein Anlass, von der Einschätzung der (Berner red.) Fachbehörde abzuweichen, wonach die Grenzwerte voraussichtlich eingehalten werden. Ende Zitat
Von Eigenarbeit der Richter keine Spur!

Beschwerde liegt jetzt beim Bundesgericht
Das durfte ja wohl nicht wahr sein! Wir von Gigaherz haben daraufhin gegen die 3 Verwaltungsrichter, welche das Steffisburger Urteil «verbrochen» haben ein Ablehnungsbegehren für alle weiteren Mobilfunk-Fälle gestellt. Grund: Voreingenommenheit, Willkür und vor allem fehlendes Fachwissen in Sachen Funktechnik, insbesondere über 5G.
Da das Verwaltungsgericht über das Ablehnungsbegehren gleich selber entschied und den Fall einer uns bisher unbekannten Verwaltungsrichterin zur Beurteilung überwies, war das Urteil zum Vorneherein klar. Die Verwaltungsrichterin wollte sich ihre Karriere kaum versauen, indem sie gegen ihre 3 dominanten männlichen Kollegen entschied. Da hätte sie ja gerade so gut ihre Kündigung einreichen können.

Mit so etwas muss man Gigaherz.ch nicht kommen. Der Fall liegt jetzt seit dem 10. Juni 21 beim Bundesgericht. Das Bundesgericht darf jetzt entscheiden, ob Verwaltungs- oder Kantonsrichter in ihren Urteilen einfach alles den kantonalen Umweltfachstellen, das heisst dem Einzigen der dort von Funktechnik etwas versteht oder verstehen sollte, abschreiben dürfen, oder ob sie zuerst entsprechende Weiterbildungskurse absolvieren müssen. Vielleicht nicht gerade bei Swisscom.
Siehe auch unter https://www.gigaherz.ch/5g-uebung-bitte-sofort-abbrechen/

Von Hans-U. Jakob

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