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5G: Jetzt völlig ausser Kontrolle

Die grosse Thomas Fluri-Kritik zu den unbrauchbaren Mess- und Berechnungsmethoden für 5G NR-Basisstationen von METAS (Februar 2020)

Eine Kurzfassung
Zussammengestellt von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
am 15.2.2021

Eine 33-seitige minutiöse mathematische und physikalische Abhandlung von dipl. Ing. ETH Thomas Fluri, eingereicht beim Bundesamt für Umwelt und bei Bundesrätin Simonetta Sommaruga bringt es an den Tag:
5G Strahlung ist weder berechenbar noch messbar.
Der Technische Bericht «Messmethode für 5G-NR-Basisstationen im Frequenzbereich bis zu 6 GHz» des Bundesinstituts METAS vom 20.April 2020 inkl. dessen Nachträge werden nach Fluris exakter Beschreibung praktisch zu Makulatur. Oder zu dem, wovon Gigaherz.ch schon seit dem 19.März 2020 berichtet, unbrauchbar und nicht praktikabel.
https://www.gigaherz.ch/5g-adaptive-antennen-sind-immer-noch-nicht-messbar/

Gleich in der Einleitung schreibt Thomas Fluri, Zitat: Die akkreditierten Messfirmen sind mit den Vorgaben von METAS klar nicht in der Lage, eine Abnahmemessung durchzuführen, die auch nur annähernd die Anforderungen an den Schutz von Leib und Leben der Anwohner und die Reprodzierbarkeit der Ergebnisse erfüllen kann! Ende Zitat

Und gleich im ersten Kapitel räumt Thomas Fluri mit der fatalen Vorstellung kantonaler Umweltämter und der Anwälte der Mobilfunkbetreiber auf, die Frage nach zuverlässigen Abnahmemessungen stelle sich in einem Baubewilligungsverfahren noch gar nicht, solches müsse, wenn überhaupt, erst nach erfolgter Inbetriebnahme einer Basisstation diskutiert werden.
Thomas Fluri bezieht sich dabei auf das Bundesgerichtsurteil 1A_160/2004 in welchem ausgeführt wird: Die Anwohner von Mobilfunkanlagen haben jedoch ein schutzwürdiges Interesse daran, dass die Einhaltung der NIS-Grenzwerte durch objektive und überprüfbare bauliche Vorkehrungen gewährleistet wird.

1.1 Damit ist ein Messverfahren für die Kontrolle der Emissionen einer Mobilfunkanlage eine notwendige Voraussetzung, sowohl für die Planung, Baubewilligung, Inbetriebnahme wie auch den späteren Betrieb einer Mobilfunkanlage.
Das benötigte Messverfahren muss den Schutz von Leib und Leben der Bevölkerung vor Mikrowellen-Befeldung sicherstellen, muss also hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Reproduzierbarkeit der Messresultate erfülllen.

Was dann folgt ist eine 30 Seiten lange hoch-technische. mathematische und physikalische  Abrechnung mit dem untauglichen METAS-Verfahren, welche für Fachleute einsehbar ist unter folgendem Link: https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2021/02/Fluri-Analyse-zu-METAS_3-2-21.pdf

Im Verlaufe seiner Ausführungen kommt Thomas Fluri zum selben Schluss wie Gigaherz.ch, nämlich dass das einzig brauchbare Messverfahren dasjenige der französischen Aufsichtsbehörde ANFR ist, von welchem wir bereits am 16.Mai 2020 berichtet haben. Siehe https://www.gigaherz.ch/5g-alarmierende-resultate-erster-testmessungen/

Wegen der Länge und des grossen Fachwissens, welches das Verständnis von Thomas Fluris Ausführungen voraussetzt, beschrämken wir uns hier auf Fluris Schlussfolgerungen (nachfolgend in Schrägschrift):

Adaptive massive MIMO Makroantennen sind in der urbanen (städtischen) Schweizer Überbauung nicht einsetzbar! Auch nicht mit einer statistischen Bewertung der Mikrowellenbefeldung.


An den Rändern einer Zelle können zwischen den messbaren Signalisierungskanälen und den nicht messbaren aber hochzurechnenden Datenkanälen Unterschiede von mehreren 10dB auftreten.


Die behauptete, angeblich geringere Mikrowellen EMF-Belastung durch adaptive massiv MIMO Antennen infolge des «Beamformings» steht im Widerspruch zu den technischen Signal-Ausbreitungseigenschaften der höherfrequenten Mikrowellen EMF, den Abstrahleigenschaften der adaptiven massiv MIMO Antennen und den Interessen der Telecomunternehmungen, in unsere privaten Räume mit hohem SNR einzudringen, was nur vermittels NLoS Mehrwegverbindungen möglich ist, und ist schlicht falsch!

Und zu dem von den Behörden in höchsten Tönen gepriesenen QS-System, welches angeblich ein Übersteuern der im Baugesuch beantragten Sendeleistungen verhindern soll, meint Thomas Fluri:

Das QS basiert auf einem 1x täglichen, programm-automatischen Datenabgleich der aktuellen, zu den aus dem Standortdatenblatt hinterlegten, Anlageperimetern. Bei 1500 Zustandswechseln der Verkehrs- und Datenbeams pro Sekunde, eine skandalöse Augenwischerei.

Der beste je gehörte Vergleich mit dem QS-System lautet: Es bietet etwa die gleiche Sicherheit wie eine Fahrrad-Bremse an einem Intercity-Zug
https://www.gigaherz.ch/das-qs-system-ein-luegengebilde-bricht-zusammen/

Von Hans-U. Jakob

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